Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Dezember 2018

Kassenreform, ÄrztInnen dürfen ÄrztInnen anstellen, GREVIO-Bericht, kulturpolitische Initiativen

Wien (PK) Am letzten Nationalratssitzungstag in diesem Jahr wird die Kassenreform beschlossen. ÄrztInnen werden zudem erstmals andere ÄrztInnen anstellen dürfen, die Gesetzgebungskompetenz für „Kinder- und Jugendhilfe“ wandert zur Gänze an die Länder.

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.

Kassenreform

Die von der Regierung vorgeschlagene Sozialversicherungsreform, über deren Inhalte in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit als auch im Parlament sehr kontroversiell diskutiert wurde, steht zur Beschlussfassung im Nationalrat bereit. ÖVP und FPÖ stimmten im Sozialausschuss für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem eine Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 sowie die Einrichtung einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bringt. ÖVP und FPÖ erwarten sich 1 Mrd. € an Einsparungen, was von der Opposition bezweifelt wird. Sie hält an ihrer Kritik fest.

Durch die Reform wird außerdem die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) verschmolzen und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur neuen BVAEB fusioniert. Gleichzeitig sollen UnternehmervertreterInnen mehr Einfluss in den Kassen bekommen sowie die Aufsichtsrechte des Sozialministeriums und des Finanzministeriums ausgeweitet werden.

Mittels Abänderungsantrag wieder aus dem ASVG eliminiert haben die Koalitionsparteien die erst vor kurzem vom Nationalrat beschlossene und von der Opposition heftig kritisierte Bestimmung, wonach die Ministerin notwendige „Vorbereitungshandlungen“ für jedwedes Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer Handlung steht. Eine generelle Ermächtigung sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen, unterstrich ÖVP im Ausschuss, vielmehr sei es um die rechtzeitige Meldung der Anzahl der Versicherten in den jeweiligen Trägern gegangen; dies werde nun klargestellt. Gelten soll die neue Organisationsstruktur der Kassen ab 2020, im Sinne eines geordneten Übergangs werden etliche Bestimmungen aber bereits 2019 in Kraft treten.

ASVG-Novelle schafft gesetzliche Grundlage für Telerehabilitation

Am Programm des Nationalrats liegt außerdem eine weitere ASVG-Novelle, die, ebenso wie ein zugehöriger Ausschussantrag auf Änderung des GSVG, des BSVG und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT rechnen kann. Mit ihr wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Telerehabilitation, als Teil der ambulanten Rehabilitation, zur medizinischen Rehabilitation zählt. Die SPÖ lehnte das Vorhaben ab, da es noch viele offene Fragen gebe und eigene gesetzliche Bestimmungen für die Telerehabilitation aus ihrer Sicht gar nicht notwendig ist.

Das Sozialministerium erwartet sich vom verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Rehabilitation nicht zuletzt eine bessere Motivation von PatientInnen zur regelmäßigen Durchführung von Übungen und damit auch längerfristige Therapieerfolge. Durch die Möglichkeit, mit TherapeutInnen online zu trainieren, könnten außerdem lange Anreisewege vermieden werden. In Frage kommt Telerehabilitation gemäß den Erläuterungen zum Gesetzentwurf insbesondere im Anschluss an eine stationäre oder ganztägige ambulante Rehabilitation zur Festigung des Rehabilitationserfolgs.

Novelle zum Landarbeitsgesetz bringt auch für Land- und Forstwirtschaft neue Arbeitszeitregelungen

Für den Großteil der ArbeitnehmerInnen gelten bereits seit Anfang September neue Arbeitszeitregelungen, Stichwort 12-Stunden-Tag. Nun sollen die neuen Bestimmungen auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachvollzogen werden. Die Novelle zum Landarbeitsgesetz bringt allerdings auch etliche andere Neuerungen für Land- und ForstarbeiterInnen. Dazu gehören etwa zusätzliche Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe, Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und mehr Transparenz bei Lohnabrechnungen und All-In-Verträgen. Laut ÖVP fußt die Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner, SPÖ und JETZT stimmten im Sozialausschuss dennoch dagegen. Sie vermissen unter anderem das Freiwilligkeitsprinzip für die 11. und 12. Arbeitsstunde in der Landwirtschaft.

Schlüsselarbeitskräfte: Punkteschema für Rot-Weiß-Rot-Karte wird adaptiert

Danach steht eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auf der Tagesordnung. Damit soll auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs reagiert werden, der Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat. Konkret geht es darum, dass es über 40-jährigen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und speziellen Fertigkeiten, anders als UniversitätsabsolventInnen, aufgrund des Punkteschemas derzeit nicht möglich ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Schlüsselkraft zu erhalten. Diese Altersdiskriminierung wird nun durch eine Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des Kriteriums „Alter“ geändert. Im Ausschuss stimmten ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT dafür. Die SPÖ kritisiert, dass damit künftig auch ArbeitnehmerInnen ohne spezielle Qualifikation mittels Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen können.

ÄrztInnen dürfen erstmals andere ÄrztInnen anstellen

ÄrztInnen, die eine eigene Praxis haben, können künftig einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Die Anstellung ist auf einen Mediziner bzw. eine Medizinerin aus demselben Fachgebiet bzw. zwei Teilzeitstellen beschränkt, alternativ sind aber auch zwei Teilzeitstellen möglich. In Gruppenpraxen können bis zu zwei ÄrztInnen in Vollzeit bzw. vier ÄrztInnen in Teilzeit beschäftigt werden. Die Abgeordneten erwarten sich von der entsprechenden Novellierung des Ärztegesetzes eine Attraktivierung des Artzberufs, längere Öffnungszeiten sowie generell eine bessere gesundheitliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum.

Weitere Punkte der Gesetzesnovelle sind eine grundlegende Reform der Notarztausbildung sowie eine rechtliche Klarstellung, was die Verabreichung schmerzlindernder Mittel für schwerst kranke Menschen in der letzten Lebensphase betrifft.

Anpassungen des Krankenanstaltenrechts

Der Umsetzung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG 2017), der vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung beschlossen wurde, erfordert Anpassungen im Krankenanstaltenrecht. Die sogenannte KAKuG-Novelle sieht dementsprechend vereinfachte und flexible Formen der Organisation von Spitälern vor. Anstatt herkömmlicher Abteilungen können kleinere Einheiten („reduzierte Organisationsformen“) eingerichtet werden. Im Zusammenhang mit der Hygiene in Krankenanstalten wird ausdrücklich festgelegt, dass laufend Aufzeichnungen in elektronischer Form über Infektionen mit Krankenhauskeimen (nosokomiale Infektionen) zu führen sind. Außerdem werden psychiatrische Krankenanstalten verpflichtet, freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf elektronischem Wege zu dokumentieren.

Im Gesundheitsausschuss hat sich dazu eine Diskussion über einen Passus in den Erläuterungen entzündet, in dem den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, Sonderklassegebühren für jene ambulanten Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden. Die Opposition befürchtet, dass damit „VIP-Behandlungen“ für SonderklassepatientInnen in den Spitalsambulanzen Tür und Tor geöffnet werden.

Leichterer Zugang zu Patientenverfügungen

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und JETZT kann die Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz rechnen. Damit soll vor allem der Zugang zur Errichtung von Patientenverfügungen erleichtert und eine zentrale Abfragemöglichkeit etabliert werden. In einem ersten Schritt werden zudem die technischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Patientenverfügungen in das ELGA-System geschaffen. Außerdem sollen die Patientenanwaltschaften die Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen kostenlos anbieten. Da derzeit Patientenverfügungen zum Teil in unterschiedlichen Datenbanken erfasst sind, soll im Wege der ELGA-Technik der Zugang zu jenen Registern geschaffen werden können, die bei den RechtsanwältInnen und NotarInnen geführt werden. Zudem wird die Frist bis zur Erneuerung einer verbindlichen Verfügung – rückwirkend – von fünf auf acht Jahre verlängert. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass die jeweiligen Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA auf die aktuellste Version der Patientenverfügung zugreifen können.

Zutritt zu den Bundesmuseen und zur Österreichischen Nationalbibliothek

Mit Zustimmung darf auch die Initiative der Koalitionsparteien für eine gemeinsame Karte für den Zutritt zu den Bundesmuseen und zur Österreichischen Nationalbibliothek rechnen. Der Besuch von Ausstellungen in diesen Institutionen solle zu einem attraktiven Preis möglich werden, ohne dabei die erfolgreichen derzeit geltenden Jahreskarten zu konterkarieren, heißt es dazu. Das Ziel sei ein ergänzendes Angebot zu bestehenden Zutrittsmodellen. Den Oppositionsparteien war der Antrag zu unkonkret. Die VertreterInnen der Regierungsparteien meinten wiederum, das Thema Jahreskarte müsse der Kulturminister gemeinsam mit den MuseumsdirektorInnen konkret ausarbeiten. Kulturminister Gernot Blümel bestätigte, dass es bereits solche Gespräche gibt.

Abgelehnt im Ausschuss wurden hingegen mehrere Initiativen der Fraktion JETZT. Das betraf den Vorstoß, einen niederschwelligen Zugang zum musealen Angebot auch für weniger kaufkräftige Publikumsschichten zu ermöglichen. Erreicht werden könnte das unter anderem durch eine gemeinsame Jahreskarte der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek, lautet auch dieser Vorschlag dazu.

Weitere Vorschläge von JETZT zielen auf einen freien Eintritt für Studierende sowie auf den freien Eintritt für Lehrlinge in den Bundesmuseen ab.

Schließlich liegt dem Plenum ein Antrag auf einen „Kulturpass“ für alle ÖsterreicherInnen vor. Die JETZT-Abgeordneten verweisen dazu auf den Erfolg der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“, die derzeit in acht Bundesländern einen kostenlosen „Kulturpass“ für sozial Bedürftige anbietet. Aufbauend darauf, könnte man einen vergleichbaren Kulturpass für alle nicht Anspruchsberechtigten zu einem Pauschalpreis von etwa 99 € pro Jahr anbieten, so der Vorschlag.

Bessere Abstimmung der Kulturförderung von Bund und Ländern

Für eine bessere Abstimmung von Bund und Ländern in Fragen der Kulturförderung sprechen sich ÖVP und FPÖ aus. Eine entsprechende Initiative wurde vom Kulturausschuss mit breiter Mehrheit an das Nationalratsplenum weitergeleitet. Der Kulturminister soll zu diesem Zweck den Austausch mit den zuständigen LandeskulturreferentInnen intensivieren. Sowohl auf politischer Ebene als auch auf Beamtenebene soll der Kultur-Dialog institutionalisiert werden. Man erhofft sich dadurch, vorhandene Synergieeffekte besser nützen zu können.

Liste JETZT fordert Leopold-Museum als Bundesmuseum und „Haus der Kulturen“

Zwei weitere Anträge von JETZT werden kaum die nötige Mehrheit im Plenum finden, im Kulturausschuss wurden sie jedenfalls abgelehnt. Das betrifft zunächst den Vorstoß, dem Leopold-Museum den Status eines Bundesmuseums zu geben. Die derzeitige Konstruktion der „Leopold Museum-Privatstiftung“ schaffe insbesondere Probleme beim Umgang mit NS-Raubkunst, da das Kunstrückgabegesetz auf die Sammlung nicht angewendet werden könne, so ein Punkt in der Begründung. Kulturminister Gernot Blümel betonte im Ausschuss die Rolle des Mäzenatentums und wies darauf hin, dass die Stiftung gute Arbeit leiste. Er verwehrte sich dagegen, dass in Bezug auf Provenienzforschung (Herkunftsforschung) und Restitution von Raubkunst zu wenig getan werde.

In der weiteren Initiative, ein „Haus der Kulturen“ zu gründen, monieren die AntragstellerInnen, dass angesichts einer globalisierten Welt und eines von Binnenmigration geprägten Europas dringender Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht. Ausgestattet werden könnte diese Einrichtung aus Beständen anderer Bundesmuseen. Kulturminister Gernot Blümel hält wenig von dieser Idee. Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass es bereits ein Volkskundemuseum und ein Ethnologie-Museum gebe.

Buchpreisbindung 

Auf wenig Gegenliebe stieß im Ausschuss der Antrag der NEOS zur Evaluierung der Wirkung der Buchpreisbindung. Darin wird auf eine Analyse der deutschen Monopolkommission verwiesen, die durchaus ambivalente Auswirkungen dieses Markteingriffs festgestellt habe. Laut NEOS könnte ein EuGH-Urteil schon bald die Buchpreisbindung als mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit unvereinbar erklären, weshalb eine Folgenabschätzung eines solchen Urteils sowie eine konkrete Definition des Schutzzieles „Kulturgut Buch“ für entsprechende politische Entscheidungen notwendig sei. Die anderen Fraktionen halten den Antrag für ein falsches Signal, denn dieser suggeriere die Abschaffung der Buchpreisbindung, so die einhellige Kritik an dem Antrag.

Von ÖVP, FPÖ und NEOS im Ausschuss abgelehnt wurde auch der Antrag mit dem Ziel, zusätzliche Anreize für junge Menschen zu schaffen, sich mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen. Die JETZT-Abgeordneten sprechen sich darin für eine Initiative „Kulturscheck“ aus. Den Kulturscheck in Höhe von 100 € sollen nach ihren Vorstellungen alle ÖsterreicherInnen nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten, einlösbar in allen Kulturinstitutionen, die an der Initiative teilnehmen. Für die SPÖ ist dies eine positive Initiative, seitens der Koalition wurde jedoch ins Treffen geführt, dass die Kosten dafür noch nicht abschätzbar seien.

Versuche zur Verhinderung des Heumarkt-Projekts

Auch wenn sich der Großteil des Kulturausschusses  gegen das Hochhausprojekt am Heumarkt stellt, gab es dennoch keine Zustimmung zu den beiden Initiativen von JETZT. Ein Erfolg im Nationalratsplenum ist daher auch nicht wahrscheinlich.

Die JETZT-Abgeordneten halten darin ihre Kritik am Wiener Flächenwidmungsplan aufrecht. Die Flächenwidmung am Heumarkt widerspreche völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich eingegangen sei und zu deren Einhaltung die Bundesregierung verpflichtet sei. Daher solle sie eine Weisung an die Wiener Landesregierung erteilen, um so einen völkerrechtskonformen Flächenwidmungsplan zu erwirken. Eine weitere Möglichkeit dazu wäre es, dass die Bundesregierung anstelle des Landes Wien einen völkerrechtskonformen Flächenwidmungsplan erlässt, halten sie fest.

Die in den Anträgen dargelegte Rechtsmeinung wurde im Ausschuss unter Hinweis auf VerfassungsjuristInnen stark in Zweifel gezogen. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof bleibe ultima ratio, sagte Blümel. Er führe derzeit gute Gespräche und werde in diesem Sinne den Dialog zum Erhalt des Status Weltkulturerbe weiterführen, sagte er.

Europawahlen 2019 werfen Schatten voraus

Keine Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen sind in Bezug auf die erforderliche Genehmigung eines EU-Beschluss zu den bevorstehenden Europawahlen zu erwarten. Mit diesem Beschluss werden Änderungen am 1976 beschlossenen Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgenommen und einige allgemeine Grundsätze für die Wahlen festgelegt. Unter anderem geht es um die Festschreibung des Verhältniswahlsystems, erlaubte Formen von Stimmabgaben und die Beschränkung von Einzugshürden. Auf die österreichische Europawahlordnung und andere innerstaatliche Rechtsnormen hat das keine Auswirkungen, die Vorlage hat den Ausschuss einstimmig passiert.

Österreich ist derzeit mit 18 Abgeordneten im 751 MandatarInnen umfassenden Europäischen Parlament vertreten. Künftig werden es infolge des Brexit 19 von 705 Abgeordneten sein. Wahltermin für die Europawahlen ist der 23. bis 26. Mai 2019, wobei in Österreich wie üblich am Sonntag (26. Mai) gewählt werden soll.

Gesetzgebungskompetenz für „Kinder- und Jugendhilfe“ wandert zur Gänze an die Länder

Ein von der Regierung vorgelegtes Gesetzespaket hat die Entflechtung von Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern zum Inhalt. Insbesondere geht es um eine Reduzierung der Zahl jener Materien, in denen der Bund derzeit für die Grundsatzgesetzgebung zuständig ist und den Ländern die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung obliegt. Viele dieser Kompetenzen, darunter die „Kinder- und Jugendhilfe“, wandern zu den Ländern, für einige Materien wie das Arbeitsrecht im land- und forstwirtschaftlichen Bereich wird nur noch der Bund verantwortlich sein. Darüber hinaus werden mit dem Paket auch die Datenschutzkompetenzen beim Bund gebündelt und wechselseitige Zustimmungsrechte von Bund und Ländern, etwa was die Festlegung von Bezirksgrenzen und Gerichtssprengeln betrifft, aufgehoben.

Da die SPÖ dem Gesetzespaket im Verfassungsausschuss nach einer Nachjustierung zugestimmt hat, sollte die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gesichert sein. Die NEOS und die Fraktion JETZT lehnen das Paket dagegen ab. Sie anerkennen zwar die Bemühungen der Regierung um eine Kompetenzentflechtung, ihrer Meinung nach müssten gesetzliche Regelungen für die Kinder- und Jugendhilfe jedoch Bundesangelegenheit sein.

In Kraft treten soll die Verfassungsnovelle grundsätzlich ab 2020. Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings eine spezielle Regelung vorgesehen. Die entsprechenden Kompetenzen werden erst dann zur Gänze an die Länder übertragen, wenn eine Bund-Länder-Vereinbarung zu dieser Materie vorliegt und Rechtskraft erlangt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass es weiterhin bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gibt. Weitere Übergangsbestimmungen sollen außerdem gewährleisten, dass keine Gesetzeslücken entstehen. Um Missinterpretationen zu vermeiden, hat der Verfassungsausschuss auch einige so genannte Aussschussfeststellungen gefasst.

Erfreut über die Zustimmung der SPÖ zeigten sich im Ausschuss nicht nur die Abgeordneten der Koalitionsparteien, sondern auch Justizminister Josef Moser. Durch die klare Zuordnung von Kompetenzen verhindere man, dass sich im Falle von konkreten Problemen Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung zuschieben, wie das in der Vergangenheit immer wieder der Fall gewesen sei. Dass es bei der Kinder- und Jugendhilfe nun, wie vielfach befürchtet, zu niedrigeren Standards kommen wird, ist seiner Meinung schon allein deshalb nicht zu erwarten, weil das bestehende Grundsatzgesetz ohnehin wenig präzise sei. Zudem hätten sich die Länder ausdrücklich zu einheitlichen Standards und zur Übernahme von Verantwortung bekannt. Weitere Kompetenzbereinigungen sind Moser zufolge in Vorbereitung.

Nicht mehr Teil des Gesetzespakets ist die Neuformulierung des Grundrechts auf Datenschutz, die Bestimmung wurde mittels Abänderungsantrag aus der Novelle gestrichen.

Haft in der Heimat

Knapp 100 ausländische Straftäter wurden dieses Jahr bisher in ihr Heimatland überstellt, um dort eine von einem österreichischen Gericht verhängte Haftstrafe abzusitzen. Geht es nach den Abgeordneten, sollen es in Zukunft deutlich mehr werden. In einer Entschließung sprechen sich die Parlamentsfraktionen einstimmig dafür aus, das Konzept „Haft in der Heimat“ zu forcieren. Gleichzeitig wird die Regierung ersucht, dieses Thema auch auf EU-Ebene stärker in den Fokus zu rücken und sich dabei auch für menschenrechtskonforme Haftbedingungen in den EU-Staaten und in Drittländern einzusetzen. Die vermehrte Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland würde nicht nur der Überbelegung der österreichischen Gefängnisse entgegenwirken und die Kosten für den österreichischen Strafvollzug senken, sondern wäre im Sinne einer besseren Resozialisierung auch für die Betroffenen vorteilhaft, sind sich die Abgeordneten einig.

GREVIO-Bericht

Österreich ist Vorbild in Bezug auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in der Familie. Dennoch gibt es einiges an Kritikpunkten im GREVIO-Evaluierungsbericht der „Istanbul-Konvention“, der anschließen im Nationalratsplenum behandelt wird. Österreich unterzeichnete die „Istanbul-Konvention“ zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 11. Mai 2011. Es war unter den zehn ersten Ländern, die die Konvention ratifizierten, sodass sie mit 1. August 2014 in Kraft treten konnte. Eine Gruppe von zehn unabhängigen Expertinnen und Experten für die „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (GREVIO) überprüfte 2016/17 Österreich als einen der ersten Vertragsstaaten.

Dem Bericht zufolge sind – trotz der Vorbildposition – in Österreich „Ermüdungserscheinungen“ bemerkbar. Nicht alle Formen der Gewalt würden gleich gut bekämpft, es gebe Opfergruppen, die benachteiligt sind. Außerdem sei der Umgang mit den Tätern nicht immer ideal. Was die Zukunft betrifft, ist die GREVIO-Gruppe abwartend bis skeptisch. Die GREVIO-ExpertInnen geben insgesamt 45 Empfehlungen an die österreichische Bundesregierung ab. Teilweise handelt es sich um Kritik auf hohem Niveau, in drei Fällen jedoch fordern sie Österreich „nachdrücklich“ (die höchste von vier Stufen) zum Handeln auf: Das ist erstens die Empfehlung, Maßnahmen zu treffen, um Frauen mit Behinderung, Asylwerberinnen und Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus Schutz vor Gewalt zu gewähren, zweitens eine Gesamtstrategie zu entwickeln und auch spezialisierte Einrichtungen zu gewährleisten, und drittens die Anwendung des „außergerichtlichen Tatausgleichs“ für Fälle von Gewalt gegen Frauen zu unterbinden.

Fünfparteienantrag zu Teilnahme an europäischer Raumfahrtpolitik

Sollte der Forschungsausschuss am Mittwoch grünes Licht geben, dann befasst sich das Plenum auch mit einem Entschließungsantrag, in dem die Fraktionen das Interesse des österreichischen Parlaments zum Ausdruck bringen, sich in die Erörterung von Fragen der europäischen Raumfahrt einzuschalten. Dieser Bereich berühre immer stärker österreichische Interessen industriepolitischer wie wissenschaftlicher Natur. Die Abgeordneten sprechen sich für die Teilnahme des österreichischen Parlaments an den Aktivitäten der European Interparliamentary Space Conference (EISC) aus, die in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium erfolgen soll. Sie ersuchen deshalb den Verkehrsminister, künftige parlamentarische Aktivitäten im Bereich Luft- und Raumfahrtpolitik zu unterstützen.

JETZT will Verschärfung des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes

Nicht zufrieden zeigt sich die Liste JETZT mit den aktuellen Bestimmungen bezüglich Transparenz und Begrenzung von Abgeordnetenbezügen. Sie fordert eine Verschärfung der geltenden Gesetzeslage und orientiert sich dabei vor allem auch an den Empfehlungen der „Group of States Against Corruption“ (GRECO). So sollten die Erfassung und Veröffentlichung der Einkommensverhältnisse von Abgeordneten erweitert werden und auch jene Einkünfte umfassen, die nicht aus laufenden Tätigkeiten erwachsen. Ziel ist es dabei, Kapitalerträge und Einkommen auch aus anderen in der Vergangenheit entstandenen Ansprüchen offenzulegen. Die für Regierungsmitglieder geltenden Vorschriften zur Offenlegung von Vermögensverhältnissen will JETZT somit auch auf Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats anwenden. Wichtig ist für die Oppositionspartei auch, dass die Pflicht zur Veröffentlichung nicht automatisch mit dem Ende der Abgeordnetentätigkeit begrenzt wird.

Transparenz von Abgeordnetenbezügen

Die Liste JETZT fordert außerdem Änderungen im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz. Die aktuellen Regelungen würden von den Abgeordneten nur eine teilweise Offenlegung des Einkommens verlangen, zumal nur aktive Tätigkeiten zu melden sind. So seien einzelne Pensionsansprüche und auch Einkommen aus Kapital und Vermögen nicht erfasst. JETZT drängt demnach auf mehr Transparenz und argumentiert, die Bevölkerung sollte Einsicht in die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse erhalten, um feststellen zu können, ob Abgeordnete etwa einem Interessenskonflikt unterliegen. Als Vorbild für eine Änderung des Gesetzes sieht die Oppositionsfraktion Schweden, wo die Steuererklärungen aller Abgeordneten öffentlich einsehbar sind. (Schluss TOP im Nationalrat) jan/gs/keg

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