PVA ad Loacker: Auf Rehabilitation wird nicht vergessen

Rehabilitationszentren werden stufenweise so rasch wie möglich unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wieder gestartet

Wien (OTS) Die Rehabilitationszentren der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) haben in den vergangenen Wochen in dieser außergewöhnlichen Situation wichtige Maßnahmen gesetzt, um die Akutkrankenhäuser zu unterstützen. Als Notspitäler haben sie Patientinnen und Patienten aus umliegenden Krankenhäusern aufgenommen. Gleichzeitig waren die Rehabilitationszentren auch in dieser Zeit für Anschlussheilverfahren, also die direkte Übernahme von Patientinnen und Patienten nach Akutereignissen (zB. Postoperativ) aus den Spitälern, geöffnet. Sollte es die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlauben, werden die Rehabilitationszentren wieder so schnell wie möglich ihre ursprüngliche Aufgabe übernehmen.

„Wir sind erfreut, dass der hohe Stellenwert der Rehabilitation im österreichischen Gesundheitswesen erkannt und darauf gepocht wird, dass diese nicht vergessen wird“, so der Obmann der PVA, Peter Schleinbach. „Die PVA bereitet intern alle Maßnahmen für einen Neubeginn vor. Der Betrieb kann, wenn es einen offiziellen Starttermin gibt, innerhalb von zwei bis drei Wochen wiederaufgenommen werden. Allerdings auch dann nur unter Einhaltung von Schutzbestimmungen, die eine Vollauslastung in der ersten Phase nicht möglich machen.“

Gerade aus medizinischer Sicht ist eine Öffnung vorerst der stationären Rehabilitationseinrichtungen essentiell. Denn in diesen Einrichtungen werden die Anschlussheilverfahren durchgeführt, die in unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt stattfinden. Fast 60 Prozent der von der PVA im vergangenen Jahr durchgeführten Rehabilitationen waren solche Verfahren. Diese sind im ambulanten Bereich zum Großteil nicht möglich, da es sich zumeist um schwer betroffene Patientinnen und Patienten handelt und die Mobilität der Betroffenen noch so eingeschränkt ist, dass eine tägliche Anreise in eine ambulante Einrichtung nicht möglich ist. „Mit den notwendigen Maßnahmen, wie Einschränkungen der Gruppengrößen, Raumgrößen und ähnlichem, ist in stationären Rehabilitationszentren eine Umsetzung rasch denkbar“, betont Schleinbach.

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