Parteienförderung: Abgeordnete wollen Erhöhung wieder rückgängig machen

Breite Mehrheit im Verfassungsausschuss für Aufschub der Valorisierung

Wien (PK) Seit 1. April gelten in Österreich neue Sätze für die Parteienförderung. Den im Nationalrat vertretenen Parteien stehen nunmehr pro Wahlberechtigtem jährlich 4,86 € – statt 4,6 € – zu. Eine entsprechende Kundmachung des Rechnungshofs wurde Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Trotzdem wird es heuer wohl zu keinen höheren Auszahlungen kommen. Die Valorisierung soll für 2018 nämlich rückwirkend ausgesetzt werden. Das hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats heute mit breiter Mehrheit beschlossen. Gleiches gilt für weitere Valorisierungsklauseln im Parteien-Förderungsgesetz und im Parteiengesetz, etwa was meldepflichtige Parteispenden und den Wahlkampfkostendeckel betrifft.

Für die Aussetzung der Valorisierung stimmten neben den Koalitionsparteien auch die SPÖ und die NEOS. Angesichts der immer wieder vorgebrachten Kritik an der Höhe der Parteienförderung wäre es skurril, wenn seine Fraktion dem nicht zustimmen würde, sagte NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. Er forderte aber weitergehende Schritte und plädierte unter anderem dafür, die Valorisierungsklausel gänzlich zu streichen und auch die Parteienförderung der Länder einzufrieren. Ein von den NEOS bereits im Dezember eingebrachter Antrag zu dieser Frage (19/A) wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien jedoch vertagt. Man müsse das in einem größeren Zusammenhang diskutieren, begründete Harald Stefan (FPÖ) diesen Schritt.

Abgelehnt wurde der Gesetzesvorschlag der Regierung (48 d.B.) von der Liste Pilz. Die Richtung stimme zwar, aber man gehe zu wenig entschieden vor, bedauerte Alfred J. Noll und sprach von einem „Placebo-Effekt“. Auch der von den NEOS geforderte dauerhafte Verzicht auf eine Valorisierung geht ihm zu wenig weit.

Erfreut über die breite Zustimmung zur Gesetzesnovelle äußerte sich hingegen Karl Nehammer (ÖVP). Die Regierung mache das, was sie angekündigt habe, nämlich im System zu sparen, meinte er und wertete die Aussetzung der Parteienförderung in diesem Sinn als wichtigen Mosaikstein. Laut Rechnungshof geht es um jährlich 1,7 Mio. €, insgesamt würde die Parteienförderung des Bundes auf 31,1 Mio. € steigen.

Hintergrund für die Gesetzesnovelle sind unterschiedliche Lesarten der Valorisierungs-Bestimmungen des Parteien-Förderungsgesetzes und des Parteiengesetzes. Die Regierung sei bei der Budgetierung der Parteienförderung für 2018 davon ausgegangen, dass als Basisjahr für die Indexanpassung das Jahr 2014 gilt, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf festgehalten wird. Nach dieser Prämisse wäre heuer keine Erhöhung der Parteienförderung fällig geworden, da die Verbraucherpreise zwischen 2014 und 2017 lediglich um 4,3% gestiegen sind und damit der maßgebliche Schwellenwert von 5% nicht erreicht wurde.

Der Rechnungshof sieht das allerdings anders. Nach seiner Interpretation der beiden Gesetze ist das Jahr 2013 das maßgebliche Basisjahr für die Indexierung. Er hat daher, wie gesetzlich vorgesehen, im Bundesgesetzblatt die Erhöhung der Parteienförderung sowie weiterer im Parteien-Förderungsgesetz und im Parteiengesetz verankerter Beträge um 5,65% kundgemacht. Das betrifft etwa auch die Wahlkampfkostenrückerstattung bei Europawahlen, die Wahlkampfkostenrückerstattung für Parteien, die den Einzug in den Nationalrat nicht geschafft haben, sowie die Wahlkampfkostenobergrenze, die von 7 Mio. € auf nunmehr 7.395.500 € gestiegen ist. Parteispenden sind aktuell erst ab 3.698 € (bisher 3.500 €) ausdrücklich auszuweisen und ab 52.825 € (bisher 50.000 €) dem Rechnungshof zu melden. Für das Annahmeverbot anonymer Spenden gilt eine Grenze von 1.056 € (bisher 1.000 €). Auch diese Valorisierungen sollen allerdings rückwirkend ausgesetzt werden.

VfGH: NEOS fordern Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder

Gegen die Stimmen der Liste Pilz vertagt hat der Verfassungsausschuss einen Antrag der NEOS (179/A), den Abgeordneter Nikolaus Scherak in Reaktion auf die Bestellung von Ex-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter zum Verfassungsrichter eingebracht hat. Scherak und seine FraktionskollegInnen fordern die Verankerung einer Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder, Mitglieder von Landesregierungen und ParlamentarierInnen in der Bundesverfassung. Frühestens fünf Jahre nach ihrem Rückzug aus der Politik sollen die Betroffenen zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ernannt werden dürfen. Derzeit beschränkt sich die Unvereinbarkeit auf aktive PolitikerInnen, nur für die VfGH-Spitze gibt es strengere Regelungen. Es gehe ihm nicht um Einzelpersonen, sondern um eine generelle Lösung im Sinne des VfGH, betonte Scherak heute im Ausschuss.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprach sich dafür aus, über das Anliegen der NEOS nach einer Nachdenkphase unabhängig vom Anlassfall und in Ruhe zu diskutieren. Die Frage sei etwa, ob es generell eine fünfjährige Frist sein müsse. Auch Johannes Jarolim (SPÖ) sprach sich für eine Vertagung aus. Was Ex-Vizekanzler Brandstetter betrifft, sieht er dessen Bestellung zum VfGH-Richter als Inbegriff der Unvereinbarkeit. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs

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