Parlament: TOP im Nationalrat am 28. Februar 2018

Aktuelle Stunde der FPÖ, neue Uni-Finanzierung, Budgetprovisorium 2018, Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion, Erste Lesungen

Wien (PK) Am Mittwoch wird es im Plenum zu ersten Gesetzesbeschlüssen in der angelaufenen neuen Gesetzgebungsperiode kommen. Nach einer Aktuellen Stunde zur „Sicherheitsoffensive für Österreich“ steht die Reform des Universitätsgesetzes auf der Tagesordnung. Danach debattieren die Abgeordneten über das Budgetprovisorium 2018 und den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion. Erste Lesungen werden über fünf Anträge der Oppositionsfraktionen abgehalten. Sie fordern u.a. eine Reform des kollektiven Rechtsschutzes.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr

Aktuelle Stunde

Das Plenum am Mittwoch startet mit einer Aktuellen Stunde. Die FPÖ hat das Thema „Sicherheitsoffensive für Österreich“ gewählt.

Universitätsfinanzierung wird auf neue Beine gestellt

Die Finanzierung der Universitäten wird auf neue Beine gestellt. Mit der Novelle zum Universitätsgesetz, die im Wissenschaftsausschuss von ÖVP, FPÖ und NEOS mehrheitlich Zustimmung fand, wird der gesetzliche Rahmen geschaffen, um in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 jährlich 3,69 Mrd. € an Mitteln zu vergeben. Die Aufteilung der Globalbudgets für die Universitäten soll nach einem Drei-Säulen-Modell erfolgen. Laut Wissenschaftsminister Faßmann strebt man damit eine transparente Vergabe und einen effizienteren Einsatz der Mittel sowie eine bessere Steuerung der Kapazitäten der Lehre an den österreichischen Universitäten an. Der Minister sprach im Ausschuss von einem Paradigmenwechsel.

Für den Wissenschaftsminister ist die Novelle ein weiterer Schritt zum angestrebten Ziel einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung. Man setze damit Forderungen um, die seit langem von vielen Seiten in Hinblick auf eine umfassende Neuregelung der Universitätsfinanzierung des Bundes erhoben wurden. Außerdem werde mit der Novelle eine wichtige Grundlage für transparente und faire Aufnahmeverfahren gelegt.

SPÖ und Liste Pilz konnten die positive Einschätzung der Neuerungen nicht teilen. Seitens der SozialdemokratInnen kam vor allem die Kritik an den Zugangsbeschränkungen. Die Auswirkungen der Novelle seien grundsätzlich nicht durchdacht, es mangle an Transparenz, insbesondere auch bei der Vergabe der Mittel. Für die Liste Pilz sind die Indikatoren für den Wettbewerb unter den Universitäten zu schwammig formuliert und könnten Eingriffe in die Autonomie der Universitäten erlauben.

Erklärtes Ziel der neuen Bestimmungen im Universitätsgesetz ist eine deutliche Verbesserung der Qualität, sowohl der Lehre als auch der Forschung bzw. der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK). Das soll unter anderem durch eine Erhöhung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erreicht werden. Wesentliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind ferner eine gesonderte Finanzierung des Bereichs der Lehre gegenüber der Forschung bzw. Künste, die man durch strategische Anreize ergänzen will. Eine Reihe von Maßnahmen soll zudem eine Verbesserung der Betreuungsrelationen und den Abbau von so genannten Massenfächern bewirken. Längerfristig soll es daher an allen Universitäten effiziente, kapazitätsorientierte Zugangsregelungen geben. Nachdem für besonders stark nachgefragte Studienfelder bzw. Studien (Massenfächer) schon bisher eine österreichweit anzubietende Mindestanzahl von Studienplätzen für StudienanfängerInnen pro Studienjahr bestand (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft), ist mit der Novellierung des UG eine Ergänzung um die Bereiche Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen und Recht vorgesehen.

VfGH-Erkenntnis zum Studienbeitrag für berufstätige Studierende

Wenig Aussicht auf Erfolg hat die Initiative der SPÖ, berufstätigen Studierenden weiterhin den Studienbeitrag zu erlassen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die bisherige Regelung mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2016 wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben und für die Reparatur des Gesetzes eine Frist bis 30. Juni 2018 gesetzt. Dem VfGH fehlen vor allem nähere Anhaltspunkte für ein differenziertes Verständnis des Jahreseinkommens, um unsachliche Ergebnisse im Zusammenhang mit selbstständigen (und gleichzeitig unselbstständigen) Einkommen auszuschließen.

Laut SPÖ ist vorgesehen, die Mindestverdienstgrenze beizubehalten, ebenso soll für die Einkommensberechnung weiterhin auf das Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semester Bezug genommen werden. Präzisere Regelungen sollen jedoch dafür sorgen, dass das Jahreseinkommen nicht mehr, wie es der VfGH kritisiert hatte, in unsachlicher Weise unter die Mindestverdienstgrenze sinken kann. Der SPÖ-Vorschlag schließt daher einen Verlustausgleich zwischen selbständigen und unselbständigen Einkommen aus. Zum anderen sollen Betriebsausgaben und Werbungskosten in der Ermittlung des Jahreseinkommens nicht berücksichtig werden.

Einheitswerte für Bauern: Sozialversicherungsrechtliche Wirkung erst ab April 2018

Für die Bauern und Bäuerinnen soll es insofern eine Erleichterung geben, als die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden, die bei der Neufestsetzung der bäuerlichen Einheitswerte nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden oder werden, später als geplant erst mit 1. April 2018 eintreten sollen. Damit wollen die Regierungsparteien die Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und den Schutz der betroffenen Bauern und Bäuerinnen gewährleisten. Gegenüber oppositioneller Kritik wird seitens der Regierungsparteien betont, dass es in der Praxis Probleme bei der Bescheidzustellung gegeben habe. Deshalb dürfe eine Lösung nicht noch weiter hinausgezögert werden.

Neue Ministerienstruktur erfordert Änderungen beim Budgetprovisorium

Aufgrund der Kompetenzverschiebungen bei den Ressorts, die in der Bundesministeriengesetz-Novelle beschlossen wurden, ist es notwendig, auch das gesetzliche Budgetprovisorium 2018 sowie den Bundesfinanzrahmen 2017 bis 2020 zu adaptieren. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Budgetstruktur, diverse Bezeichnungen, Umschichtungen von Detailbudgets und den Personalplan. Die jeweils geltenden Obergrenzen bleiben jedoch unverändert. Im Budgetausschuss wurde der Antrag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen. Man kann davon ausgehen, dass es dabei zu einem Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition über die ersten Monate der Bundesregierung kommt.

Sozialministerin will Regelungsdichte im Arbeitnehmerschutz systematisch auf Zweckmäßigkeit prüfen lassen

Gibt es zu viele Vorschriften im ArbeitnehmerInnenschutz, sind diese überbordend? Diese Frage wird immer wieder im Zusammenhang mit der Arbeitsinspektion diskutiert, die Meinungen dazu gehen auseinander. Dabei steht aber von allen Seiten außer Zweifel, dass ArbeitnehmerInnenschutz unverzichtbar ist. Positiv wird hervorgehoben, dass die ArbeitsinspektorInnen einen immer größeren Fokus auf Beratung statt Kontrolle legen.

Die Debatte über den von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein vorgelegten Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2015 und 2016 wird wohl auch die unterschiedlichen Aspekte und Standpunkte zu diesem Thema deutlich machen. Im Ausschuss hat die Sozialministerin jedenfalls angekündigt, die geltenden Vorschriften systematisch auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen zu lassen. Als Evaluierungsstart nannte sie das nächste Jahr.

Wie der Bericht auflistet, ist in den letzten Jahren ein tendenzieller Rückgang der Arbeitsunfälle zu verzeichnen, auch wenn deren Zahl von 2015 auf 2016 wieder leicht gestiegen ist – nicht zuletzt wegen insgesamt höherer Beschäftigungszahlen. Auch die tödlichen Arbeitsunfälle (60) haben 2016 den niedrigsten Wert der vergangenen Jahre erreicht. Insgesamt wurden 2016 87.449 Arbeitsunfälle verzeichnet.

Die Arbeitsinspektionen haben laut Bericht 2016 45.850 Arbeitsstätten sowie 14.337 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen besucht und dabei 68.162 Kontrollen durchgeführt. Dabei kam es fast bei jeder zweiten Kontrolle (45,2%) zur einen oder anderen Beanstandung. Zu den genannten Kontrollen kommen außerdem noch 1.180 Lenkerkontrollen.

Sorge bereitet Sozialministerin Beate Hartinger-Klein die starke Zunahme von Berufserkrankungen, vor allem Beeinträchtigungen der Lungen- und Atemwege. Es besteht aber auch die Gefahr von krebserregenden Arbeitsstoffen, ein Aspekt, der von den Betrieben oft unterschätzt werde, meinen einige Abgeordnete.

Halbierung der Gerichtskosten bei sofortigem Vergleich

Am Ende des ersten Sitzungstages debattieren die Abgeordneten in Ersten Lesungen über fünf Gesetzesinitiativen der Opposition. Die erste zielt auf eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes ab. Geht es nach der Liste Pilz, sollen die anfallenden Pauschalgebühren halbiert werden, wenn eine Rechtssache bereits in der ersten Verhandlung verglichen wird.

Reform des kollektiven Rechtsschutzes

SPÖ und die Liste Pilz sprechen sich für eine Reform des kollektiven Rechtsschutzes aus. Die Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts würden zur Bewältigung von Massenverfahren nicht ausreichen, argumentieren die Sozialdemokraten. Ihr Gesetzesvorschlag für ein Gruppenverfahrensgesetz baut dabei in weiten Teilen auf den bereits verhandelten Reformentwürfen der Jahre 2007 und 2008 auf und berücksichtigt zudem die zwischenzeitig gemachten Erfahrungen aus der Praxis in der Abwicklung von Massenschäden. So ist der Anwendungsbereich breit gestaltet und beschränkt die Verfahren nicht mehr allein auf Ansprüche von VerbraucherInnen. Ein niederschwelliger Zugang zum Gruppenverfahren soll die Einleitung des Verfahrens bereits dann ermöglichen, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen, die gleiche Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen. Gruppenverfahren sollten überdies keine Sperrwirkung gegenüber Individualverfahren haben.

Ein eklatantes Rechtsschutzdefizit hat sich in Österreich der Liste Pilz zufolge insbesondere im VW-Abgasskandal gezeigt. Die Oppositionsfraktion drängt ebenfalls auf eine Reform des kollektiven Rechtsschutzes und schlägt ein Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz vor, das sich im Wesentlichen an den Eckpunkten der SPÖ-Initiative orientiert. Die Hemmung der Verjährungsfrist im Verbandsmusterverfahren sollte nach Intentionen der Liste Pilz allerdings neun Monate betragen, bei der Gewinnabschöpfung wiederum geht die Fraktion von höheren Prozentsätzen als die SPÖ aus.

Bundesvergabegesetz an EU-Vorgaben anpassen

Aus Sicht der NEOS sind Direktvergaben von öffentlichen Leistungen im Schienenverkehr nicht mehr EU-konform. Sie fordern eine entsprechende Änderung des Bundesvergabegesetzes. Insbesondere sollte aus ihrer Sicht ein Passus in §11 des Gesetzes gestrichen werden, der mit der Vergaberichtlinie der EU nicht konform gehe. Direktvergaben von Leistungen des öffentlichen Verkehrs müssten nach Auffassung der NEOS jedenfalls die Ausnahme und nicht die Regel sein. Das aktuelle Regierungsprogramm stehe dazu im Widerspruch, da es nur eine schrittweise Einführung wettbewerblicher Vergabeverfahren für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen vorsehe.

Ausnahmen im Datenschutz für Zwecke der statistischen Forschung

Das geltende österreichische Datenschutzrecht, das auch juristische Personen umfasst und die Weitergabe von Daten für statistische Zwecke nur in anonymisierter Form gestattet, führe zu erheblichen Einschränkungen in der Wirtschaftsforschung, klagen die NEOS. Dies vor allem deshalb, zumal unternehmensbezogene Daten im Gegensatz zu personenbezogenen Daten nur schwer anonymisiert würden. Sie regen deshalb eine entsprechende Ausnahme im Bundesstatistikgesetz an, die es WissenschaftlerInnen ermöglichen soll, ausschließlich zum Zweck der statistischen Forschung Daten einzusehen und dadurch evaluieren zu können, ob ein effizienter Einsatz von Steuergeld gegeben ist. Um die Datenschutzinteressen der betroffenen juristischen Personen zu wahren, sieht der NEOS-Vorschlag eine Verschwiegenheitspflicht für die ForscherInnen vor. (Schluss) keg/jan

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