Parlament: TOP im Nationalrat am 3. Juli 2019

Parteienfinanzierung, Wohnbau, Abkommen, Zusammenlegung des Mietwagen- und Taxigewerbes, Sexualerziehung an Schulen

Wien (PK) Einigt sich der Verfassungsausschuss kommenden Montag -basierend auf den 18 vorliegenden Anträgen – auf eine Reform der Parteienfinanzierung, wird dieses Thema den letzten Nationalratssitzungstag vor Tagungsende dominieren. Eine Chance in das Plenum hat zudem eine verfassungsrechtliche Absicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Mittwoch sollen aber auch noch einige andere Beschlüsse gefasst werden. Auf dem Plan stehen etwa strengere Meldepflichten im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank, Anpassungen im Börsegesetz zur Stärkung von Aktionärsrechten, Vorgaben für die Barrierefreiheit auf Websites des Bundes, Maßnahmen gegen „Schummeln“ bei Führerscheinprüfungen und gegen das Blockieren der Rettungsgasse, die Zusammenlegung des Mietwagen- und Taxigewerbes sowie internationale Abkommen. Wer eine geförderte Wohnung gemietet hat, soll künftig außerdem schon nach fünf Jahren die Möglichkeit erhalten, diese zu erwerben. In Zukunft sollen per Verordnung zudem Rechtsabbiegeverbote für Lkw im Ortsgebiet erlassen werden können.

Schließlich beschäftigt sich das Plenum vor dem Sommer auch mit dem medial kontrovers diskutierten Thema über die Sexualerziehung an Schulen. In einer Entschließung wird die Regierung aufgefordert, die Sexualerziehung an Österreichs Schulen den PädagogInnen zu überlassen, die dafür auch ausgebildet sind. Externe Vereine sollen nicht mehr einbezogen werden.

An diesem Tag findet keine Fragestunde statt. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Kommen strengere Regeln zur Parteienfinanzierung?

Wenn der Verfassungsausschuss am Montag seine Beratungen über die zahlreichen vorliegenden Anträge zur Parteienfinanzierung abschließt, wird sich der Nationalrat auch mit dieser Materie befassen. Damit wäre sichergestellt, dass die neuen Regelungen bereits für die kommende Wahlauseinandersetzung Geltung haben, zielen sie doch unter anderem auf mehr Transparenz und eine Deckelung der Wahlkampfkosten ab. Vorausgesetzt allerdings, dass auch der Bundesrat rechtzeitig zusammentritt und keinen Einspruch gegen etwaige Beschlüsse erhebt.

Die meisten Initiativen sind jüngeren Datums und gehen nicht zuletzt auf die sogenannte Ibiza-Affäre zurück. Die Stoßrichtung der insgesamt 18 Anträge geht in erster Linie in Richtung Verschärfung der gesetzlichen Transparenzbestimmungen und Deckelung für Parteispenden, härtere Sanktionen für Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und erweiterte Kontrollbefugnisse des Rechnungshofs.

Um die Vorschläge zu prüfen, wurde ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses eingesetzt, zudem werden die Abgeordneten am Montag auch über weitere Initiativen beraten. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen sie im nunmehrigen „Spiel der freien Kräfte“ bei diesem umstrittenen Thema kommen. 

Vorschläge der NEOS

So haben die NEOS ein Antragspaket „Saubere Politik“ vorgelegt. Sie fordern unter anderem die Einführung eines Straftatbestands für illegale Parteienfinanzierung, weiters abschreckende Sanktionen im Falle einer Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels und eigene – zeitnahe – Rechenschaftsberichte der Parteien über Wahlwerbeausgaben. Im Konkreten plädieren die NEOS für eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen für den Fall, dass illegale Parteispenden vorsätzlich angenommen oder legale Parteispenden nicht korrekt ausgewiesen bzw. gemeldet werden. Auch eine Zerlegung erhaltener Spenden in Teilbeträge zur Umgehung der gesetzlichen Transparenzbestimmungen soll demnach strafbar sein. Zudem sollen eigenständige Teilorganisationen und parteinahe Organisationen wie Bünde in den jährlichen Finanzbericht der Parteien miteinbezogen werden sowie die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Bezirks- und Gemeindeorganisationen im Bericht gesondert auszuweisen sein. Die Wahlkampfkostenobergrenze soll nach Ansicht der NEOS – auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen – mit maximal 1 € pro Wahlberechtigtem festgelegt werden. Bei den Nationalratswahlen 2017 wären das rund 6,4 Mio. € gewesen. Gleichzeitig soll die nicht in den Deckel einzurechnende „Freigrenze“ für persönliche Werbung einzelner KandidatInnen von je 15.000 € auf 10.000 € gesenkt werden. Sollte eine politische Partei entgegen den geltenden gesetzlichen Vorgaben dem Rechnungshof keinen Rechenschaftsbericht vorlegen, dann soll künftig nach Vorstellung der NEOS eine Geldbuße von bis zu 100.000 € verhängt werden können.

Vorschläge der SPÖ

Der Schwerpunkt der beiden von der SPÖ vorliegenden Anträge zur Änderung des Parteiengesetzes liegt bei der Begrenzung von Parteispenden. Natürliche Personen bzw. Unternehmen sollen demnach künftig maximal 10.000 € pro Jahr an eine Partei spenden dürfen. Um faire Wahlkampfbedingungen zu gewährleisten, plädiert die SPÖ außerdem dafür, Parteispenden im Umfeld von Wahlen – knapp drei Monate vor der Wahl bis sechs Monate nach der Wahl – auf insgesamt 200.000 € zu begrenzen. Darüber hinaus gehende Spenden sollen eingezogen werden. Überdies ist es der SPÖ ein Anliegen, auch Werbeausgaben von Personenkomitees in die Wahlkampfkostenobergrenze einzurechnen. Im Falle der Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels plädiert die SPÖ für gestaffelte Sanktionen, abhängig vom Ausmaß der Überschreitung.

Vorschläge der FPÖ

In eine ähnliche Stoßrichtung geht der von der FPÖ vorgelegte Gesetzesantrag. Allerdings will die FPÖ Parteispenden von Einzelpersonen oder Unternehmen nicht mit 10.000 €, sondern mit 3.500 € jährlich deckeln. Darüber hinaus geht es auch ihr darum, Personenkomitees beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu registrieren und Ausgaben von Personenkomitees bei der Wahlkampfkostenobergrenze zu berücksichtigen.

Vorschläge von JETZT

Der Parlamentsfraktion JETZT ist es unter anderem ein Anliegen, die Prüfbefugnisse des Rechnungshofs auszuweiten. Er soll nicht nur in die Belege der Parteien Einschau halten dürfen, sondern auch die Finanzen von parteinahen Vereinen und Organisationen prüfen können. Vorgesehen sind auch harte Sanktionen bei Verstößen. Die JETZT-Abgeordneten schlagen hingegen, was Spendenobergrenzen betrifft, eine Deckelung von 100.000 € vor. Ferner plädieren sie für eine Koppelung der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung. Sie fordern aber ebenfalls strengere Strafen für Parteien, die den Wahlkampfkostendeckel von 7 Mio. € überschreiten, konkret eine Geldbuße von 100% des jeweiligen Überschreitungsbetrags. Liegen die Ausgaben um mehr als 50% über der erlaubten Schwelle, soll eine Geldbuße von 200% für diesen Überschreitungsteil drohen.

Vorschläge von ÖVP

Auch die ÖVP hat Anträge auf Änderung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes vorgelegt. Unter anderem fordert sie, die Parteienförderung um rund ein Viertel zu kürzen. Statt 4,69 € je Wahlberechtigtem sollen nur noch 3,5 € pro Jahr zur Auszahlung gelangen. Gleichzeitig soll die Wahlkampfkostenrückerstattung für jene Parteien, die bei Nationalratswahlen erfolgslos kandidiert haben, aber mehr als 1% der Stimmen erhielten, um ein knappes Drittel – auf 1,8 € pro WählerIn – reduziert werden.

Im Sinne von mehr Transparenz spricht sich die ÖVP dafür aus, den Betrag, ab dem Parteispenden unverzüglich dem Rechnungshof zu melden sind, von 51.000 € auf 25.000 € herabzusetzen. Außerdem sollen Spenden bereits ab 2.500 € unter Angabe des Spendernamens ausgewiesen werden müssen, Barspenden und anonyme Spenden über 500 € verboten werden und sämtliche Spenden aus dem Ausland meldepflichtig sein. Die Spenden sollen zudem innerhalb von sechs Monaten veröffentlicht und dem Rechnungshof ein Bericht innerhalb von drei Monaten nach einer Wahl über die Wahlwerbeausgaben übermittelt werden. Ob die Angaben in diesem Bericht schlüssig sind, soll ein eigener Wahlwerbung-Kontrollsenat des Rechnungshofs prüfen.

Weitere Punkte betreffen die Einbeziehung von Personenkomitees und bestimmter parteinaher Vereine in die Offenlegungspflichten nach dem Parteiengesetz und die Verankerung von Sanktionen für den Fall, dass eine Partei den vorgeschriebenen jährlichen Rechenschaftsbericht nicht vorlegt. Um faire und sachliche Wahlkämpfe zu fördern, will die ÖVP Parteien schließlich schadenersatzpflichtig machen, wenn diese über den politischen Gegner gezielt unwahre Behauptungen verbreiten, die geeignet sind, die WählerInnen von der Stimmabgabe abzuhalten oder sie zur Wahl einer anderen Partei zu bewegen. Gleiches soll für andere unfaire Wahlkampfpraktiken gelten. Neben Schadenersatz soll der betroffenen Partei – ähnlich den Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb – außerdem ein Anspruch auf Unterlassung zustehen, der durch einstweilige Verfügungen unmittelbar sichergestellt werden könnte. Außerdem möchte die ÖVP den Anteil weiblicher Abgeordneter bei der Klubförderung berücksichtigen.

Zentrale Disziplinarbehörde für BundesbeamtInnen

Auch ob die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 auf die Tagesordnung der Sitzung kommt, hängt vom zeitgerechten Abschluss der Vorberatungen im Verfassungsausschuss ab. Es handelt sich dabei um einen der letzten Gesetzentwürfe, die die türkis-blaue Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat. Zentraler Punkt der Sammelnovelle ist eine Auflösung der Disziplinarkommissionen in den Ministerien und eine Übertragung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben an eine neue Bundesdisziplinarbehörde, die für alle BundesbeamtInnen zuständig sein soll. Außerdem werden Änderungen im Personalvertretungsgesetz vorgenommen.

Angesiedelt werden soll die zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde, die am 1. Jänner 2020 ihre Arbeit aufnehmen soll, beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport. Neben der Leiterin bzw. dem Leiter werden ihr gemäß den Erläuterungen weitere zwölf hauptberufliche MitarbeiterInnen in akademischer Verwendung sowie ein 13-köpfiges Unterstützungsteam angehören. Die Entscheidungen werden weiter in Senaten getroffen.

Was die bevorstehenden Personalvertretungswahlen betrifft, soll u.a. durch die Vorverlegung zahlreicher Fristen sichergestellt werden, dass per Briefwahl abgegebene Stimmen rechtzeitig beim zuständigen Wahlausschuss einlangen. Weiters werden den Dienststellenausschüssen auch bei der Gewährung von Sabbaticals und bei beantragten Arbeitszeitreduzierungen ohne gesetzlichen Anspruch Mitwirkungsrechte eingeräumt.

Informationsfreiheitsgesetz, nicht amtsführende StadträtInnen, verpflichtende Volksabstimmungen, Absicherung von Bargeld, keine teuren „Wahlzuckerl“

Diskutiert werden im Verfassungsausschuss auch erneute Anläufe von NEOS, JETZT und der SPÖ zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen zudem die NEOS-Initiative für ein Aus der nicht amtsführenden Stadträte in Wien sowie zwei FPÖ-Anträge zur verpflichtenden Volksabstimmung über erfolgreiche Volksbegehren und zu einem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf Barzahlung. Auch über eine von der ÖVP beantragte Verfassungsänderung zur Verhinderung von teuren „Wahlzuckerl“ soll noch beraten werden. Bei diesen Initiativen hängt die Behandlung im Nationalrat vom Ausgang der Debatten im Verfassungsausschuss ab.

Anpassung des Börsegesetzes zur Stärkung von Aktionärsrechten

Mit ÖVP-FPÖ-NEOS-Mehrheit machte der Finanzausschuss das Börsegesetz noch vor den Wahlen plenumsreif. Damit wird einer EU-Richtlinie zur Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre entsprochen, die bis 10. Juni umgesetzt hätte werden sollen.

Gesellschaften können durch die EU-konforme Anpassung des Börsegesetzes ihre Aktionäre künftig identifizieren („Know your Shareholder“) und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt bekommen, sofern diese mindestens 0,5% an Aktien oder Stimmrechten halten.

Knackpunkt in der Diskussion im Ausschuss war die Schwellenwertregelung, wonach Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre erst ab einem Anteil von 0,5% zu identifizieren. SPÖ und JETZT kritisierten, dass dadurch Kleinanleger nicht berücksichtigt würden.

Zwei weitere in der EU-Richtlinie vorgesehene Elemente – Vergütungspolitik und Vergütungsbericht sowie „Related Party Transactions“, also Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen – sind in der vorliegenden Regierungsvorlage des Finanzministers nicht enthalten und sollen als Novellenentwurf des Aktiengesetzes vom Justizressort vorgelegt werden.

Im Zusammenhang mit dem Börsegesetz schickte der Finanzausschuss ein  Paket zur Umsetzung von mehreren EU-Richtlinien ins Plenum, die ein breites Spektrum umfassen. Sie betreffen unter anderem Besteuerungsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, ferner die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug gegen finanzielle Interessen der Union, das öffentliche Angebot von Wertpapieren sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem sollen mit dem Gesetzespaket die Beanstandungen der Europäischen Kommission wegen der unzureichenden Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie ausgeräumt werden.

Mit dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz und Änderungen der Bundesabgabenordnung wird künftig die Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen zwischen Österreich und anderen Mitgliedstaaten und die Option auf ein schiedsgerichtliches Verfahren ermöglicht. Das Kapitalmarktgesetz 2019 ersetzt das alte KMG, um eine entsprechende EU-Verordnung anwendbar zum Prospektrecht zu machen. Im Wesentlichen werden die Regeln für das nicht harmonisierte öffentliche Angebot von Veranlagungen aus dem bestehenden in das neue Gesetz übertragen.

Zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie sind außerdem Änderungen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, im Wirtschaftliche Eigentümer Registriergesetz und im Glücksspielgesetz nötig. Das betrifft die Beaufsichtigung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen durch die Finanzmarktaufsicht, die Festlegung von verstärkten Sorgfaltspflichten bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Kunden aus Drittländern mit hohem Risiko sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der FMA mit nationalen und internationalen Behörden. Außerdem sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität auf Basis der Vorgaben vorgesehen.

Transparenzdatenbank

Eine breite Mehrheit ist auch für die Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz zu erwarten. Demnach müssen Förderungen künftig bereits bei Gewährung, statt bisher bei Auszahlung, an die Transparenzdatenbank gemeldet werden, so die Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz. In Kraft treten sollen die Neuerungen schrittweise ab November 2019. Kritik wurde im Finanzausschuss an der mangelnden Einmeldung der Daten durch Bundesländer und Gemeinden geübt.

Konkret müssen die Höhe der Förderung, deren Datum sowie eine Beschreibung des Förderungsgegenstandes angegeben werden.

Abfrageberechtigten Stellen (Förderungsstellen) sollen künftig zudem breitere Befugnisse eingeräumt und Einschränkungen sollen beseitigt werden. Geplant ist ein neues Regelwerk zur Adaptierung der Abfrageberechtigung, wodurch der Überprüfungszweck der Transparenzdatenbank gestärkt werden soll. Eine entsprechende Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung soll alsbald erlassen werden und mit 7. November 2019 in Kraft treten.

Mehrfachförderungen sollen durch die Novelle ebenso verhindert werden wie unerwünschte Mehrfachzahlungen. Man kommt damit auch den Empfehlungen des Rechnungshofs nach.

Eigentumsbildung über gemeinnützigen Wohnbau soll erleichtert, Spekulation verhindert werden

Wesentliche Änderungen sollen auch noch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) vorgenommen werden. ÖVP und FPÖ haben mittels Initiativantrag eine Novelle vorgelegt, die laut Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Elisabeth Udolf-Strobl, schon ein Jahr verhandelt wurde.

Im Sinne einer verstärkten Eigentumsbildung wird es den gemeinnützigen Bauvereinigungen ermöglicht, bereits nach dem fünften Jahr Baulichkeiten, Wohnungen und Geschäftsräume freiwillig nachträglich in das Eigentum (Miteigentum und Wohnungseigentum) zu veräußern und zu übertragen. Den MieterInnen soll die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund einer gesetzlichen Option nicht erst im Zeitraum nach Ablauf seines mindestens zehn- bis höchstens fünfzehnjährigen Mietvertrages, sondern bereits nach fünf bis maximal zwanzig Jahren (wonach die Option erlischt) einen Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum zu stellen. Neu geschaffen werden soll auch die Möglichkeit, insgesamt drei Anträge statt bislang nur einen Antrag stellen zu dürfen.

Gleichzeitig soll aber auch eine Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnbau verhindert und möglichst lange eine Sozialbindung bei gemeinnützig errichtetem Wohn- und Geschäftsraum aufrechterhalten werden. Daher sollen auch für nachträglich an die bisherigen Mieter übertragenes Eigentum oder im Fall von erfolgten Weiterveräußerungen bei Weitervermietung Mietzinsobergrenzen gelten.

Sichergestellt werden soll auch die soziale Infrastruktur in den Bereichen Gesundheits- und Pflegewesen, Bildung (vor allem Kindergärten und Schulen) sowie Erholung. Ebenso soll den Bedürfnissen kurzfristiger Wohnversorgung, wie sie etwa aufgrund beruflicher Erfordernisse oder wegen prekärer familiärer Situationen (nach Scheidung oder bei Gewaltopfern) benötigt wird, Rechnung getragen werden.

Im WGG wird auch festgehalten, dass der von GBV errichtete Wohnraum in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer StaatsbürgerInnen und diesen Gleichgestellten gewidmet ist.

Unterstützt wurden die Neuerungen im Ausschuss von den NEOS. Scharfe Kritik kam im Gegensatz dazu seitens der SPÖ und der Fraktion JETZT. Trotz einiger durchaus positiver Punkte wird die Novelle aus Sicht der SPÖ nicht dazu beitragen, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Zudem befürchtet sie, dass auf die MieterInnen hohe Kosten zukommen. Außerdem halten sie es für zweifelhaft, dass sich der Personenkreis, der aufgrund der neuen Bestimmungen nun Eigentum erwerben kann, ausgeweitet wird. Die Abgeordneten von JETZT warnen vor einer Privatisierung von gemeinnützigem Wohnraum sowie vor Spekulation.

Kaum Aussicht auf Erfolg hat der NEOS-Antrag zur Verbesserung der Korruptionsprävention und der fachlichen Qualität in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften. Die Vorschläge reichen von Befristungen für Mehrfachfunktionen in leitenden Gremien über die Limitierung des Einflusses von Personen oder Personengesellschaften bis zu klaren Anforderungen in Bezug auf persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung („Fit & Proper“). Die NEOS plädieren auch für Cooling-off-Perioden, wie sie bereits bei Bankinstituten gelten. Grundsätzlich könne es nicht sein, dass die Wohnbaugesellschaften sich de facto selbst kontrollieren, so die NEOS. Diese Kontrolle müsse höher angesiedelt werden, idealerweise auf Ministeriumsebene.

Kulturabkommen mit der Ukraine

Ein Kulturabkommen zwischen Österreich und der Ukraine soll eine verstärkte Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmalschutzes sowie bei Übersetzungen von Literaturwerken und Fachliteratur bringen. Im Bildungssystem ist zudem ein Know-how Transfer vorgesehen, durch den es u.a. zu Partnerschaften zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen kommen soll.

Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen zu internationalem Urkundenübereinkommen

Bedenken gegenüber der Echtheit und Richtigkeit sind der Grund für den Einspruch Österreichs gegen den Beitritt der Philippinen zu einem internationalen Übereinkommen, das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit. Damit müssten öffentliche Urkunden, die von den philippinischen Behörden mit der Apostille versehen werden, ohne weitere Kontrolle von Österreichs Behörden anerkannt werden. Bei Einbürgerungen, Passausstellungen oder Aufenthaltsverfahren von Studierenden könnten somit Urkunden aus den Philippinen als Beweismittel vorgelegt werden, die zwar echt, aber inhaltlich falsch sind.

Protokoll zum Übereinkommen gegen Zwangsarbeit

Noch vor dem Koalitionsbruch hat die Regierung dem Nationalrat ein Protokoll der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Übereinkommen über Zwangsarbeit zur Ratifikation sowie Empfehlungen für ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Mit dem Protokoll von 2014 wird dem Kampf gegen moderne Zwangs- und Pflichtarbeit unter anderem damit Nachdruck verliehen, dass sich jedes Mitglied zu wirksamen Maßnahmen zu verpflichten sowie Opfern Schutz und Zugang zu rechtlicher Hilfe und Entschädigung zu ermöglichen hat. Betont wird, dass Täterinnen und Täter zu bestrafen sind. Vorgesehen sind zudem nationale Aktionspläne in Absprache mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Das Protokoll zielt außerdem auf Prävention und Informationsarbeit ab. Menschen, die etwa besonders gefährdet sind, sollen aufgeklärt und Arbeitsaufsichtsdienste für Zwangs- und Pflichtarbeit sensibilisiert werden. Opfer sollen außerdem davor geschützt werden, für Straftaten bestraft zu werden, zu denen sie im Zuge ihrer Zwangs- und Pflichtarbeit gezwungen wurden.

Mit der Ratifikation des Protokolls will Österreich sein Bekenntnis zur effektiven Abschaffung der Zwangsarbeit bekräftigen, wie in der Regierungsvorlage steht. Auf nationaler Ebene bestehe allerdings kein Anpassungsbedarf, wie eine Gegenüberstellung des Protokolls mit der nationalen Rechtslage und Praxis zeige. Die Bestimmungen des Protokolls würden von Österreich bereits umgesetzt, anders als bei den zur Kenntnisnahme vorgelegten Empfehlungen. Die meisten darin enthaltenen ergänzenden Vorschläge würde Österreich bereits berücksichtigen, Abweichungen gebe es im Hinblick auf statistische Informationen über Fälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Da es zu Zwangs- oder Pflichtarbeit in Österreich keinen expliziten Straftatbestand gibt, existiert keine umfassende Statistik.

Vorgaben für Barrierefreiheit auf Websites des Bundes

Mit einem neuen Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes soll das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf einen barrierefreien Webzugang umgesetzt werden. Das Vorhaben fand im Forschungsausschuss die einhellige Zustimmung aller Fraktionen.

Das entsprechende Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG formuliert Vorgaben, die Websites und mobile Anwendungen des Bundes künftig in Hinblick auf die Barrierefreiheit erfüllen müssen, damit sie für die NutzerInnen und insbesondere für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Die Bestimmungen sollen auch für jene Einrichtungen gelten, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert bzw. von ihm beaufsichtigt werden. Websites und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind allerdings explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

Maßnahmen gegen „Schummeln“ bei Führerscheinprüfung und gegen das Blockieren der Rettungsgasse

Auch der Verkehrsausschuss hat noch vor dem Ende der Gesetzgebungsperiode einige Vorhaben plenumsreif gemacht – die meisten davon sogar einstimmig.

So passierte die Novelle des Führerscheingesetzes den Verkehrsausschuss einstimmig. Ziel ist, gegen das immer öfter vorkommende „Schummeln“ mit technischen Hilfsmitteln bei theoretischen Fahrprüfungen vorzugehen. Daher soll es für KandidatInnen, deren Prüfung wegen solcher Verstöße nicht gewertet werden konnte, künftig eine neunmonatige Sperrfrist für einen Folgeantritt geben.

Außerdem soll für mehrspurige Fahrzeuge das Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt werden. Für einspurige Fahrzeuge gilt das erst dann, wenn dadurch eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen und Rettungskräften entsteht.

Rechtsabbiegeverbote für Lkw im Ortsgebiet sollen per Verordnung erlassen werden können

Mit einer gemeinsamen Initiative von FPÖ, SPÖ und ÖVP wird im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die es den Behörden erlaubt, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen, also vor allem in Ortsgebieten, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, zu verordnen. Auch dafür sprachen sich alle Fraktionen im Sinne von mehr Verkehrssicherheit aus, wobei man sich aber einig war, dass rasch eine europäische Lösung für die Verwendung von Abbiegeassistenten angestrebt werden sollte.

Anpassungen im Eisenbahngesetz an EU-Recht

Einstimmig dem Plenum vorgelegt werden auch Anpassungen im Eisenbahngesetz, die von SPÖ, ÖVP und FPÖ initiiert worden waren. Dabei handelt es sich um die so genannte „marktrelevante Säule“ des 2016 erlassenen vierten Eisenbahnpakets der EU. Diese regelt die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur. Vor allem geht es um die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur in vertikal integrierten Unternehmen. Wie Verkehrsminister Andreas Reichhardt im Ausschuss betonte, haben die ÖBB und die integrierten Eisenbahnunternehmen die Vorgaben dazu bereits umgesetzt. Damit schaffe man mehr Rechtssicherheit.

Änderungen im Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

Der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die über ein Eisenbahnnetz verfügen, und einige Länder Afrikas und Asiens an. Die 12. Generalversammlung der OTIF hat im September 2015 das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) geändert. Bei den Änderungen geht es in erster Linie um begriffliche Anpassungen und Klarstellungen sowie um Änderungen, die die Arbeitsweise der Organisation verbessern sollen. Der Staatsvertrag wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig genehmigt.

Zusammenlegung des Mietwagen- und Taxigewerbes

Größeres mediales Interesse riefen die Änderungen im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz hervor, die ebenfalls von FPÖ, ÖVP und SPÖ beantragt wurden. Damit erfolgt die Zusammenlegung der beiden bisherigen Gewerbearten „mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe“ und „Taxigewerbe“ zu einem neuen einheitlichen Gewerbe „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“. Damit will man faire Rahmenbedingungen im Gewerbe schaffen.

Der Vorstoß wird damit begründet, dass die Vorteile beider Gewerbe so weit wie möglich erhalten werden und zugleich den Anforderungen des heutigen Kommunikations- und Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden soll. Mit den Neuerungen streben die Abgeordneten auch an, gute Arbeitsbedingungen für im Personenbeförderungsgewerbe Tätige zu sichern. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden Konzession sind bereits jetzt für die beiden Gewerbe gleich, sie sollen auch für das neue Gewerbe unverändert bleiben. Nun geht es laut Antragstellern vor allem darum, transparente Tarife, flexiblere und daher kundenfreundliche Buchungsmöglichkeiten und Qualitätsstandards des Fahrpersonals sicherzustellen.

Diese Änderungen gingen aber nicht einstimmig im Ausschuss über die Bühne, da NEOS und die Fraktion JETZT Bedenken äußerten. Die NEOS befürchten, dass mit nunmehrigen fixen Tarifen ein Ende des Wettbewerbs und damit der Innovation im Gewerbe bewirkt wird. Die JETZT-Abgeordneten bemängeln, dass das Modell des Taxigewerbes nun zu starr über das gesamte Gewerbe gelegt werde.

Miterledigt wird ein Entschließungsantrag der SPÖ, in dem ebenfalls Schritte zu einer Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes gefordert werden.

Einhellige Zustimmung ist hingegen für den ÖVP-SPÖ-FPÖ-Antrag zum Kraftfahrgesetz zu erwarten. Dieser sieht eine Reihe kleinerer Änderungen für Fahrzeuge vor. So werden etwa Feuerwehren künftig ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben „FW“ erhalten. Um den kombinierten Verkehr mit schweren kranbaren Sattelaufliegern attraktiver zu gestalten, wird das höchste zulässige Gewicht für solche Kombinationen von 40 auf 41 t erhöht.

Sexualerziehung an Schulen: Externe Vereine sollen nicht mehr einbezogen werden

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch puncto Sexualerziehung an Österreichs Schulen. Aufgrund eines im Unterrichtsausschuss angenommenen und dem Plenum vorgelegten ÖVP-FPÖ-Antrags soll die Sexualerziehung an Österreichs Schulen den PädagogInnen überlassen bleiben, die dafür auch ausgebildet seien. Externe Vereine sollten in Zukunft nicht mehr einbezogen werden. Damit wollen die ehemaligen Koalitionspartner auch eine „altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung“ sicherstellen. Anlass für diese Initiative sind die Vorfälle rund um den umstrittenen Verein TeenSTAR. Auch wenn einige Vereine gute Arbeit leisten würden, haben sie nach Meinung von ÖVP und FPÖ in den Schulen nichts verloren. Sexualkunde betreffe viele Fächer und müsse vom Schulantritt an laufend vermittelt werden; dies könne ein einziger Kurs ohnehin nicht leisten. Eine eingehende Prüfung der Sachlage habe zudem gezeigt, dass die vom Staat vorgegebene Neutralität („Indoktrinationsverbot“) in diesem Unterrichtssegment oft nicht gewährleistet sei.

Der Vorstoß wird von der Opposition heftig kritisiert. Sie drängen auf die Einführung des vom früheren Bildungsminister Heinz Faßmann angekündigten Akkreditierungsverfahrens für sexualpädagogische Vereine. Eine diesbezügliche Initiative der SozialdemokratInnen betreffend Sicherstellung der Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen wird im Plenum voraussichtlich auf keine Zustimmung treffen. Darin plädiert die SPÖ dafür, externe Anbieter und Beratungsstellen eingehend zu prüfen und zu akkreditieren, bevor sie zum sexualpädagogischen Schulunterricht zugelassen werden. Außerdem sei eine ausreichende Finanzierung zeitgemäßer Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen. (Schluss) keg/jan


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