Parlament: TOP im Nationalrat am 20. Mai 2021

Fragestunde, Europäische Staatsanwaltschaft, Arbeitszeiten von Spitalsärzten, Teilverbot von Glyphosat, Veranstalterschutzschirm

Wien (PK) Am Donnerstag stehen im Nationalrat unter anderem ein neues Düngemittelgesetz und ein Teilverbot von Glyphosat, eine Erhöhung des Rahmens beim Veranstalterschutzschirm sowie die Verlängerung der Übergangsregelung für die Arbeitszeiten von Spitalsärzten zur Debatte. Schließt der Justizausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, ist für die Tagesordnung auch jener Gesetzesentwurf vorgesehen, mit der Österreich an der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) teilnehmen kann. Des weiteren werden sich die Abgeordneten mit dem Bericht über die bisherigen Beihilfen zur Corona-Kurzarbeit befassen.

Breit getragene Entschließungsanträge zielen unter anderem auf zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung und einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektronikgeräte ab. Außerdem sollen Sport und große Sportereignisse zur Förderung der Menschenrechte beitragen.

Entschließungsanträge der Opposition betreffen etwa Maßnahmen zur Senkung der hohen Arbeitslosigkeit, einen Schutzschirm für SchuldnerInnen und die Verlängerung gesetzlicher Kreditstundungen.

Am Ende der Sitzung stehen Erste Lesungen betreffend Bußgelder bei einem Verstoß gegen die FFP2-Maskenpflicht im Parlament, eine Wahrheitspflicht in weiteren Nationalratsausschüssen und ein Verbot von Konversions- und Reparativ-Therapien zur Debatte.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann.

Gesetzespaket zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll mit 1. Juni 2021 ihre operative Tätigkeit aufnehmen. Eine Regierungsvorlage hat die Umsetzung der diesbezüglichen EU-Verordnung zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO) zum Ziel. Zu diesem Zweck soll – samt Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes, des Finanzstrafgesetzes und des Strafgesetzbuches – das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen werden.

Die Aufgabe der unabhängigen europäischen Behörde ist demnach die Verfolgung von Straftaten, die zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU sind – und zwar entsprechend einer weiteren EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug. Letztere Richtlinie wurde (nach Inkrafttreten der EUStA-VO im November 2017) den Erläuterungen zufolge im Jahr 2019 in nationales Recht umgesetzt.

Voraussetzung für die Aufnahme der Materie auf die Tagesordnung ist der rechtzeitige Abschluss der Beratungen im Justizausschuss: Er wird vor der Nationalratssitzung am 18. Mai zusammentreten.

Corona-Kurzarbeit: 7,15 Mrd. € an Beihilfen bis Ende März

Auf Wunsch der NEOS im Plenum behandelt wird ein Bericht von Arbeitsminister Martin Kocher über die bisherigen staatlichen Beihilfen für coronabedingte Kurzarbeit. Demnach wurden bis Ende März dieses Jahres Zahlungen von insgesamt 7,15 Mrd. € geleistet. Die noch offenen Verpflichtungen eingerechnet, summiert sich die Budgetbelastung auf rund 10,78 Mrd. €. Insgesamt wurden 1.286.305 Personen durch Kurzarbeit gefördert, der Frauenanteil liegt bei 43,9%.

Thema bei den Ausschussberatungen war auch die weitere Vorgangsweise in Sachen Corona-Kurzarbeit, wobei Arbeitsminister Kocher betonte, dass jetzt die Zeit gekommen sei, ein Ausstiegsszenario vorzugeben. Die Phase 5 werde mit Anfang Juli beginnen, die Gespräche mit den Sozialpartnern seien am Laufen. Es werde sich bei der nächsten Phase um einen Übergang handeln hin zu einer Regelung, die wieder sehr ähnlich aussehen werde wie die Kurzarbeit vor der Corona-Krise.

Maßnahmen zur Senkung der hohen Arbeitslosigkeit

Wenig Chancen auf Zustimmung im Plenum haben insgesamt fünf Entschließungsanträge der Opposition, die sich mit der schwierigen Lage am Arbeitsmarkt infolge der Corona-Krise befassen. So spricht sich die SPÖ etwa dafür aus, die Eingliederungsbeihilfen für arbeitslose Menschen auszuweiten und unter anderem die Altersgrenze für die Inanspruchnahme dieses Instruments zu senken. Zudem schlägt sie vor, 40.000 langzeitarbeitslose Menschen durch geförderte Arbeitsplätze bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern wie Gemeinden wieder in Beschäftigung zu bringen und ein zielgerichtetes Maßnahmenpaket für arbeitslose Frauen zu schnüren.

Die FPÖ wiederum will durch einen Ausbau bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie Kombilohnhilfen, Eingliederungsbeihilfen, der Weiterbildung 50+ und dem Fachkräftestipendium 100.000 Arbeitslose aus schützenswerten bzw. unterstützenswerten Gruppen wieder in Beschäftigung bringen. Zudem tritt sie dafür ein, neue Instrumente zu entwickeln und die öffentliche Hand als Arbeitgeberin stärker in die Pflicht zu nehmen. Für eine umfassende Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik plädieren die NEOS: Ihrer Meinung nach ist es notwendig, die Treffsicherheit der Maßnahmen im Hinblick auf branchen-, alters- und ausbildungsspezifische Aspekte zu erhöhen, wobei es ihnen konkret etwa um eine gezielte Unterstützung für Geringqualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen sowie um einen Qualifizierungsschwerpunkt auf digitale Technologien geht.

Alle fünf Entschließungsanträge fanden im Sozialausschuss keine Mehrheit. ÖVP und Grüne haben die Beratungen über den von der SPÖ vorgeschlagenen „Corona-Beschäftigungsbonus“ aber dazu genutzt, um einen eigenen Entschließungsantrag einzubringen, der mehrheitlich angenommen wurde und damit ebenfalls im Plenum zur Diskussion stehen wird.

Arbeitsminister Martin Kocher wird vom Sozialausschuss demnach ersucht, gemäß der geplanten Aktion „Sprungbrett“ ein Gesamtkonzept für die berufliche Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen umzusetzen, das 50.000 Langzeitarbeitslose in Beschäftigung bringt und neben Beratung, Betreuung und vorbereitendem Arbeitstraining auch die Förderung von ArbeitgeberInnen jeder Rechtsform zum Inhalt hat. Zudem sollen in den Bereichen Elektronik und Digitalisierung, Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Mathematik, Informatik, Technik und Naturwissenschaft sowie Pflege und Soziales verstärkte Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen angeboten werden. Auch eine Fortführung des Frauenschwerpunkts beim AMS und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Beratungs- und Beschäftigungsinstrumente ist den Koalitionsparteien ein Anliegen.

Arbeitszeiten von Spitalsärzten: Übergangsregelung wird bis 2028 verlängert

Im Jahr 2014 hat Österreich die Arbeitszeitregelungen für SpitalsärztInnen und anderes Gesundheitspersonal in Krankenhäusern auf Druck der EU auf neue Beine gestellt. Schrittweise wurden überlange Wochenarbeitszeiten und Bereitschaftsdienste zurückgefahren. Allerdings ist es bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Beschäftigten nach wie vor möglich, die geltende durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zu überschreiten. Bis zu 55 Stunden kann die Arbeitszeit demnach im Wochenschnitt betragen, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Die vorliegende Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz sieht nun vor, diese Übergangsregelung („Opt-out“), die eigentlich im Juni 2021 ausgelaufen wäre, zu verlängern.

Konkret wird die 55-Stunden-Regelung noch bis Ende Juni 2025 gelten. Danach bleibt für weitere drei Jahre – bis Ende Juni 2028 – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt. Am ausdrücklichen Zustimmungsrecht der Betroffenen ändert sich nichts.

Es stünden nicht genügend Ärztinnen und Ärzte für die bestehenden Versorgungsstrukturen zur Verfügung, um ein Auslaufen der Bestimmungen zu ermöglichen, wird der Vorstoß von ÖVP und Grünen begründet. Zudem verweisen sie auf zusätzlich zu erwartenden Arbeitsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie. Wirklich glücklich sind die Grünen mit dem Vorhaben aber nicht, wie sie im Ausschuss erklärten.

Überaus kritisch sehen die Oppositionsparteien die Gesetzesnovelle. Sie sprachen im Ausschuss unter anderem von einem „Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“ und urgierten ein Begutachtungsverfahren. Arbeitsminister Martin Kocher wies auf den einhelligen Wunsch der Länder nach einer Verlängerung der Opt-Out-Regelung hin.

Zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung

Zentrale Ansprechstellen für Menschen mit Behinderung sind das Ziel eines Entschließungsantrags von ÖVP und Grünen, der im Sozialausschuss einhellige Zustimmung fand. Sozialminister Wolfgang Mückstein wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungen und dem Arbeitsmarktservice (AMS) die notwendigen Schritte zu setzen, damit Menschen mit Behinderung künftig jeweils „One-Stop-Shops“ für die drei Bereiche Hilfsmittel und Heilbehelfe, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie persönliche Assistenz zur Verfügung stehen. Ebenso ist den Abgeordneten eine zentrale Ansprechstelle an der Schnittstelle AMS, Sozialministeriumservice, Länder und Sozialversicherung ein Anliegen.

Begründet wird die Initiative damit, dass transparente und effiziente Hilfen für eine erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen wichtig seien. Die vielfältigen Zuständigkeiten und die teilweise mangelnde Kooperation zwischen einzelnen Ämtern und Behörden würden es Betroffenen aber erschweren, die jeweils passende Unterstützung zu bekommen. Die Anlaufstellen sollen ÖVP und Grünen zufolge Anträge von Menschen mit Behinderung gesammelt entgegennehmen und diese an die zuständigen Stellen weiterleiten, zudem brauche es eine personenzentrierte Hilfestellung.

Schutzschirm für SchuldnerInnen

Wenig Chancen auf Erfolg im Plenum hat eine Initiative der SPÖ, die auf einen Schutzschirm für Menschen abzielt, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind bzw. vor existenziellen Herausforderungen stehen. Gefordert wird unter anderem ein Zinsen- und Spesenstopp bei Stundungsvereinbarungen und eine Begrenzung von Inkassogebühren mit transparenten Pauschalen. Zudem muss nach Meinung der SPÖ ein abruptes Fälligstellen von Krediten und Kontoüberziehungen verhindert werden. Weitere Anliegen sind ihr ein Verbot des Verkaufs von notleidenden Krediten, die Unterbindung von Negativeinträgen in Wirtschaftsauskunfteien bei coronabedingten Kreditstundungen, eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei Privatkonkursen, die Verkürzung des Zahlungsplans von sieben auf sechs Jahre, ein Ausbau der Finanzbildung an Schulen und die Einrichtung einer Ombudsstelle beim Sozialministerium.

Verlängerung gesetzlicher Kreditstundungen

Auch die Forderung der FPÖ nach einer rückwirkenden Verlängerung der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise beschlossenen und mittlerweile ausgelaufenen gesetzlichen Kreditstundungen für Wohnkredite und andere private Kredite fand im Konsumentenschutzausschuss keine Mehrheit. Die Freiheitlichen plädieren dafür, die Stundungen rückwirkend mit Jänner wieder einzuführen und bis zum Ende der Corona-Wirtschaftskrise in Kraft zu lassen. Sie fürchten andernfalls eine Insolvenzwelle in breiten Kreisen der Bevölkerung.

Nicht nur die Mehrheit der Abgeordneten, auch Sozialminister Wolfgang Mückstein zeigte sich skeptisch. Er halte nichts vom Wiederaufleben der Stundungen, da man KreditnehmerInnen nicht zu weiteren Stundungen verleiten solle, wo es nicht nötig sei, sagte er im Ausschuss.

Bundesweiter Reparaturbonus für Elektronikgeräte

Zum Teil aufgegriffen haben ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS hingegen die Forderung der FPÖ nach Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus nach Wiener Vorbild. Zwar fand der FPÖ-Antrag selbst im Konsumentenschutzausschuss keine Mehrheit, eine daran anknüpfende Initiative, die auf eine österreichweite Förderung von Reparaturdienstleistungen bei Elektro- und Elektronikgeräten abzielt, wurde allerdings einstimmig angenommen. Umweltministerin Leonore Gewessler wird um entsprechende Schritte ersucht.

Die FPÖ begründet ihren Antrag damit, dass ein Reparaturbonus nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der coronabedingten Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise, sondern auch zum Klimaschutz wäre. Konkret schlägt sie einen Förderbeitrag von 1.000 € pro Person und Jahr vor.

Vorlage eines jährlichen Sportberichts

Noch dieses Jahr soll dem Nationalrat ein Sportbericht über das Kalenderjahr 2020 vorgelegt werden – so das gemeinsame Anliegen, das die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne an den Sportminister herantragen haben und die einhellige Zustimmung im Sportausschuss fand. Der bislang letzte Sportbericht datiere bereits ins Jahr 2007 zurück. Ein solcher sei im Sinne der Transparenz gerade durch die Pandemie sinnvoll, weil viel Geld in Bewegung gekommen sei.

Konkret soll damit die jährliche gesetzliche Berichtspflicht gemäß des Bundes-Sportförderungsgesetzes um die Schwerpunktsetzungen des Sportressorts und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ergänzt werden. Gemäß der Initiative sollen dabei auch die wesentlichen Träger des österreichischen Sports (genannt sind z.B. Sport Austria, das ÖOC, der Behindertensportverband und die österreichischen Dachverbände) berücksichtigt werden.

Sport und große Sportereignisse sollen zur Förderung der Menschenrechte beitragen

Einstimmigkeit gab es im Sportausschuss für einen Mehrparteien-Antrag von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS zur Förderung der Menschenrechte im Kontext von Sport und großen Sportereignissen. Sportliche Großereignisse hätten einen positiven Einfluss auf die menschenrechtliche Situation in Bewerberländern. Arbeitsbedingungen, aber auch Fragen von gesellschaftlicher Wahrnehmung könnten positiv beeinflusst werden und zu einer Kultur der Menschenrechte für Gleichberechtigung und einem solidarischen Miteinander führen.

Die MandatarInnen fordern, dass sich der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf EU-Ebene und in anderen relevanten multilateralen Gremien für die weitere Förderung der Menschenrechte durch Sport und Sportereignisse einsetzt. Österreich unterstütze eine Initiative Finnlands auf Ebene der SportministerInnen, wonach die Europäische Kommission darauf hinwirken solle, dass Gastgeberstaaten von internationalen Sportgroßveranstaltungen die Menschenrechte einhalten. Ein Forcieren der Zusammenarbeit mit der Initiative Finnlands sowie eine Sensibilisierung und Vernetzung in menschenrechtlichen Fragen seien für die Sportverbände und Sportorganisationen im Hinblick auf die Vergabe von internationalen Großveranstaltungen essenziell. Weiters fordern die Abgeordneten eine noch intensivere Unterstützung der Arbeit des VIDC (Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation). Zudem soll die geplante Publikation „Internationale Sportereignisse und Menschenrechte – Ein Handbuch zur Umsetzung in Österreich“ dem organisierten Sport in Österreich zur Verfügung gestellt werden.

Neues Düngemittelgesetz

Ein neues Düngemittelgesetz dient der Erfüllung von EU-Vorgaben und soll den gesamtösterreichischen Markt und mehr Nachhaltigkeit bei Düngemitteln fördern. Zu diesem Zweck werden eine notifizierende Behörde sowie eine notifizierte Stelle eingerichtet, die bewerten sollen, ob Düngeprodukte den Anforderungen der EU-Düngemittel-Verordnung entsprechen (CE-Konformitätsbewertung). So soll etwa im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Wiederverwertung von Reststoffen als Düngemittel gefördert werden. Die Bewertungsagenden werden schon bisher mit amtlichen Kontrollen betrauten Institutionen obliegen, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, Beschlagnahmen und Strafverfahren (BAES) sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Teilverbot von Glyphosat

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat soll eingeschränkt werden. Das Verbot soll die nicht-berufliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, sowie den Haus- und Kleingartenbereich, umfassen. Auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, soll es ebenso zu einem Verbot kommen. Dazu zählen unter anderem öffentlich zugängliche Sportplätze, Schwimmbäder, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen kann im Plenum mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen rechnen.

AMA-Gütesiegel nicht für Fleisch mit nicht-europäischem Eiweißfutter

In einem weiteren Antrag setzen sich die NEOS für eine Anpassung der Vergabe des AMA-Gütesiegels ein. Demnach sollen künftig keine Produkte, welche in Aufzucht und Produktion nicht-europäisches Eiweißfutter beinhalten, mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden können. ÖVP und Grüne griffen die Forderungen der NEOS im Landwirtschaftsausschuss in einem eigenen Antrag auf. Dieser sieht nun vor, dass das AMA-Gütesiegel im Sinne eines verstärkten Einsatzes von gentechnikfreiem Soja weiterentwickelt sowie die Eigenversorgung mit gentechnikfreiem und europäischem Soja gestärkt wird. Außerdem sollen die Tierwohlkriterien weiterentwickelt werden. Beide Anträge wurden mehrheitlich angenommen.

Rahmen von 10 Mio. € für Veranstalterschutzschirm

Zur Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots der durch die Corona-Krise zum Erliegen gekommenen Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen soll der Finanzminister ermächtigt werden, für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank im Einzelfall Haftungen von bis zu 10 Mio. € zu übernehmen. Mit dem entsprechenden Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der im Budgetausschuss eine breite Mehrheit ohne die Stimmen der FPÖ fand – soll das KMU-Förderungsgesetz geändert werden. Die Maßnahme soll bis 31. Dezember 2021 befristet werden, wobei die haftungsgegenständlichen Veranstaltungen und Kongresse bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden müssen. Bereits bestehende Haftungen des Bundes in diesem Bereich sollen vom Außerkrafttreten nicht betroffen sein.

Bußgelder bei Verstoß gegen FFP2-Maskenpflicht im Parlament

Zum Abschluss des Plenartages werden die Abgeordneten noch drei Gesetzesanträge einer Ersten Lesung unterziehen. So schlagen ÖVP und Grüne eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats vor, um die Bedeutung der in der Hausordnung verankerten Tragepflicht von FFP2-Masken in den Räumlichkeiten des Parlaments zu unterstreichen. Demnach sollen MandatarInnen, die sich trotz eines Ordnungsrufs weigern, im Plenum oder bei Ausschussberatungen eine Maske zu tragen, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 € belegt werden können. Gleiches ist für andere Verstöße gegen gesundheitliche Schutznormen vorgesehen.

Die Entscheidung über eine Geldbuße soll dem jeweiligen Vorsitz obliegen. Im Falle eines Einspruchs des bzw. der betroffenen Abgeordneten würde letztgültig der Nationalrat per Abstimmung entscheiden. Die Bestimmungen sollen laut Antrag bis Jahresende 2021 befristet werden, wobei die Koalitionsparteien für einen Beschluss – nach Vorberatungen im Geschäftsordnungsausschuss – eine Zweidrittelmehrheit benötigen.

Wahrheitspflicht in weiteren Nationalratsausschüssen

Die SPÖ hat die aktuelle Diskussion um die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen zum Anlass genommen, um eine Ausdehnung der geltenden Strafbestimmungen auf weitere Nationalratsausschüsse zu fordern. Auch für Falschaussagen im Rechnungshofausschuss und im ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses soll man demnach strafrechtlich belangt werden können.

Begründet wird der Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuchs damit, dass sich der Rechnungshofausschuss und dessen ständiger Unterausschuss zu wichtigen parlamentarischen Kontrollinstrumenten entwickelt hätten. Eine Wahrheitspflicht in diesen Ausschüssen würde nach Meinung der SPÖ die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeit erhöhen, die Aufklärung untersuchter Sachverhalte erleichtern und Korruption entgegenwirken. Geplant ist, die Initiative nach der Ersten Lesung im Justizausschuss vorzuberaten.

Verbot von Konversions- und Reparativ-Therapien

Ebenfalls dem Justizausschuss zugewiesen werden soll ein weiterer Antrag der SPÖ, der zum Ziel hat, Konversions- und Reparativ-Therapien gesetzlich zu verbieten. Solche Versuche, die sexuelle Orientierung von Menschen durch Therapiebehandlungen zu verändern, würden von internationalen und österreichischen Organisationen und Berufsverbänden seit langem abgelehnt, argumentieren die AntragstellerInnen. 2019 habe der Nationalrat einstimmig eine Entschließung gefasst, die eine Ausarbeitung einer dementsprechenden Regierungsvorlage forderte. Seitdem seien aber keine Schritte in die geforderte Richtung gesetzt worden. Daher will die SPÖ einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Verankerung eines Verbots solcher Therapieformen nehmen. (Schluss) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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