Parlament: TOP im Nationalrat am 22. März 2018

Erste Lesung des Doppelbudgets, Rauchverbot, Entlastung der NiedrigverdienerInnen bei Arbeitslosenversicherung

Wien (PK) Am zweiten regulären Sitzungstag des Nationalrats in dieser Woche unterziehen die Abgeordneten das Doppelbudget einer ersten Prüfung. Für Diskussion wird auch die von der Regierung geplante Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. Mai sorgen. Beschlossen werden soll zudem die Entlastung der NiedrigverdienerInnen durch Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Erste Lesung des Doppelbudgets 2018/2019

Das am Vortag vom Finanzminister vorgelegte Doppelbudget wird im Rahmen einer Ersten Lesung diskutiert. Die Abgeordneten nehmen diese Gelegenheit meist wahr, um Bilanz über die Regierungspolitik zu ziehen, was einen Schlagabtausch zwischen Opposition und Regierung erwarten lässt. Traditionsgemäß werden sich viele RednerInnen zu Wort melden. Um die Debatte zu strukturieren, dienen die ersten drei Rednerrunden einer Generaldebatte. Dann sollen in Blöcken die Themen Familie, Unterricht, Verkehr, Arbeit und Soziales und schließlich Umwelt abgehandelt werden. Im Anschluss daran können weitere Themen erörtert werden.

Koalition kippt das generelle Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018

Der Plan der Regierungsparteien, das generelle Rauchverbot in der Gastronomie, das ab 1. Mai 2018 gelten sollte, zu kippen, wird aller Voraussicht nach auch im Plenum des Nationalrats erfolgreich sein. Der entsprechende Antrag von FPÖ und ÖVP zur Novellierung des Tabak-und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) passierte jedenfalls den Gesundheitsausschuss mehrheitlich mit dem Votum beider Parteien nach einer namentlichen Abstimmung.

Dem Beschluss ging ein öffentliches Hearing mit einer außerordentlich emotionalen Debatte voraus. Während die von Opposition nominierten ExpertInnen Christoph Zielinski, Florian Stigler und Daniela Jahn-Kuch – allesamt MedizinerInnen – vehement für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie eintraten, verwiesen die von den Regierungsparteien entsandten Fachleute Barbara Kolm und Zlata Kovacevic auf die individuellen Freiheits- und Eigentumsrechte sowie auf die vorgesehenen Verbesserungen beim Jugendschutz. Die weit auseinandergehenden Meinungen der ExpertInnen konnten somit auch die verhärtete Front zwischen Koalitionsparteien einerseits und Opposition andererseits nicht aufweichen. Die Opposition zeigte sich empört darüber, dass eindeutige wissenschaftliche Fakten und auch die Unterstützungserklärungen von fast einer halben Million Menschen für das Volksbegehren „Don´t Smoke“ einfach vom Tisch gewischt werden.

Die Initiative der SPÖ, das generelle Rauchverbot in Lokalen nicht aufzuheben, fand im Ausschuss keine ausreichende Unterstützung und hat auch im Plenum wenig Aussicht auf Erfolg. SPÖ-Abgeordnete beantragten im Gesundheitsausschuss zudem die Abhaltung einer Volksabstimmung zu diesem Thema, sie kamen damit aber ebenfalls nicht durch.

Der dem Plenum nun vorliegende Gesetzesantrag sieht vor, dass es auch nach dem 30. April 2018 Raucherräume in der Gastronomie geben soll. Gleichzeitig enthält er auch strengere Jugendschutzbestimmungen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes soll ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeführt werden; für dessen Umsetzung wird eine Umstellungszeit bis Ende des Jahres eingeräumt. Ebenso wird das Rauchen in Fahrzeugen verboten, wenn sich darin Minderjährige befinden. Derzeit ist gesetzlich vorgesehen, dass die Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen in Betrieben überwiegend in Nichtraucherräumen erfolgen muss. In Hinkunft soll die zuständige Bundesministerin erforderlichenfalls darüber hinaus gehende Auflagen (z.B. Beschäftigungsbeschränkungen oder -verbote) erlassen können, wobei auf die jeweils anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen und auf bereits beschäftigte oder in Ausbildung stehende Personen Bedacht genommen werden muss.

EU-Arbeitsprogramm für Gesundheit und Soziales

Nachdem Sozialministerin Beate Hartinger-Klein im EU-Arbeitsprogramm für 2018 sowohl über Vorhaben im Gesundheits- als auch im Sozialbereich berichtet hat und sich der Gesundheitsausschuss mit jenen Fragen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, auseinandergesetzt hat, sollen nun die EU-Pläne für die sozialen Agenden im entsprechenden Ausschuss diskutiert werden. Zu diesem Zweck musste der Bericht auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt werden, damit ein entsprechender Beschluss zur Weiterleitung an den Sozialausschuss gefasst werden kann.

Im Hinblick auf Maßnahmen der Gesundheitspolitik steht unter anderem die Neufassung der Vorschriften über Tierarzneimittel und Fütterungsarzneimittel auf der Agenda. Dadurch sollen gleiche Bedingungen in der gesamten EU geschaffen und die bürokratischen Lasten verringert werden. Fokus wird auch auf die Förderung einer gesunden Ernährung bei Kindern sowie generell einer aktiven Lebensführung der europäischen Bevölkerung gelegt. Auch die Sicherstellung des Zugangs zu effektiven Medikamenten zu leistbaren Preisen für alle EU-BürgerInnen steht auf dem Programm. Außerdem will man die Anpassung der Verordnung betreffend die Genehmigung und Überwachung von Medizinprodukten für menschlichen und tierischen Gebrauch sowie die Einrichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur abschließen. Des Weiteren ist geplant, die Empfehlung des Rates zu Impfungen sowie den Vorschlag über die Bewertung von Gesundheitstechnologien vorzustellen.

Schutzimpfungen durch geschultes Personal in Apotheken

Wahrscheinlich nicht durchkommen werden die NEOS mit ihrem Vorstoß, Schutzimpfungen auch durch geschultes Personal in Apotheken durchführen zu lassen. Die Pinken verweisen dabei auf das Beispiel anderer Länder, in denen bereits gute Erfahrungen mit Impfungen durch geschulte ApothekerInnen gemacht wurden. Sie führen in diesem Zusammenhang vor allem die niedrige Durchimpfungsrate in der österreichischen Bevölkerung sowie besorgniserregende Fälle von Masernausbrüchen in öffentlichen Einrichtungen ins Treffen und halten es daher für notwendig, einen niederschwelligen und einfachen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Zumindest bei unkomplizierteren Impfungen wie Influenza, Hepatitis A und B sowie FSME könnten so bessere Durchimpfungsraten erzielt werden.

Während die SPÖ im Ausschuss die Initiative unterstützte, vertraten Abgeordnete der Koalitionsparteien die Auffassung, dass man keine Einzelmaßnahmen setzen sollte, sondern einen umfassenderen Plan zur Erhöhung der Durchimpfungsrate brauche.

Elektronische Erfassung aller Impfungen in Österreich

Auf breite Zustimmung können die NEOS jedoch bei ihrer Forderung nach Verbesserung der Datenlage im Impfbereich hoffen. Sie hatten im Vorfeld beklagt, dass derzeit nicht einmal das Gesundheitsministerium genau wisse, wie hoch etwa die Durchimpfungsrate für Masern bei den zwei- bis fünfjährigen Kindern aussieht.

Ihr Antrag auf eine elektronische Erfassung aller durchgeführten Impfungen via e-card wurde im Gesundheitsausschuss abgeändert und fand in der neuen Version die Unterstützung aller. Konkret wird nun die Gesundheitsministerin ersucht, den elektronischen Impfpass so rasch wie möglich in ELGA umzusetzen. Ministerin Beate Hartinger-Klein kündigte dazu an, die Frage der Finanzierung eines elektronischen Impfpasses bei der nächsten Bundeszielsteuerungskommission mit den Vertretungen von Bund, Ländern und Sozialversicherungen im April besprechen zu wollen. Sie hofft auf eine rasche Einigung.

Geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen

Ab 1. Juli 2018 sollen ArbeitnehmerInnen bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 € keine bzw. geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Damit wird die derzeitige Schwelle von 1.696 € deutlich angehoben. Laut Sozialministerium werden von dieser Maßnahme im Jahresschnitt 450.000 Personen profitieren, die durchschnittliche jährliche Entlastung wurde mit 311 € berechnet. In Summe gehen dadurch knapp 140 Mio. € an Einnahmen verloren.

Die Opposition ist geschlossen dagegen und vermisst Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Sie befürchtet massive Kürzungen in der Arbeitsmarktförderung. SPÖ und die Liste Pilz vermissen außerdem eine Entlastung der niedrigsten EinkommensbezieherInnen.

Konkret gelten für ArbeitnehmerInnen künftig folgende Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung: 0% bei einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit 1.381 €), 1% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 € und 1.798 € (derzeit 1.381 € bis 1.506 €), 2% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 € und 1.948 € (derzeit 1.506 € und 1.696 €). Erst darüber wird der normale Beitragssatz von 3% fällig. An der jährlichen Inflationsanpassung der genannten Beträge ändert sich nichts.

Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der Pflege

Um die Finanzierung professioneller Pflege in Österreich auch in Zukunft sicherzustellen, spricht sich die SPÖ für die Einführung einer zweckgewidmeten Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erbschaften und Schenkungen ab 1 Mio. € aus. Sie erwartet sich davon jährliche Einnahmen von rund 500 Mio. €. ÖVP und NEOS werten die geschätzten Einnahmen als völlig unrealistisch. Seitens der ÖVP rechnet man damit, dass die Verhandlungen mit den Ländern zur Abschaffung des Pflegeregresses im Juni abgeschlossen werden können.

Automatisches Pensionssplitting und gerechtere Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Wenig Aussicht auf Zustimmung haben drei Anträge der NEOS, sie wurden alle im Sozialausschuss abgelehnt. Das betrifft zunächst die Forderung nach einem automatischen Pensionssplitting in den ersten Lebensjahren des Kindes. Die Pensionsbeiträge beider Elternteile, inklusive der Ersatzleistungen, sollen zusammengezählt und zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt werden. Damit würde man nicht nur Altersarmut und wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Partner entgegenwirken, sondern auch Erwerbsanreize schaffen, argumentieren die Pinken. Ein Opt-Out solle nur im Einvernehmen beider Elternteile möglich sein. Das geltende freiwillige Pensionssplitting bis zum vierten Lebensjahr des Kindes hält Loacker für unzureichend, seit dessen Einführung seien gerade einmal etwas mehr als 500 Anträge gestellt worden.

Gefordert wird von den NEOS in zwei weiteren Anträgen auch eine gleichberechtigte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension beider PartnerInnen und ein individueller Karenzanspruch für jeden Elternteil von 12 Monaten. Durch einen solchen individuellen Anspruch würde der Anreiz für Väter steigen, längere Zeit in Karenz zu gehen, sind sie überzeugt.

Landwirtschaftsausschuss soll über Gütesiegel für Lebensmittel beraten

Der Antrag der Liste Pilz, das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel als Grundlage für ein einheitliches Gütesiegel zu nehmen, soll laut Empfehlung des Konsumentenschutzausschusses im Landwirtschaftsausschuss weiter beraten werden.

Seit Jahren wird in Österreich über die Einführung eines einheitlichen Qualitätsgütesiegels für österreichische Lebensmittel diskutiert. Viele Gütesiegel würden in erster Linie Marketingzwecken bieten und den KonsumentInnen wenig Orientierung bieten, stellt die Liste Pilz in ihrer Initiative kritisch fest und schlägt unter anderem vor, dass Produkte mit dem Gütesiegel frei von Palmöl sein sollten. Zudem müssten genetisch veränderte Futtermittel in der Rinder- und Schweinemast untersagt werden.

Erste Lesung: Öffnung der Ehe für Homosexuelle

Der zweite Plenartag endet mit Ersten Lesungen. So will die SPÖ dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle nun durch entsprechende Gesetzesänderungen Rechnung tragen. Nach den Intentionen eines Antrags sollen in Zukunft homosexuelle ebenso wie heterosexuelle Paare eine Ehe im Sinne eines neuen § 44 ABGB eingehen können. Parallel dazu sollen sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) begründen können. Der Antrag soll dem Justizausschuss zugewiesen werden.

Erste Lesung: Neuer Straftatbestand „Parteipolitisch motivierte Diskriminierung“

Die Liste Pilz wiederum kritisiert scharf parteipolitische Postenbesetzungen und schlägt einen Straftatbestand der parteipolitischen Diskriminierung als neuen § 309a im Strafgesetzbuch sowie entsprechende Anpassungen im Gleichbehandlungsgesetz vor. „Parteibuchwirtschaft ist eine Form diskriminatorischer Ungleichbehandlung“, heißt es im Antrag dazu. Anlass ist für die Fraktion die Besetzung der vakanten Positionen im Verfassungsgerichtshof. Die Liste Pilz vertritt die Auffassung, dass eine Besetzung nach rein parteipolitischen Kriterien nicht nur eine Form von Korruption sei, sie bedeute auch eine Diskriminierung dritter Personen. Der Antrag soll ebenfalls dem Justizausschuss zugewiesen werden

Erste Lesung: Bessere soziale Absicherung von KünstlerInnen

Der dritte Antrag betrifft ein kulturpolitisch-soziales Thema. In den Augen der Liste Pilz reicht die derzeitige gesetzliche Lage für die soziale Absicherung von KünstlerInnen nicht aus. Sie benachteilige gerade jene, die ohnehin wenig verdienen. Daher sprechen sich die MandatarInnen der Fraktion für die Aufhebung des bisherigen Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes aus. An dessen Stelle soll ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von KünstlerInnen treten. Inhalt der Gesetzesinitiative ist die Regelung von finanziellen Zuwendungen an im Inland pflichtversicherten KünstlerInnen. Diese soll bis zu einer maximalen Höhe von monatlich 1.560 € gewährt werden, wenn die KünstlerInnen aus eigener Leistung weniger als diesen Betrag 12 mal im Jahr erwerben können. Die Mittel sollen über einen KünstlerInnen-Absicherungsfonds aufgebracht und verteilt werden. Dieser Antrag soll dem Kulturausschuss zugewiesen werden. (Schluss TOP im Nationalrat) keg/jan

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