Patientensicherheit steht im Vordergrund | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 15.11.2018

BMASGK unterstreicht Schutz der Patientinnen und Patienten

Wien (OTS) Das BMASGK hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor Missbrauch zu schützen. Die unterschiedlichen Behandlungsmethoden von Esoterikern, Heilpraktikern und sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammer, die Menschen Verbesserung des Gesundheitszustandes versprechen, müssen unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten offenbar noch weiter erörtert werden.

„In Hinblick auf die verstärkte Selbstverantwortung des Individuums und das stärkere Gesundheitsbewusstsein müssen weitere öffentliche Diskussionen zu diesem Thema stattfinden! Ich bedanke mich für die vielen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren und werde selbstverständlich versuchen diese zu berücksichtigen“, betont die Gesundheitsministerin Beate Hartinger- Klein.

Kompetenzen hinsichtlich der Ausübung von Ostheopathie

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kompetenz einer Reihe von Gesundheitsberufen zukommt. Betreffend der Diskussion über die Ausübung von Osteopathie muss festgehalten werden, dass in Österreich kein eigenes Berufsgesetz für Osteopathinnen und Ostheopaten existiert. Die Ausübung der Osteopathie ist sowohl Ärztinnen und Ärzten (insbesondere Ärzten und Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen und Fachärzten entsprechender Sonderfächer) als auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erlaubt, sofern eine entsprechende Weiterbildung erfolgt und die Behandlung lege artis durchgeführt wird. Ein Tätigwerden von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten an Kranken erfordert eine ärztliche Anordnung (§ 2 Abs. 1 MTD-Gesetz iVm § 49 Abs. 3 ÄrzteG 1998).

Die Ausübung der Osteopathie, ohne dass zuvor bereits die Berufsberechtigung für einen einschlägigen gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf erworben worden ist, ist daher nicht zulässig.

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Axel Ganster, MAS
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