Rechnungshof: Wohlfahrtsfonds des Innenministeriums zusammenlegen

Kontrollorgan urgiert zweckmäßige Nutzung der Fondsgelder; Bundeskriminalamt weiteres Thema im Rechnungshofausschuss

Wien (PK) Agenden des Innenministeriums (BMI) dominierten heute den Rechnungshofausschuss des Nationalrats . Nach Berichten des Rechnungshofs (RH) zu polizeilichen Großeinsätzen und zur Bundespräsidentenwahl 2016 erörterten die Abgeordneten RH-Empfehlungen hinsichtlich einer sinnvollen Nutzung der drei BMI-Wohlfahrtsfonds sowie eine Follow-up-Überprüfung zur Personalorganisation im Bundeskriminalamt. Diese Berichte nahm der Ausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker urgierte in der Debatte zu den Wohlfahrtsfonds, dass das Stiftungsvermögen zur Gänze beim Bund liege und daher in die Transparenzdatenbank aufgenommen werden müsse. Außerdem sei eine Zusammenlegung der Fonds zu empfehlen. Sie kritisierte außerdem, dass knapp die Hälfte der Rechnungshofempfehlungen zur Personalorganisation des Bundeskriminalamts nicht umgesetzt worden seien.

Wohlfahrtsfonds: Rechnungshof kritisiert Parallelstrukturen

Das Innenministerium verfügt über drei sogenannte Wohlfahrtsfonds, die zwischen 1936 und 1954 eingerichtet wurden, um „unverschuldet in Not geratene Bedienstete“ zu unterstützen, geht aus dem Rechnungshofbericht ( III-94 d.B. ) hervor. Konkret sind dies der Gendarmeriejubiläumsfonds, der Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei und der Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes. Dass trotz gleicher Zielsetzung jeder Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit und mit eigenen Organen, in denen insgesamt 50 Bedienstete des Ministeriums beschäftigt sind, tätig wird, missfällt den RH-PrüferInnen besonders. Eine Zusammenlegung der drei Einrichtungen sei dringend notwendig, pocht der Rechnungshof auf die Abschaffung der „unzweckmäßigen Parallelstrukturen“, die „historisch gewachsen sind“.

Grundsätzlich wären die Unterstützungsleistungen der Wohlfahrtsfonds hinsichtlich Bedarf und Treffsicherheit zu evaluieren und die Fondsmittel insgesamt nutzbringender einzusetzen. Das Vermögen der Fonds wuchs laut Rechnungshof im Laufe der Zeit mit konservativer Veranlagung kontinuierlich an, zumal sich die Nachfrage nach Mitteln daraus – unter anderem für rückzahlbare Darlehen und Stipendien – gering hielt. 2015 wurden insgesamt rund 630.000 € an Geldaushilfen vergeben, somit nutzten 0,2 % der Bediensteten des Ministeriums die Fonds.

Nach RH-Berechnung waren die Fonds somit im Vergleich zum Bedarf an Unterstützungsleistungen überdotiert: 2015 war der Gendarmeriejubiläumsfonds rund 1,4 Mio.€ schwer, im Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei lagen rund 2,3 Mio. € und in jenem für die Exekutive des Bundes rund 1,3 Mio. €. Dennoch habe es keine mittelfristige Vermögensplanung und keine formelle Veranlagungsrichtlinie gegeben.

Generiert werden die Mittel, deren Vergabe an keine genauen Kriterien gebunden ist und die nicht an die Transparenzdatenbank übermittelt wird, durch Zins- und Wertpapiererträge, Geldstrafen und Geldbußen sowie durch Mieteinnahmen aus Wohnungen, die im Fondseigentum stehen. Die mangelnden Kriterien und die fehlende Einspeisung in die Transparenzdatenbank kritisierte vor allem Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz. Der Argumentation, wonach der Datenschutz gefährdet sei, konnte er wenig abgewinnen. Ähnlich sah dies auch NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss. Personen, die Unterstützung erhielten, könnten schließlich auf die Verwendung ihrer Daten hingewiesen werden. Zudem gebe es auch keine klaren Kriterien und Dokumentationen für die ausbezahlten Leistungen, kritisierte sie. Auch Rudolf Plessl (SPÖ) stand der Einspeisung der Daten in die Transparenzdatenbank offen gegenüber, betonte aber auch, dass der Datenschutz gewährleistet werden müsse.

Grundsätzlich kam von allen Abgeordneten Zustimmung für die Fonds. Bei der Zusammenlegung der drei Fonds zu einem zeigte sich Plessl aber zurückhaltend. So würden die drei Fonds unterschiedliche Finanzierungszugänge haben. Für eine Zusammenlegung sprachen sich hingegen Griss und Zinggl aus. Schließlich könnten Gelder aus verschiedenen Quellen auch in einen Fonds fließen, argumentierte etwa die NEOS-Abgeordnete.

Edtstadler: Kein Effizienzgewinn durch Zusammenlegung der BMI-Wohlfahrtsfonds

Bei der Einspeisung der Daten in die Transparenzdatenbank brach Staatssekretärin Karoline Edtstadler eine Lanze für die BeamtInnen, deren Daten geschützt werden müssten. Zudem sei der Anteil der öffentlichen Mittel in den Fonds zu gering, um eine rechtliche Verpflichtung zur Einspeisung zu haben, wie Edtstadler auch Peter Gerstner (FPÖ) auf entsprechende Frage antwortete.

Eine Zusammenlegung der drei Fonds sei sehr aufwendig, sagte die Staatssekretärin in Richtung Andreas Hanger (ÖVP). Es sei dadurch kein Effizienzgewinn zu erwarten. Hanger erkundigte sich zudem nach der marktkonformen Höhe von Mieten in den Objekten der Fonds. Diese entsprächen bei zwei Objekten nicht den aktuellen Mietpreisen, betonte Edtstadler. Dies liege an den vor 1994 abgeschlossenen Mietverträgen, bei denen das Mietrecht keine Anpassung erlaube.

RH-Präsidentin Kraker spricht sich für Aufnahme der Wohlfahrtfonds in die Transparenzdatenbank aus

Für eine Aufnahme der Fonds in die Transparenzdatenbank sprach sich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker aus. Das Stiftungsvermögen läge zur Gänze beim Bund, argumentierte sie. Möglichkeiten zur Verbesserung sieht sie außerdem bei der Anzahl der Wohlfahrtfonds. Die drei Fonds seien lediglich historisch begründbar und angesichts der Tatsachen, dass Gendarmerie und Polizei bereits zusammengelegt wurden sowie dass die Ausschüttungen verhältnismäßig gering seien, sei eine Zusammenlegung anzudenken. Außerdem empfiehlt sie, keine Geldstrafen in die Fonds einfließen zu lassen.

Bundeskriminalamt: Rechnungshof sieht Mängel bei Personalorganisation

Aus Sicht des Rechnungshofs gibt es nach wie vor zu wenig geeignetes Personal im Bundeskriminalamt. In einer Follow-up-Überprüfung ( III-84 d.B. ) der 2015 vom Rechnungshof empfohlenen Organisationsänderungen zeigte sich, dass für die Erfüllung der Kernaufgaben des Bundeskriminalamts und seiner strategischen Schwerpunkte Internetbetrug und Finanzermittlungen das Personal nicht im entsprechenden Ausmaß – zeitnah und dauerhaft – eingesetzt wurde. So war im Bereich Cybercrime fast ein Viertel der Planstellen nicht fix besetzt und es bestanden noch immer Probleme bei der Rekrutierung. Für Ermittlungen zur Wirtschaftskriminalität hatten sich die personellen Fehlbestände zum Vorbericht von rund 14 % im Jahr 2014 auf rund. 28 % im Jahr 2017 verdoppelt. Im Bereich der verdeckten Ermittlungen griff man weiterhin auf bis zu 30 Jahre lange Dienstzuteilungen aus dem Polizeidienst zurück, anstatt die Bediensteten zu versetzen. Folglich waren hier im Berichtszeitraum immer noch 50 % der Bediensteten dienstzugeteilt, wofür im Jahr 2016 Dienstzuteilungsgebühren in der Höhe von rund 111.000 € anfielen.

Von den 19 RH-Empfehlungen, die auf Neustrukturierung unter Erhöhung des Eigenpersonalanteils im Bundeskriminalamt abzielten, wurden drei vollständig, sieben teilweise und neun nicht umgesetzt. Dies sorgte im Rechnungshofausschuss vor allem für Kritik bei der Opposition. Wolfgang Zinggl (PILZ) fasste die neun nicht umgesetzten Empfehlungen unter dem Aspekt zusammen, dass Planstellen nicht besetzt werden, sondern es zu Dienstzuteilungen komme. Er stimmte mit Karin Greiner (SPÖ) überein, dass es hier vor allem bei Cyber- und Wirtschaftskriminalität Aufholbedarf gebe. Greiner fehlt es außerdem an einer Grundsatzregelung, welche Personen als ExpertInnen z.B. zu Veranstaltungen entsandt werden. Den gleichbleibend niedrigen Frauenanteil im Exekutivdienst kritisierte hingegen Ruth Becher (SPÖ) und ihr Fraktionskollege Rudolf Plessl ortete Nachholbedarf bei der Vermögenssicherung als Unterstützung für die Staatsanwaltschaft.

Edtstadler: Fokus liegt auf Cyberkriminalität

Die sieben, vom Rechnungshof als teilweise umgesetzt eingestuften sowie drei der als nicht umgesetzt eingestuften Empfehlungen seien aus ihrer Sicht bereits umgesetzt, unterstrich Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Beim Bundeskriminalamt seien noch einige Aufgaben zu bewältigen. Eine besondere Herausforderung sieht sie im Bereich der Cyberkriminalität, wo sich fast jede kriminelle Handlung im Analogen digital wiederfinde. Hier habe es seit der Follow-up-Überprüfung bereits Personalaufstockungen gegeben. Generell sei die Cybersicherheit sehr herausfordernd, sagte Edtstadler in Richtung von Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Jessi Lintl (FPÖ). Es gebe hier Zusammenarbeit mit Europol sowie mit Universitäten, außerdem wurde eine SOKO eingerichtet, die sich mit Verschlüsselungssoftware beschäftigt, die zur Erpressung verwendet wird.

Der hohe Anteil an Dienstzuteilungen liege vor allem daran, dass die Privatwirtschaft attraktivere Gehälter anbietet als der Bund und daher auf den eigenen Personalstand zurückgegriffen wird. Die hohe Zahl an Dienstzuweisungen bei der verdeckten Ermittlung begründete Edtstadler mit der erforderlichen Flexibilität in diesem Bereich. Verdeckte Ermittler bräuchten die Möglichkeit, an ihre Dienststelle zurückzukommen, begründete sie. Die Fehlstände bei Planstellen würden durch die Ausbildung von ExpertInnen und Geschäftseinteilungsänderungen angegangen. Ein Experte des Innenministeriums betonte, dass sich die Organisationsform immer wieder ändere, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, wodurch zwischenzeitliche Fehlstände zustande kämen. Hier liege der Fokus auf der Ausbildung von Kompetenzen und nicht auf der schnellen Besetzung von Planstellen.

Ihr Ziel sei es auch, den Frauenanteil zu erhöhen, unterstrich die Staatssekretärin. Sonderausbildungen sollen es Frauen ermöglichen, auch in höhere Positionen aufsteigen zu können. Zur Kritik von Karin Greiner (SPÖ), wonach es Regelungen für die Entsendung von ExpertInnen brauche, sagte Edtstadler, dass hier Einzelfallentscheidungen getroffen werden, die von der jeweiligen Dienstsituation sowie vom jeweiligen Expertenthema abhängen. Eine Grundsatzregelung sei hier nicht zielführend, ergänzte der BMI-Experte.

Kraker: Umsetzung der RH-Empfehlungen wenig zufriedenstellend

Für Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ist es wenig zufriedenstellend, dass knapp die Hälfte der Empfehlungen nicht umgesetzt worden seien. Im Zentrum müsse eine transparente Personalbewirtschaftung stehen. Zudem sollte es Belastungskennzahlen geben, die der Personalplanung vorgelagert sein müssen. Für internationale Projekttätigkeiten empfiehlt Kraker klare Regelungen. In Richtung Rudolf Plessl (SPÖ) sagte die RH-Präsidentin, dass das strafrechtliche Vermögensverfahren derzeit in Begutachtung sei und die Frist dafür im Oktober auslaufe.

Darüber hinaus wurden im Rechnungshofausschuss die Beratungen von einem Dutzend weiterer Rechnungshofberichte aufgenommen und gleich wieder vertagt. Darin geht es u.a. um die Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich, Qualitätssicherung für niedergelassene ÄrztInnen sowie Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem der Familienbeihilfe (III-150 d.B., III-157 d.B., III-162 d.B., III-165 d.B., III-166 d.B., III-168 d.B., III-169 d.B., III-170 d.B., III-172 d.B., III-173 d.B., III-174 d.B. und III-180 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) see

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