Primärversorgungsgesetz ohne Gesundheitsberufe? | Physio Austria, 04.07.2017

Fehlende gesamtvertragliche Absicherung und unspezifische Grundpauschalen für nichtärztliche Gesundheitsberufe

Wien (OTS) Die beschlossene Fassung des Primärversorgungsgesetzes begnügt sich mit Beliebigkeit bei der Einbeziehung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in die neuen Primärversorgungsformen. Sie sieht eine gesamtvertragliche Regelung für die ärztliche Hilfe als Primärversorgungsleistung vor, nicht aber für Leistungen nichtärztlicher Gesundheitsberufe.
Ohne die verbindliche Einbindung nichtärztlicher Gesundheitsberufe in Verhandlungen zu Leistungskatalogen und Honorierung und ohne einheitliche Mindestabgeltung bleibt das Vorhaben einer multiprofessionellen Neuausrichtung der Primärversorgung im Ansatz stecken. „Integrative und multiprofessionelle Zusammenarbeit ist nach unserem Verständnis eines der Kernelemente der Primärversorgung“, betont Silvia Mériaux-Kratochvila, Präsidentin des Bundesverbands der PhysiotherapeutInnen Österreichs. „Das Gesetz in der nunmehr beschlossenen Fassung benachteiligt die nichtärztlichen Gesundheitsberufe in allen Bereichen.“

Das mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz schafft keine verbindliche Basis, um die Leistungen der PhysiotherapeutInnen im Rahmen der Primärversorgung abzubilden, anzubieten und zu honorieren. Werden die Leistungen aller nichtärztlichen Gesundheitsberufe durch Grundpauschalen abgerechnet, nicht spezifisch ausgewiesen und unterliegen sie keiner Mindesthonorierung, laufen sie Gefahr, unsichtbar zu werden. Die Leistungsdarstellung stellt jedoch die notwendige Basis für die multiprofessionelle Evaluierung und Leistungsplanung im Sinne der verbesserten Patientenversorgung dar.

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