Pauschalpreis bei Vorbestellung von Taxifahrten: Bundesrat befürwortet neue Regelungen

Länderkammer segnet außerdem zahlreiche coronabedingte Maßnahmen-Verlängerungen und weitere Materien wie die Netzreserve ab

Wien (PK) Künftig darf bei vorbestellten Taxifahrten ein Pauschalpreis vereinbart werden, wie der Bundesrat mit einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes heute mehrheitlich befürwortete. Außerdem erhebt die Länderkammer keinen Einspruch gegen zahlreiche coronabedingte Maßnahmenverlängerungen, etwa zur Suspendierung von Fahrverboten, betreffend Inbetriebnahmefristen für Ökostromanlagen-Förderung, zur Zwischenlagerung von Abfällen sowie zum Seilbahngesetz.

Darüber hinaus passierten Materien wie die neue Netzreserve, zu Emissionszertifikaten, Änderungen des POP-Protokolls, Verbesserungen zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, technische Voraussetzungen für einen gemeinsamen europäischen Eisenbahnraum, eine Mineralrohstoffgesetz-Novelle betreffend Konfliktminerale sowie dienstrechtliche Gleichstellungen bei LandeslehrerInnen im land- und forstwirtschaftlichen Schulbereich die Länderkammer ohne Einspruch.

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz: Pauschalpreis darf bei vorbestellten Taxifahrten vereinbart werden

Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz wurde bereits im Juli 2019 umfassend abgeändert, um einheitliche Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen zu schaffen, sodass ab 1. Jänner 2021 ein gemeinsames Gewerbe für AnbieterInnen von Taxis und Mietwagen entsteht. Vorab vereinbarte Fixpreise, wie sie etwa bei „Uber“ üblich sind, sollten dabei nur noch in wenigen Fällen, etwa für Schülertransporte, längere Pauschalmieten und Fahrten über Bundesländergrenzen hinweg möglich sein. Mit der nun im Bundesrat befürworteten Änderung soll diese Option der Preisbildung allen AnbieterInnen gleichermaßen ermöglicht werden.

Nachdem es im Bundesratsausschuss zu der Thematik Stimmengleichheit gab, wurde auf Antrag von ÖVP und Grünen im Plenum mehrheitlich beschlossen, keinen Einspruch zu erheben. SPÖ und FPÖ hielten an ihrer Kritik fest, während aus NEOS-Sicht die Novelle eine deutliche Verbesserung darstellt. So strich Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) etwa für vorab bestellte Fahrten die Abschaffung der Taxameterpflicht und insgesamt einen deutlichen Vorteil für KonsumentInnen positiv hervor.

Günter Kovacs (SPÖ/B) und Korinna Schumann (SPÖ/W) hingegen befürchten etwa Lohn- und Sozialdumping durch die neuen Regelungen, das würden sie „nie und nimmer“ unterstützen. Es werde zwar ein Grundtarif geregelt, ein Teil werde aber zur Verhandlungssache, was in der Branche für „Riesenprobleme“ für TaxilenkerInnen sorgen werde, befürchtete Schumann. 

Markus Leinfellner (FPÖ/St) schloss sich der Kritik an. Anstelle der vorliegenden Änderungen im Gelegenheitsverkehr wäre es etwa viel wichtiger, sich um Schülertransporte zu kümmern, dessen Regelungen eine „Katastrophe“ seien. Auch bei der Fußwegregelung bis 2 km für Kinder ortet Leinfellner Verbesserungsbedarf und brachte einen Entschließungsantrag für sichere Schulwege für alle SchülerInnen ein, der allerdings in der Minderheit blieb.

Adi Gross (Grüne/V) und Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) sehen genau umgekehrt dem Preisdumping mit der Novelle einen Riegel vorgeschoben und strichen unter anderem positiv eine Kostengewissheit bei vorbestellten Fahrten sowie die Möglichkeit, das vorbestellte Taxi mit anderen Fahrgästen zu teilen, hervor. Außerdem würde für die Tarife der vorbestellten Fahrten die Möglichkeit für Landeshauptleute vorgesehen, Preisbänder festzulegen. In Summe würden mit den neuen Regelungen durch Vereinheitlichung transparente und gleiche Bedingungen für alle geschaffen und darüber hinaus Taxi und Mietwagen als Mobilitätsoption gestärkt, zeigten sich die beiden Redner überzeugt.

Staatsekretär Magnus Brunner verwies wie Ernest Schwindsackl darauf, dass mit den letzten Änderungen auch mit der Taxiinnung eine nunmehrige Einigung erzielt worden sei. Mit dem neuen Einheitsgewerbe werden sich Brunner zufolge jahrelange Unstimmigkeiten auflösen und faire Rahmenbedingungen für alle MarktteilnehmerInnen geschaffen, vor allem auch im Interesse der KundInnen. Mit der Vereinheitlichung der Preisregulierung bleibe die Kompetenz für den Taxitarif bei den Landeshauptleuten, so der Staatssekretär. Darüber hinaus werden Anforderungen an die FahrerInnen auf höherem Niveau vereinheitlicht und weiterhin innovative Angebote ermöglicht.

Möglichkeit der Suspendierung von Fahrverboten aufgrund von COVID-19 verlängert

Im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes wurde unter anderem der Verkehrsministerin in der Straßenverkehrsordnung ermöglicht, die Gültigkeit des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots durch Verordnung zu suspendieren. Außerdem kann durch Verordnung das Gehen auf für den übrigen Verkehr gesperrten Fahrbahnen erlaubt werden. Diese Bestimmungen wurden bis 31. Dezember 2020 befristet und werden nun verlängert, wie die Länderkammer – nach vorheriger Stimmengleichheit im Ausschuss – schließlich im Bundesratsplenum mehrheitlich befürwortete.

Während Günter Kovacs (SPÖ/B) keine Notwendigkeit erkennen kann, das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot aufzuheben, betonten Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) und Adi Gross (Grüne/V), es handle sich dabei nur um die Möglichkeit, etwa bei etwaigen Rückstaus an Grenzen und im Sinne der Krisenbewältigung die Maßnahmen zur Anwendung kommen lassen zu können.

Netzreserve zur Absicherung der Stromversorgung

Einhellig und mit verfassungsgemäßer Zustimmung sprach sich der Bundesrat für eine Regierungsvorlage mit Bestimmungen zur Neuregelung einer Netzreserve aus, die den sicheren Betrieb des Stromnetzes auch im Fall von Engpässen gewährleisten soll. Neben mehr Flexibilität bei der Herstellung der Netzstabilität soll unter anderem auch erreicht werden, dass erneuerbare Energie künftig einen größeren Beitrag zur Netzreserve leisten.

Erstreckung von Inbetriebnahmefristen für Ökostromanlagen-Förderung

Um den Erhalt der Förderbarkeit für Ökostromanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für den Fall von Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie geht es in einer Regierungsvorlage mit Änderungen zum Ökostromgesetz und KWK-Gesetz, die die Länderkammer einhellig bewilligte sowie dafür die verfassungsgemäße Zustimmung erteilte. Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Betriebe ihren Geschäftsgang und ihre Produktion eingestellt oder heruntergefahren, heißt es in der Vorlage. Daher komme es bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen sowie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zu Verzögerungen, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Förderung führen könnten. Aus diesem Grund sollen Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, verlängert werden.

Ein von der FPÖ dazu eingebrachter Entschließungsantrag für eine automatische Befreiung von Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag für den anspruchsberechtigen Personenkreis fand keine Mehrheit.

Zwischenlagerung von Abfällen für Abfallwirtschaft

Coronabedingt bis Ende April 2021 verlängert wird mit Stimmenmehrheit im Bundesrat eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen. Mit der Bestimmung kann für den Fall, dass es aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie zu Engpässen bei der Zwischenlagerung von Abfällen kommt, eine Kapazitätsausweitung bei Lagern im Anzeigeverfahren erfolgen, heißt es in der entsprechenden Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes.

Emissionszertifikate: Novelle zur nationalen Umsetzung der EU-Klimaziele für 2030

Mehrheitlich nahm die Länderkammer eine Novelle des Emissionszertifikategesetzes (EZG) zur Kenntnis, womit die EU-Klimaziele für 2030 national umgesetzt werden sollen, konkret die EU-Emissionshandelsrichtlinie. Die Eckpfeiler des ab 2013 unionsweit harmonisierten Emissionshandelssystems bleiben weitgehend unverändert, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Grenzüberschreitende Luftverunreinigung: Änderungen des POP-Protokolls

Auf die Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung zielt die Annahme des sogenannten POP-Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) ab. Das POP-Protokoll dient der Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe – also gesundheitsbedenklicher Stoffe, die unter natürlichen Bedingungen biologisch nicht abbaubar sind. Die Länderkammer sprach sich mehrheitlich sowie mit der erforderlichen verfassungsmäßigen Zustimmung für die Annahme aus.

Schutz vor gefährlichen Stoffen wird verbessert

Die Änderungen zum Chemikaliengesetz, zum Fluorierte Treibhausgase-Gesetz, zum Biozidproduktegesetz und zum Bundeskriminalamt-Gesetz stellen flankierende Regelungen zu EU-Bestimmungen dar. Sie dienen vor allem dazu, die Marktüberwachung zu verbessern und damit den illegalen Handel wie auch andere Verstöße gegen die Regelungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und fluorierten Treibhausgasen wirksam zu bekämpfen. Außerdem kommt es zu Harmonisierungen und zu besseren Informationsflüssen, aber auch zu einem verbesserten Schutz der ArbeitnehmerInnen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. Die Änderungen passierten den Bundesrat einhellig.

Eisenbahngesetz definiert technische Voraussetzungen für gemeinsamen europäischen Eisenbahnraum

Eine umfassende Novelle zum Eisenbahngesetz und Unfalluntersuchungsgesetz bringt die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien – fachsprachlich als technische Säule des 4. Eisenbahnpakets bezeichnet. Die Europäische Union verfolgt seit längerem das Ziel eines einheitlichen Eisenbahnraums, um den Schienenverkehr in Europa zu stärken. In mehreren Eisenbahnpaketen wurde daher die Harmonisierung des Rechts und der beim Eisenbahnverkehr anzuwendenden Vorschriften vorangetrieben. Neben marktrelevanten Maßnahmen soll dabei die Vereinheitlichung unterschiedlicher technischer Systeme ein interoperables Schienennetz in ganz Europa ermöglichen.

ÖVP und Grüne hatten im Nationalrat dazu auch Abänderungen eingebracht, die mitbeschlossen wurden. Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission muss Österreich die Zuständigkeit für Triebfahrzeugführerangelegenheiten ändern. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) die zuständige Behörde. Um dem Urteil des EUGH zu entsprechen, wird die Zuständigkeit nun der nationalen Sicherheitsbehörde, im Konkreten der Verkehrsministerin, übertragen. Die Länderkammer erhob einhellig keinen Einspruch.

Ebenso Stimmeneinhelligkeit erhielt eine Änderung des Seilbahngesetzes. Mit dem 4. COVID-19-Gesetz wurde im Seilbahngesetz die Möglichkeit geschaffen, den Ablauf gewisser Fristen mittels Verordnung zu hemmen. Die Befristung der Regelung mit 31. Dezember sei angesichts der derzeitigen Entwicklung der Pandemie nicht mehr ausreichend und wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Mineralrohstoffgesetz-Novelle betreffend Konfliktminerale

Eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz hat in Umsetzung einer EU-Verordnung zum Ziel, einen Beitrag dazu zu leisten, dass bei der Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold in die EU aus Konflikt- und Hochrisikogebieten seitens der UnionseinführerInnen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eingehalten werden. Eine Kontrolle des Handels mit Mineralen und Metallen aus Konfliktgebieten soll dazu beitragen, die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel zu verhindern. Die Maßnahmen, die im Bundesrat die Mehrheit fanden, verpflichten Importeure, die bei der Einfuhr der genannten Metalle oder Minerale bestimmte Mengenschwellen erreichen, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Minimierung zu treffen. Die zuständige Behörde, etwa auch für nachträgliche Kontrollen, wird beim Landwirtschaftsministerium als Montanbehörde eingerichtet werden, erläuterte dazu Bundesministerin Elisabeth Köstinger.

Dienstrechtliche Gleichstellungen bei LandeslehrerInnen im land- und forstwirtschaftlichen Schulbereich

Mit der 2013 eingeführten Dienstrechts-Novelle für den Pädagogischen Dienst wurden Leitungsfunktionen für land- und forstwirtschaftliche LandesvertragslehrerInnen eingeführt, die im bis dahin bestehenden Dienstrecht der Landeslehrpersonen nicht vorgesehen waren. Um beamteten LandeslehrerInnen und Landesvertragslehrerinnen des Altrechts die Möglichkeit zu eröffnen, sich um diese Funktionen bewerben zu können, sollen diese Funktionen in deren Dienstrechten neu eingeführt werden. Ohne Erlass entsprechender Vorschriften gäbe es laut der Regierungsvorlage keine Möglichkeit, dass sich alle LandeslehrerInnen der bestehenden Entlohnungsschemata für diese Funktionen bewerben können. Die Abstimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf erfolgte einstimmig. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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