Reality Check in der Regierungsklausur: Licht für die Welt fordert konkrete Maßnahmen zu Entwicklungszusammenarbeit und Inklusion

Wien (OTS) Mit Blick auf die bevorstehende Klausur der neuen Bundesregierung am 4. und 5. Jänner in Salzburg fasst Licht für die Welt den Handlungsbedarf in der Entwicklungszusammenarbeit zusammen und fordert konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die österreichischen NGOs und Fachorganisationen sind wichtige Partner in der Umsetzung der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung.

Das Kapitel im Regierungsprogramm zur Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe ist kurz gehalten und bedarf genauerer Betrachtung. Positiv zu bewerten ist, dass die Bekämpfung der extremen Armut, das Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit (EZA), gemäß den UN-Vorgaben und dem EU-Vertrag angeführt wird. Auch die klaren Bekenntnisse zu einer stärkeren Hilfe vor Ort, der Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds und zum Ziel 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens in die EZA zu investieren, sind grundsätzlich zu begrüßen.

Wenn diese Vorhaben ernst gemeint sind, müssen konkrete Umsetzungsmaßnahmen definiert werden, die schon 2018 greifen, so Licht für die Welt. Die Fachorganisation definiert dazu drei wesentliche Handlungsfelder: Erstens ist, angesichts der erhöhten Krisen in der Welt, eine Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds (AKF) auf 60 Millionen Euro pro Jahr bereits 2018 dringend notwendig. Zweitens soll ein verbindlicher Stufenplan zur Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe bis Ende 2018 erstellt werden um ehestmöglich das 0,7 Prozent-Ziel zu erreichen. Drittens soll das Prinzip der Inklusion in allen Verfahren, Programmen und Strukturen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit durchgängig verankert und auch die Förderung konkreter Inklusionsprojekte in Partnerländern verstärkt werden.

„Wichtige Elemente einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Entwicklungspolitik sind im Regierungsprogramm aber noch nicht verankert“, erklärt Johanna Mang von Licht für die Welt. „Die Entwicklungszusammenarbeit muss inklusiv und barrierefrei im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) und in Einklang mit der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung gestaltet sein. Bedauerlicherweise fehlen diese wesentlichen Elemente, zu denen sich die Republik Österreich bekannt hat, im Text des Regierungsprogramms. Hier sollte nachgebessert werden“, so Mang. Österreich sollte sich auch im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 federführend dafür engagieren und die Umsetzung der 2030 Agenda und eine starke Partnerschaft der EU mit Afrika vorantreiben.

Um dem Hauptziel der Bekämpfung der Armut gerecht zu werden, ist es wesentlich die ärmsten Länder und Regionen der Welt zu unterstützen. EZA-Beiträge an Bedingungen zu knüpfen, wie die im Regierungsprogramm erwähnte „verstärkte Koppelung an die Bereitschaft von Drittstaaten zur Kooperation bei der Rücknahme abgelehnter Asylwerber“ sind in einer entwicklungspolitischen Partnerschaft auf Augenhöhe fehl am Platz. Johanna Mang: „Wir warnen vor einer überstürzten Neuausrichtung der EZA-Schwerpunktländer Österreichs. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat in ihren Partnerländern beeindruckende Kompetenzen und Strukturen aufgebaut und ist den Menschen vor Ort verpflichtet“, betont Mang die Wichtigkeit der Kontinuität.

Für den Bereich Inklusion und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention fordert Licht für die Welt Fortschritt statt Rückschritte: „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Österreich seit bald zehn Jahren in Kraft und Teil der Gesetzgebung. Hier darf nicht länger von ‚Best-Practice‘ und ‚Modellen‘ gesprochen werden. Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Bildung, Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft überhaupt ist ein Menschenrecht und muss ohne Wenn und Aber realisiert werden“, fasst Johanna Mang zusammen und verweist auf den im kommenden Jahr anstehenden Bericht Österreichs an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Konvention.

Licht für die Welt fordert die Bundesregierung daher abschließend auf ihren Verpflichtungen gemäß zu handeln, im Sinne einer inklusiven und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft.

Licht für die Welt

Licht für die Welt ist eine internationale Fachorganisation für inklusive Entwicklung. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die allen offen steht und niemanden zurücklässt. Wir setzen uns für barrierefreie augenmedizinische Versorgung ein und unterstützen inklusive Bildung und Rahmenbedingungen für ein selbst bestimmtes Leben, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Licht für die Welt ist als unabhängiger, gemeinnütziger Verein organisiert und unterhält Länderbüros in Äthiopien, Burkina Faso und Mosambik. Mit unseren Programmen stärken wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ermöglichen ihnen ein selbst bestimmtes Leben und helfen ihnen aus der Armutsfalle. Im Jahr 2016 konnten mehr als 52.000 Operationen am Grauen Star sowie 54.000 andere Augenoperationen finanziert werden. Spendenkonto Licht für die Welt: IBAN: AT92 2011 1000 0256 6001 BIC: GIBAATWWXXX.

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