Rechnungshof wird frühere SPÖ-Gesundheitspolitik prüfen

Koalitionsantrag zur Überprüfung des Gesundheitsressorts in den Jahren 2009 bis 2017 im Nationalrat angenommen

Wien (PK) Der Nationalrat hat den Rechnungshof damit beauftragt, die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre zu überprüfen, insbesondere in Hinblick auf die Sicherstellung der Primärversorgung. Ein entsprechender Antrag von ÖVP und FPÖ, mit dem sich auch der Rechnungshofausschuss befasste, wurde in der heutigen Plenarsitzung mehrheitlich angenommen. Konkret geht es um die Zeitspanne zwischen 2009 und 2017, als das Gesundheitsministerium von Alois Stöger, Sabine Oberhauser und Pamela Rendi-Wagner geführt wurde. ÖVP und FPÖ orten eine Reihe von Versäumnissen der drei SPÖ-MinisterInnen. Die Opposition sieht sich durch den Prüfauftrag der Koalitionsfraktionen ihrer parlamentarischen Kontrollrechte verwehrt.

Die damals Ressortverantwortlichen hätten es verabsäumt, dafür zu sorgen, dass die Krankenversicherungsträger ausreichend an den gesamtstaatlichen gesundheitspolitischen Zielen mitwirken, meinte Brigitte Povysil (FPÖ). Der Rechnungshof soll nun im Detail prüfen, welche Wirkungen mit den von den drei MinisterInnen zu verantwortenden Entscheidungen erzielt wurden, welche Kosten damit verbunden waren und welche Empfehlungen und Erkenntnisse sich insgesamt aus der Gebarungsüberprüfung ableiten lassen. Dabei sollen sowohl Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer und finanzieller als auch personeller Natur geprüft werden. Weil sie das, was die SPÖ-GesundheitsministerInnen 8 Jahre lang verabsäumt hätten, nun Beate Hartinger-Klein vorwerfen würden, sei diese ungewöhnliche Maßnahme notwendig, meinte Povysil. FPÖ-Fraktionskollege Wolfgang Zanger lobte den Rechnungshof als eine anerkannte Institution, die Zahlen und auf Fakten basierende Expertisen liefere. Diese Prüfleistung sei keine Exklusiv-Möglichkeit für die Opposition, sondern stehe auch den Regierungsparteien zu, meinte er.

Die ÖVP-Abgeordneten Christoph Zarits und Maria Smodics-Neumann meinten, dass die Problemstellungen, die SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner aktuell zum Thema mache – wie etwa der Mangel an ÄrztInnen zu dem eine Sondersitzung einberufen wurde – auf die Periode zurückzuführen seien, in denen die SPÖ selbst für die Gesundheitsthemen verantwortlich war. Um die Polemisierung aus dem Thema herauszunehmen sei es daher dringend notwendig, eine unabhängige Gebarungsprüfung vorzunehmen und die Tatsachen auf den Tisch zu legen, damit die „Realitätsverweigerung“ der SPÖ ein Ende nehme, so Smodics-Neumann. Dabei gehe es auch um die Frage der Transparenz, sagte ÖVP-Fraktionskollege Christoph Zarits.

Die SPÖ-Abgeordneten war erwartungsgemäß erzürnt über das Prüfersuchen, aber auch die VertreterInnen der beiden anderen Oppositionsparteien zeigten keinerlei Verständnis für den Auftrag an den Rechnungshof. Karin Greiner (SPÖ) bezeichnete den Antrag als einzigartig. Noch nie hätten es sich Regierungsparteien angemaßt, einen derart umfangreichen Antrag an den Rechnungshof zu stellen. Es sei nicht dessen Aufgabe, Politikfelder zu überprüfen, meinte sie. Sie kritisierte, dass die Regierungsfraktionen durch die Beanspruchung enormer Ressourcen nicht nur den Rechnungshof lähmen würden, sondern der Opposition auch die Möglichkeit eines wichtigen Instruments verwehre. Man nehme der Opposition so wichtige Kontrollrechte, betonte auch der neue SPÖ-Gesundheitssprecher, Philip Kucher. Er meinte, FPÖ und ÖVP sollten den Rechnungshof nicht mit einem „Kraut- und Rübenauftrag“ zumüllen.

Sowohl die Begründung des Antrags, die Themenbereiche, die geprüft werden sollen, als auch die Befristung für den Prüfungszeitraum sei in jeder Hinsicht ungewöhnlich, meinte Irmgard Griss (NEOS). Sie ortete darin lediglich den Zweck, politische Verantwortung für vermeintliche Fehlentwicklungen festzustellen. Das wäre nach Ansicht der Obfrau des Rechnungshofausschusses aber Aufgabe eines Untersuchungsausschusses und nicht einer Rechnungshofprüfung. Außerdem würden durch den zusätzlichen Prüfauftrag die Ressourcen des Rechnungshofs gebunden, so Griss.

Gegen Sonderprüfungen hätte Wolfgang Zinggl (JETZT) generell nichts einzuwenden, wenn es um die Aufdeckung von Missständen ginge. Darauf gebe es aber im Gesundheitsressort keine Hinweise, meinte er. Vielmehr sei der Antrag rein parteipolitisch motiviert. Wichtiger wäre es, aktuelle Prüfungen durchzuführen, wie etwa die neuerliche Prüfung des Burgtheaters. Der Opposition ist die Möglichkeit, eine Prüfung beim Rechnungshof zu verlangen, nun verwehrt, kritisierte er ferner.

Grundsätzlich legt der Rechnungshof sein Prüfungsprogramm selbst fest und prüft unabhängig. In begrenztem Ausmaß kann der Nationalrat Prüfverlangen stellen. Den Umweg über den Rechnungshofausschuss und das Plenum des Nationalrats musste der Prüfantrag der Koalitionsparteien deshalb nehmen, weil beim Rechnungshof schon drei von Abgeordneten verlangte Sonderprüfungen anhängig sind. Für weitere Rechnungshof-Sonderprüfungen braucht es laut Geschäftsordnung einen Beschluss des Nationalrats. Ansonsten reicht grundsätzlich die Unterschrift von 20 Abgeordneten aus. (Fortsetzung Nationalrat) fan


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