Rechenschaftsbericht der Volkspartei 2019: Rechnungshof blitzt bei UPTS ab

10 von 12 UPTS-Entscheidungen sind zu Gunsten der Volkspartei ausgefallen – Beschwerde gegen UPTS-Bescheid zu Seniorenbund

Wien (OTS) „Nach der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts der Volkspartei 2019 sind seitens des Rechnungshofes zwölf Mitteilungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) erfolgt. Wie sich nun herausgestellt hat, ist der Rechnungshof beim UPTS völlig abgeblitzt. Denn zehn der zwölf Rechnungshof-Mitteilungen wurden vom UPTS abgelehnt. Diese Verfahren wurden zur Gänze eingestellt. Das ist aus Sicht der Volkspartei ein Erfolg auf allen Ebenen. Wir sehen nun einmal mehr, dass sich die oppositionellen Vorwürfe in Luft aufgelöst haben und lediglich zur öffentlichen Vorverurteilung geführt haben“, betont der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, der darauf hinweist, dass die FPÖ mit 50.000 Euro die höchste Geldbuße erhalten hat.

„In lediglich zwei Punkten teilt der UPTS die Rechtsmeinung des Rechnungshofes. Die UPTS-Entscheidung zum unklaren Ausweis einer Kredittilgung der Kärntner Volkspartei ist nachvollziehbar und geht lediglich auf einen bedauernswerten Buchungsfehler zurück“, so Stocker, der weiter ausführt: „Bei der UPTS-Entscheidung betreffend des Seniorenbundes handelt es sich aus unserer Sicht um eine offene Rechtsfrage, die wir vor Gericht klären werden. Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen werden wir beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Bemerkenswert ist jedenfalls, dass der UPTS in seiner Urteilsbegründung festhält, dass die grundsätzliche Rechtsfrage der Reichweite des Begriffs ‚politische Partei‘ in der bisherigen Spruchpraxis noch nicht eindeutig beantwortet ist. Wir sehen die Rechtsfrage daher als offen. Zudem ist auffällig, dass der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat mit dieser Entscheidung die formaljuristische Betrachtungsweise verlässt.“

„Es wäre nicht die erste erfolgreiche Beschwerde gegen einen derartigen UPTS-Bescheid. Bereits im Jahr 2018 hat der UPTS hinsichtlich des Seniorenbundes eine ähnliche Entscheidung getroffen, die nicht unmittelbar rechtskräftig wurde, sondern vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpft wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann den Sachverhalt völlig neu aufgerollt und im Ergebnis die Existenz zweier getrennter Organisationen anerkannt, nämlich einerseits des gemeinnützigen Vereins und andererseits der Teilorganisation. Wir sehen damit gute Chancen, dass das Bundesverwaltungsgericht auch in diesem Fall die Rechtsfrage zu unserem Gunsten löst“, so Stocker.

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