Parlament: TOP im Nationalrat am 30. März 2023

Kreditvergaben, Teuerungsausgleich für Mindestpensionist:innen, Arbeitsmarktzugang für Ukrainer:innen, neuer Terrorparagraph

Wien (PK) An der Spitze der Tagesordnung des Plenartags am 30. März stehen internationale Abkommen. Außerdem werden sich die Abgeordneten mit Gesetzesvorlagen aus dem Justizausschuss, dem Sozialausschuss und dem Wirtschaftsausschuss befassen. Dabei geht es unter anderem um Nachzahlungen an Mindestpensionist:innen in Zusammenhang mit dem im März gewährten Teuerungsausgleich, den uneingeschränkten Zugang für Ukrainer:innen zum österreichischen Arbeitsmarkt, Adaptierungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte und einen neuen Straftatbestand „Terroristische Drohung“ im Strafgesetzbuch. Außerdem sollen ältere Menschen künftig leichter zu Krediten kommen und nicht abgeholte Fundgegenstände mit einem Wert von unter 100 € bereits nach einem halben Jahr dem Finder bzw. der Finderin übergeben werden können. Auch Rechnungshofberichte zu den Themen Cybersicherhet und Grundversorgung von Flüchtlingen sowie die Tätigkeit der AMA-Marketing stehen zur Diskussion. Wenig Chancen hat ein Antrag der FPÖ auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses.

Aufgrund der geplanten Videoansprache des ukrainischen Präsidenten  Wolodymyr Selenskyj samt anschließender Statements der Parlamentsparteien vor Beginn der Sitzung beginnt die Plenarsitzung um 10.30 Uhr.

Fragestunde

In der Fragestunde wird Außenminister Alexander Schallenberg den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.

EU-Rahmenabkommen mit Malaysia und Thailand

Zur Genehmigung liegen dem Nationalrat EU-Rahmenabkommen mit Malaysia und mit Thailand vor. Ziel der Abkommen ist die Schaffung eines geeigneten Rahmens für einen intensiveren politischen Dialog zwischen der EU und den beiden südostasiatischen Ländern sowie die Förderung des Handels und der Investitionen im Einklang mit fortschrittlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien. Im Außenpolitischen Ausschuss gab es mehrheitliche Zustimmung zu den Abkommen.

Einsprüche und Erklärung Österreichs zum Haager Beglaubigungsübereinkommen

Auch Einsprüche der Republik Österreich gegen den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan und der Republik Senegal zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, sprich zum Haager Beglaubigungsübereinkommen, bedürfen der Genehmigung durch den Nationalrat. Die Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung von Dokumenten soll aufrechterhalten bleiben, weil Korruption nicht ausgeschlossen werden könne, wird argumentiert. Der Außenpolitischen Ausschuss brachte die beiden Einsprüche mit einhelliger Zustimmung ins Plenum.

Zur Beglaubigung von öffentlichen Dokumenten zwischen Österreich und den Philippinen wiederum will Österreich den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Haager Beglaubigungsübereinkommen zurücknehmen, weil sich die Dokumentensicherheit verbessert habe. Im Außenpolitischen Ausschuss wurde die Erklärung mehrheitlich gebilligt, wobei durch eine Ausschussfeststellung eine redaktionelle Korrektur vorgenommen wurde.

Österreichische Position zum Agieren der Türkei in Syrien und im Irak

Eine breite Mehrheit ist für eine Entschließung zur Position Österreichs gegenüber dem Agieren der Türkei in Syrien und im Irak zu erwarten. Anknüpfend an eine Forderung der drei Oppositionsparteien nach einer dezidierten Verurteilung der türkischen Angriffe in Nordostsyrien und dem Nordirak fassten ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS im Außenpolitischen Ausschuss eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Türkei ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Der Oppositionsantrag selbst fand keine Mehrheit.

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Fundgegenstände

Eine Novellierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) zielt darauf ab, die Aufbewahrungsfrist für Fundgegenstände im Wert von bis zu 100 € von einem Jahr auf sechs Monate zu verringern. Gegenstände von einem „gemeinen Wert“ über 100 € sollen jedoch laut Novellenentwurf von den Fundbehörden weiterhin ein Jahr aufzubewahren sein. Verlorengegangene Gegenstände werden ab dem 7. Monat kaum noch aus den Fundzentren abgeholt, heißt es in den Erklärungen zur Gesetzesänderung. Ziel sei daher, durch Einsparungen für die Lagerflächen in den Fundstellen die Kosten beträchtlich zu senken. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist soll per 1. Mai 2023 in Kraft treten und ist auf all jene Gegenstände anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt der Fundbehörde angezeigt werden. Im Justizausschuss erhielt die Regierungsvorlage einhellige Zustimmung.

Leichterer Zugang zu Krediten für ältere Personen

Ebenfalls einstimmig trug der Justizausschuss Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz mit, die erleichterte Kreditvergaben an ältere Personen bzw. Personen mit eingeschränkter Lebenserwartung bewirken. Die Regelung soll ab 1. Mai 2023 gelten. Derzeit bestehen Unklarheiten darüber, ob die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv abgeschlossen werden kann, wenn die angestrebte Laufzeit die durchschnittliche Lebenserwartung der Verbraucher:innen übersteigt, heißt es in den Erläuterungen. Eine Kreditvergabe soll nun auch in diesen Fällen möglich sein, sofern durch Vermögenswerte „eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags“ sichergestellt sei. Gleichzeitig müsse es wahrscheinlich sein, dass die Kund:innen zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erb:innen gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können.

Neuer Straftatbestand „Terroristische Drohung“

Mit einer Änderung im Strafgesetzbuch (StGB) soll im Bereich der „terroristischen Straftaten“ im § 278c StGB ein neuer Straftatbestand für „terroristische Drohungen“ eingeführt werden. Dafür stimmte der Justizausschuss einhellig auf Grundlage einer entsprechenden Regierungsvorlage. Klargestellt wird darin, dass eine Drohung mit „terroristischer Eignung“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren führen kann. Derzeit werden solche Delikte als „gefährliche Drohung“ mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet.

Automatisierte Abwicklung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen

Im Wirtschaftsausschuss haben ÖVP und Grüne eine Änderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) auf den Weg gebracht. Damit sollen die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die automatisierte Abwicklung des Pauschalfördermodells beim Unternehmens-Energiekostenzuschuss geschaffen werden. Es werden die datenschutzrechtliche Rollenverteilung, der Zweck der Datenverarbeitung sowie jene personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung erforderlich sind, näher definiert sowie die Speicherdauer und Aufbewahrungspflicht konkretisiert. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen kleiner Unternehmen muss laut Wirtschaftsminister Martin Kocher auf eine automatisierte Abwicklung gesetzt werden. Der ÖVP-Grünen-Abänderungsantrag im Ausschuss wurde mit einer Mehrheit der Koalitionsparteien angenommen.

Digitale Fachprüfungen von Wirtschaftstreuhänder:innen

Im Zuge der COVID-19-Krise wurde für den Bereich der Wirtschaftstreuhänder:innen temporär eine Sonderregelung für mündliche Fachprüfungen per Videokonferenz eingeführt. Da sich diese bewährt hat, soll die Bestimmung nun ins Dauerrecht übernommen werden. Um die Eigenständigkeit der Leistung der Kandidat:innen zu gewährleisten, muss die Person den Erläuterungen zufolge dazu in die jeweilige Landesstelle kommen. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses soll dort die gesamte mündliche Prüfung beaufsichtigen. Die restlichen Kommissionsmitglieder werden demnach per Videokonferenz dazugeschaltet. Die schriftlichen Klausuren sollen die Kandidat:innen ortsunabhängig von ihrem eigenen Laptop oder PC durchführen können.

Gewährleistet werden soll zudem die Barrierefreiheit der Fachprüfungen. Personen mit Behinderungen wird demnach ermöglicht, einen begründeten Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode zu stellen. Die Regierungsvorlage wurde im Wirtschaftsausschuss mehrheitlich, ohne die Stimmen der NEOS, angenommen.

Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt für vertriebene Ukrainer:innen

Die von den Regierungsparteien vorgeschlagene Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz sieht unter anderem vor, vertriebenen Ukrainer:innen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus ihrer Heimat geflüchtet sind, einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu gewähren. Die derzeit noch bestehende Vorab-Prüfung von Lohn- und Arbeitsbedingungen soll entfallen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Integration jener Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, beschleunigt werden soll. Laut Vertriebenen-Verordnung haben geflüchtete Ukrainer:innen jedenfalls noch bis 4. März 2024 ein automatisches Aufenthaltsrecht in Österreich.

Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte in zwei Teilbereichen erleichtert. Zum einen müssen Stammsaisonniers künftig nur noch Deutschkenntnisse in A1 – statt wie bisher in A2 – nachweisen, um Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu bekommen. Da die betroffenen Arbeitnehmer:innen zuvor ausschließlich im Tourismus oder in der Landwirtschaft beschäftigt waren, hätten sie oftmals keine selbstständige Sprachverwendung aufbauen können, wird dieser Schritt begründet. Zum anderen werden bei Schlüsselkräften, Fachkräften in Mangelberufen und Start-up-Gründer:innen auch gute Sprachkenntnisse in den Sprachen Französisch, Spanisch und Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (BKS) im Punktekatalog berücksichtigt.

Der Antrag erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS. SPÖ und FPÖ lehnten insbesondere die Lockerung der Kriterien für die Rot-Weiß-Rot-Karte ab.

Teuerungsausgleich: Nachzahlung für 200.000 Mindestpensionist:innen

Ergänzend zur Pensionsanpassung 2023 in der Höhe von 5,8 % hat der Nationalrat im Herbst auch eine gestaffelte Einmalzahlung für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen beschlossen. Wer eine Bruttopension unter 2.500 € bezieht, hat demnach im März einen Teuerungsausgleich von maximal 500 € überwiesen bekommen. Im Regelfall erhielten Betroffene 30 % ihrer monatlichen Gesamtpension. Allerdings wurde bei Bezieher:innen einer Ausgleichszulage nicht die Höhe der Mindestpension von 1.110 €, sondern die geringere Eigenpension als Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlung herangezogen. Nun soll die Differenz auf 333 € nachgezahlt werden. Der von den Koalitionsparteien kurzfristig vorgelegte Gesetzesvorschlag wurde vom Sozialausschuss gegen die Stimmen der NEOS angenommen. Laut ÖVP werden rund 200.000 Ausgleichszulagenbezieher:innen von der Nachzahlung profitieren. Ausgezahlt werden soll der Differenzbetrag Ende Juni.

Bericht über Zahlungsschwierigkeiten von Kreditnehmer:innen

Für einen gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen im Konsumentenschutzausschuss eingebrachten Antrag an Sozialminister Johannes Rauch, dem Nationalrat bis spätestens Juni 2023 über die Fälle bei der Erstanlaufstelle für Kreditnehmer:innen in Zahlungsschwierigkeiten zu berichten, gab es im Ausschuss einhellige Zustimmung. Die Basis für diese Entschließung bildete ein in der Minderheit gebliebener Antrag der SPÖ, in dem das Fehlen von Informationen über die Tätigkeit der seit 2022 im Konsumentenschutzministerium eingerichteten Ombudsstelle kritisiert wird.

Studie zu Künstlicher Intelligenz

Einstimmig trug der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats auch einen ÖVP-Grünen-Antrag mit, der auf eine Verbesserung der Datenlage rund um Künstliche Intelligenz (KI) abzielt. Konkret werden der Finanz- und der Konsumentenschutzminister ersucht, eine Studie zu beauftragen, die den Auswirkungen von KI-Werkzeugen wie ChatGPT auf das Konsumverhalten nachgeht.

Online-Formular für Meldung rechtsextremer Umtriebe

Der Innenausschuss sprach sich in Form einer Entschließung einhellig dafür aus, zu prüfen, inwieweit von der Meldestelle NS-Wiederbetätigung ein Online-Formular zur Meldung einschlägiger rechtsextremer Umtriebe bereitgestellt werden kann. Durch die Vorgabe von Kategorien könnte die Genauigkeit von Meldungen erhöht und durch Verschlüsselung außerdem erhöhte Sicherheit gewährleistet werden, so die Idee. Derzeit sind Meldungen an die beim Staatsschutz (DSN) eingerichtete Meldestelle lediglich per E-Mail bzw. per Post möglich.

Basis für die Entschließung bildete ein SPÖ-Antrag, der selbst im Ausschuss keine Mehrheit fand. Darin wird ein anonymisiertes Onlineformular zur Meldung von Verdachtsfällen von NS-Wiederbetätigung eingefordert.

Tätigkeitsbericht 2021 der AMA-Marketing

Auf Verlangen der FPÖ wird das Plenum über den Tätigkeitsbericht der AMA-Marketing für das Jahr 2021 diskutieren. Zu den zentralen Aufgaben der Einrichtung zählen die Förderung des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland, die Verbesserung des Vertriebes und der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Vermittlung relevanter Informationen an die Verbraucher:innen. Insgesamt waren 2021 42.562 landwirtschaftliche Betriebe im AMA-Gütesiegel-Programm eingebunden. Zur Überprüfung der Anforderungen fanden im Berichtszeitraum etwa 17.000 Vor-Ort-Kontrollen sowie rund 5.000 Produkt- und Rückstandsanalysen bei Lebensmitteln statt. Aus Agrarmarketingbeiträgen standen der AMA-Marketing im Jahr 2021 Einnahmen von rund 19,2 Mio. € zur Verfügung.

Zu erwarten ist, dass sich auch die Debatte im Plenum um das AMA-Gütesiegel drehen wird. Im Landwirtschaftsausschuss zeigten sich sowohl die Geschäftsführerin der AMA-Marketing als auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über die zuletzt aufgezeigten Missstände in Hühnermastbetrieben betroffen. Sie verwiesen gleichzeitig aber auf das umfassende Kontrollsystem mit einem Mix aus Routine- und unangekündigten Kontrollen. Zur Verbesserung des Tierwohls von Schweinen wurde ein „Masterplan Schwein“ ins Leben gerufen.

Rechnungshofberichte zu den Themen Cyberkriminalität und -sicherheit

Beendet wird der zweite Plenartag mit einer Diskussion über mehrere Rechnungshofberichte, die zum überwiegenden Teil den Zuständigkeitsbereich von Innenminister Gerhard Karner betreffen. Konkret geht es etwa um die Themen Cybersicherheit, Asyl und Verkehrsstrafen.

In seinem Prüfbericht zum Thema Cyberkriminalität weist der Rechnungshof darauf hin, dass die seit Jahren kontinuierlich zunehmende Cyberkriminalität auch steigende Kosten und Schäden zur Folge hat, wobei Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wie die Wirtschaft und staatliche Institutionen betroffen sind. Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität kommt laut Rechnungshof geeignetem Personal zu, wobei die Prüfer:innen die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter:innen als unzureichend erachten und in diesem Sinn auf ein modernes Personalmanagement drängen. Um Zahlen besser vergleichen und wirksame Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können, empfehlen sie dem Innenministerium und dem Justizministerium außerdem, gemeinsam jene Delikte festzulegen, die unter dem Begriff Cyberkriminalität zu subsumieren sind. Innenminister Gerhard Karner verwies im Ausschuss auf die Kriminaldienstreform, die auch das Thema Cybercrime im Fokus hat. Zudem will er Strafen für Hacker erhöhen und flächendeckend eine sogenannte „Cyber-Cobra“ etablieren.

Auch in einem weiteren Prüfbericht zum Thema Cybersicherheit empfiehlt der Rechnungshof dem Bund, Personal und Infrastruktur auszubauen. Zudem vermisst er Krisen-, Kontinuitäts- und Einsatzpläne im Bereich des Cyber-Krisenmanagements. Ein permanent verfügbares Cyber-Einsatzteam wäre ebenso zu schaffen wie ein dauerhaft eingerichtetes Cyber-Lagezentrum zur Bearbeitung von Notfällen. Auch wenn die Cyber-Krise rund um den Jahreswechsel 2019/20 „grundsätzlich erfolgreich bewältigt“ worden sei, gebe es Verbesserungsbedarf, so die Conclusio des Rechnungshofs.

Rechnungshof drängt auf angemessene Versorgung von Flüchtlingen

Anlass für die Prüfung der Asylbetreuungseinrichtungen des Bundes durch den Rechnungshof war ein entsprechendes Verlangen der FPÖ. Bereits davor hatte der Rechnungshof die Grundversorgung von Flüchtlingen in Wien unter die Lupe genommen.

Aus Sicht des Rechnungshofes ist es im Hinblick auf die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegten Aufgaben des Bundes unverzichtbar, dass das Innenministerium angemessene Vorsorge für die Bewältigung von gegebenenfalls wieder steigenden Asylantragszahlen trifft. Ein ganzheitliches, von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen getragenes und auf die jeweiligen Zielgruppen und die Aufenthaltsdauer abgestimmtes Konzept zur Bereithaltung von Vorsorgekapazitäten für die Betreuung von Asylwerbenden durch den Bund sollte erstellt werden, regt Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker an. Zwar habe in der Vergangenheit Obdachlosigkeit von Asylwerbenden verhindert werden können, es sei aber nicht immer die wirtschaftlich und rechtlich beste Lösung erzielt worden, monieren die Prüfer:innen und kritisieren etwa langfristige und unflexible Mietverträge. Zudem regen sie an, regelmäßig den Personalbedarf für die Bundesbetreuung von Asylwerbenden zu erheben. Bezüglich der Grundversorgung wurde bemängelt, dass in Österreich keine Stelle einen Überblick über die tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung hat.

Ein Großteil der Empfehlungen des Rechnungshofs wurde laut Innenminister Gerhard Karner bereits umgesetzt bzw. befindet sich aktuell in Umsetzung. So ist ihm zufolge etwa seit der Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) im Jahr 2020 ein ständiger Informationsaustausch über die bestehende Auslastungs- und Kapazitätslage in den Betreuungseinrichtungen gewährleistet. Auch habe man Mietverträge nachverhandelt und ein Strategiepapier mit Ampelsystem entwickelt. Aktuell befinden sich seiner Information nach rund 89.000 Personen in der Grundversorgung, 52.000 davon kommen aus der Ukraine. Die im Jahr 2022 angefallenen Kosten bezifferte ein Vertreter des Ministeriums mit 435 Mio. €, davon rund 100 Mio. € für Vertriebene aus der Ukraine.

Ohne Debatte hatte der Rechnungshofausschuss einen Bericht zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Wien und eine Follow-Up-Überprüfung zum Thema Verkehrsstrafen zur Kenntnis genommen. (Schluss TOP im Nationalrat) rei/gs/mbu/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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