„profil“: Gericht kippte umstrittene Ausschreibung des Wiener Rathauses

Mitbewerber erhoben den Vorwurf, dass beim Kauf von Computer-Tomographen einzig der Siemens-Konzern zum Zug hätte kommen können, berichten profil und ORF-ZIB.

Wien (OTS) Wie das Nachrichtenmagazin profil am Montagabend auf seiner Website berichtet, hat das Wiener Landesverwaltungsgericht eine Ausschreibung des stadteigenen Wiener Gesundheitsverbunds (WIGEV) für nichtig erklärt. Es geht darin um den Ankauf von Computer-Tomographen für Wiens Spitäler im Wert von maximal 8,5 Millionen Euro. Der Vorwurf: Die Ausschreibung war „so gestaltet, dass sie nur ein Bieter am Ende des Tages hätte gewinnen können“, so der Grazer Rechtsanwalt Thomas Neger, Vertreter von Canon Medical Systems, gegenüber profil und der ORF-ZIB. Über die Causa berichten beide Medien in einer gemeinsamen Recherche.

Konkret bestand das Rathaus in seiner Ausschreibung auf Spezifikationen, die ausschließlich Geräte der Siemens-Tochter Siemens Healthineers aufweisen – etwa eine Wasserkühlung und eine 3D-Kamera. Dies erregte Widerstand beim Mitbewerbers Canon Medical Systems. Das Gericht folgt in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom Jänner der Argumentation von Canon. Manche Aspekte der Ausschreibung seien „unsachlich und diskriminierend“, so das Gericht. „Eine derartige Vorgangsweise widerspricht (…) den Grundsätzen des Vergaberechts.“

Die Wiener Rathausopposition ortet regelmäßig Interessenskonflikte infolge personeller Verstrickungen zwischen der Stadt Wien und Siemens. So wechselte im Jahr 2017 Wiens damalige SPÖ-Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely zu Siemens Healthineers. Heute betont das Unternehmen in einer Stellungnahme gegenüber profil und der ORF-ZIB, dass Wehsely keine Kunden in Österreich betreue, sondern lediglich im Ausland. Vonseiten des WIGEV, für den Wiens SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker politisch verantwortlich ist, heißt es: „Wir werden selbstverständlich ein neues Verfahren unter Berücksichtigung der vom zuständigen Gericht formulierten Kritikpunkte in die Wege leiten.“ Jedoch weise man Andeutungen, dass Verfahren in irgendeiner Weise von parteipolitischen Überlegungen beeinflusst sein könnten, „aufs Schärfste zurück“.

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