Parteien im Nationalrat einig: Gerichtsgebühren sind zu hoch

Erste Lesung des Antrags der Liste Pilz auf Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich

Wien (PK) - Die letzten Tagesordnungspunkte in der heutigen Sitzung des Nationalrats betrafen fünf Anträge der Opposition. Im Rahmen einer Ersten Lesung nahmen die Abgeordneten grundsätzlich dazu Stellung, bevor diese den entsprechenden Ausschüssen zur näheren Behandlung zugewiesen wurden.

Die erste Initiative stammt von der Liste Pilz und zielt auf eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes ab. Demnach sollen die anfallenden Pauschalgebühren halbiert werden, wenn eine Rechtssache bereits in der ersten Verhandlung verglichen wird.

In der Diskussion stimmten alle grundsätzlich darin überein, dass die Gerichtsgebühren zu hoch sind und daher eine Überarbeitung des Gesetzes insgesamt notwendig sei. Alfred Noll (PILZ), der die Initiative eingebracht hatte, gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Gerichtsgebühren mehr einbringen als die Justiz dafür leistet - nämlich 111% des Aufwands.

Irmgard Griss von den NEOS stimmte dem mit der Bemerkung vollinhaltlich zu, Österreich sei bei den Gerichtsgebühren Europameister, wenn nicht sogar Weltmeister, was sie aus mehreren Gründen für bedenklich hält. Europarechtlich sei die Sache insofern fragwürdig, als die Gebühren nicht den Aufwand wiederspiegeln, der mit der Leistung verbunden ist. Zudem würden hohe Gebühren vor allem jene mit mittleren Einkommen, die keinen Anspruch auf Verfahrenshilfe haben, dazu veranlassen, Verfahren nicht weiterzuführen. Und schließlich gehe es um den Zugang zum Recht. Sie plädierte daher dafür, die Gerichtsgebühren insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und eine Deckelung einzuführen.

Auch Peter Wittmann von der SPÖ unterstützte den Antrag, da er im jetzigen System eher eine Steuer als eine Gebühr sieht. Gebühren dürften nicht dafür verwendet werden, in anderen Bereichen der Justiz Löcher zu stopfen, so Wittmann.

Grundsätzliche Zustimmung zur Initiative kam auch seitens der ÖVP und FPÖ. Die Bundesregierung habe sich der Entlastung und Deregulierung verschrieben und konkret auch die Senkung und Deckelung der Gerichtsgebühren im Koalitionsübereinkommen verankert, betonten Klaus Fürlinger (ÖVP) und Markus Tschank (FPÖ). Die Überfinanzierung sei nicht richtig, sagte Fürlinger und betonte, dass die Justiz eine wesentliche Aufgabe des Staates darstelle, die nicht von der Selbstfinanzierung abhängig gemacht werden dürfe. Der Zugang zum Recht müsse vor allem für sozial Schwache verbessert werden, ergänzte Tschank. Beide meinten jedoch, dass es wenig zielführend sei, nur einen Punkt aus dem Gesetz herauszupicken und zu ändern, da dieses zahlreiche Bestimmungen enthalte, die nicht mehr zeitgemäß sind. Sie sprachen sich daher dafür aus, ein Gesamtpaket vorzulegen.

Der Antrag wurde schließlich dem Justizausschuss zugewiesen. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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