Patentanwaltschaft: Nationalrat befürwortet einstimmig neue Regeln zur Ausübung des Berufs

Hofer: Hoher Ausbildungsstandard im internationalen Vergleich ist Kernstück der Novelle

Wien (PK) Für die Ausübung des Berufs als Patentanwältin bzw. Patenanwalt wird es künftig neue Regeln geben. Der Nationalrat beschloss heute den entsprechenden Gesetzentwurf einstimmig.

Konkret hat die Gesetzesnovelle neben einer Klärung der Voraussetzungen für die Ausübung der Patentanwaltschaft die Ausweitung der Möglichkeiten für die patentanwaltliche Berufstätigkeit zum Inhalt. Ein rechtswissenschaftliches Grundstudium soll Ausbildungserfordernis für die Eintragung in die Liste der PatentanwältInnen sein. Ein förmliches Anmeldeverfahren für die Patentanwaltsprüfung soll bürokratische Vereinfachungen bringen. Die Novelle sieht des Weiteren Regelungen für den partiellen Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit vor. Zu den bisher möglichen Rechtsformen für die Gründung von Patentanwalts-Gesellschaften kommt nun auch die Patentanwalts-GmbH & Co KG hinzu.

Hofer: Hohe Zahl an Patentanmeldungen zeigt Innovationskraft

Österreich ist ein Land der Forschung, der Entwicklung, der steigenden Forschungsinvestitionen, unterstrich Bundesminister Norbert Hofer. Das gelte es auch, in die Wirtschaft und in das tägliche Leben zu bringen, wofür es gute Bedingungen für Patentmöglichkeiten brauche. Das Kernstück der Novelle sei es, im internationalen Vergleich hohe Ausbildungsstandards zu erfüllen, also auch rechtliche Ausbildung zu umfassen, so der Bundesminister. Zudem sei darauf geachtet worden, dass die Gesamtausbildungszeit nicht weiter erhöht wird. Österreich sei ein Land mit sehr vielen Patentanmeldungen, hob Hofer hervor, was zeige, welch hohe Innovationskraft hier bestehe.

Einig zeigten sich alle RednerInnen, dass die vergleichsweise hohe Zahl der Patentanmeldungen in Österreich sehr positiv ist. Zudem wurde der neue, rechtswissenschaftliche Ausbildungsbestandteil hervorgehoben, was auch für die internationale und EU-Ebene von Bedeutung sei.

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sieht die Novelle außerdem hinsichtlich Bürokratievereinfachungen positiv. Was die kritische Haltung seiner Fraktion dazu betreffe, dass FH-Studierende in den Qualifikationsvoraussetzungen nicht gleichgestellt mit Uni-Absolventen seien, werde ein guter Dialog darüber geführt. Daher könne er heute zustimmen.

Das Patentrecht als wesentlichen Faktor für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts hob etwa Maria Theresia Niss (ÖVP) hervor. Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) ergänzte, dass es dabei auch viele Weltmarktführer in Österreich gebe. Diese seien auch in vielen Regionen vor Ort wichtig für Standort und Arbeitsplätze. Christoph Stark (ÖVP) unterstrich, zu den notwendigen Rahmenbedingungen, die Forschung und Wirtschaft brauchen, sei das Patentrecht ein bedeutender Mosaikstein. Gerhard Deimek (FPÖ) betonte den Wert, den Patente haben. In klassischen Industriebundesländern werde zumindest die Hälfte des Umsatzes mit neuen Produkten gemacht, die direkt oder indirekt am Patentwesen hängen.

Auch Sonja Hammerschmid (SPÖ) geht es um ein starkes Patentrecht, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Gerade für Start-ups seien Patente überlebenswichtig. Vor allem im Hinblick auf Formulierungen brauche es exzellent ausgebildete PatentanwältInnen. Etwa auch Walter Bacher (SPÖ) hob die Möglichkeit hervor, dass österreichische PatentanwältInnen künftig auch auf europäischer Ebene eine Rechtsvertretung übernehmen könnten. Katharina Kucharowits (SPÖ) plädierte dafür, schon in jungen Jahren das Interesse an Forschung zu unterstützen und junge Menschen – speziell auch Frauen und Mädchen – zu motivieren, ForscherIn als Beruf zu wählen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu


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