Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Oktober 2017

CETA, Pensionsanpassungen, Schuldenbremse, Angleichung von Arbeitern und Angelstellten, Kinderbetreuung, Bankomatgebühren, Reform der FMA

Wien (PK) Die letzte Sitzung des Nationalrats vor dem kommenden Wahlsonntag kann spannend werden. Die Parteien nützen das Plenum, um noch zahlreiche Anliegen zu diskutieren und ihre politischen Schwerpunkte zu unterstreichen. Der Nationalrat hat in den vorangegangenen Sitzungen zu diesem Zweck mit unterschiedlichen Mehrheiten einigen Ausschüssen eine Frist zur Beratung der einzelnen Materien bis spätestens 10. Oktober gesetzt. Welche Initiativen letztlich eine Mehrheit erhalten, ist noch offen. Ob der Appell von Finanzminister Hans Jörg Schelling, vor der Wahl – abseits der Pensionserhöhung – keine budgetrelevanten Gesetze mehr zu beschließen, beherzigt wird, bleibt abzuwarten. Die Initiativen zur Unterhaltsgarantie schafften es nicht auf die Tagesordnung.

Aktuelle Stunde der Grünen

Die Sitzung beginnt mit einer Aktuellen Stunde, deren Thema die Grünen auswählen.

Debatte im Wahlkampffinale über Volksbegehren gegen CETA und TTIP

Sollte der Verfassungsausschuss am Montag, dem 9. Oktober, seine Beratungen über das Volksbegehren gegen CETA und TTIP abschließen, steht dieses Thema an der Spitze der Tagesordnung. Es ist mit einer heftigen und emotionalen parlamentarischen Auseinandersetzung zu rechnen.

ÖVP beantragt Schuldenbremse in der Verfassung

Für Ihren Vorschlag, eine „Schuldenbremse“ in der Verfassung zu verankern, braucht die ÖVP eine Zweidrittelmehrheit. Zwar sind Bund, Länder und Gemeinden bereits nach der geltenden Rechtslage verpflichtet, im Zuge ihrer Haushaltsführung ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben, die ÖVP vermisst aber konkrete verfassungsrechtliche Vorgaben nach dem Vorbild Deutschlands und der Schweiz. Auch die ergänzenden Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz, wonach das strukturelle Defizit des Bundes grundsätzlich mit 0,35% des BIP pro Jahr zu begrenzen ist, gehen ihr zu wenig weit. Die von der ÖVP vorgeschlagene Verfassungsnovelle lehnt sich an den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes an, geht aber in einigen Punkten darüber hinaus und enthält auch Regelungen für Länder und Gemeinden. Für sie soll eine gemeinsame Defizitgrenze von 0,1% des BIP gelten. Außerdem will die ÖVP Bund, Länder und Gemeinden dezidiert zur Erfüllung haushaltsrechtlicher EU-Vorgaben verpflichten. Finanzielle Sanktionen, die die EU verhängt, wären laut Antrag im Verhältnis der Verursachung zu tragen.

Alter Nationalrat will noch Pensionsanpassung vornehmen

Die Regierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen. Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 € – inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2% sowie Pensionen zwischen 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.

Begründet wird die gestaffelte Pensionserhöhung damit, dass gerade kleine und mittlere Pensionen von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten und Lebenserhaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten fürs Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio. € angegeben, demgegenüber kommt es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio. €.

Auch Opferrenten sollen über Inflationsrate angepasst werden

Neben der überproportionalen Anhebung kleiner Pensionen sollen auch Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heimopferrentengesetz 2018 um 2,2% – und damit über der Inflationsrate von 1,6% – angehoben werden. Die Mehrkosten für die zusätzliche Erhöhung der Opferrenten werden mit 130.000 € jährlich angegeben.

Rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten

Eine intensive Debatte ist zur SPÖ-Initiative über die rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten zu erwarten. Unterschiede zwischen den beiden Gruppen gibt es vor allem noch beim Kündigungsschutz und bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die SPÖ tritt nun dafür ein, diese noch jetzt zu beseitigen und auch für ArbeiterInnen längere Kündigungsfristen zu verankern. Zudem ist eine Vereinheitlichung der Systematik der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorgesehen, wobei es sowohl für ArbeiterInnen als auch für Angestellte zu einzelnen Verbesserungen kommen würde.

Konkret ist in Aussicht genommen, auch für ArbeiterInnen eine zumindest sechswöchige Kündigungsfrist festzuschreiben, wobei das Dienstverhältnis nur mit Ablauf jedes Kalendervierteljahres gelöst werden können soll. Nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr soll sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei Monate, nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf vier Monate und nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf fünf Monate erhöhen. Ungünstigere Vereinbarungen wären nicht zulässig. ArbeiterInnen selbst sollen zumindest eine einmonatige Kündigungsfrist – zum jeweils Monatsletzten – einhalten müssen. Für Angestellte wäre neu, dass die Kündigungsregelungen auch für Beschäftigte mit nur wenigen Wochenstunden gelten.

Auch was die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall betrifft, soll für alle ArbeitnehmerInnen künftig die gleiche Systematik gelten. Gleichzeitig sind einzelne Verbesserungen vorgesehen. So sollen das Gehalt bzw. der Lohn in Zukunft bereits nach einem Dienstjahr – statt wie derzeit erst nach fünf – acht Wochen lang weitergezahlt werden. An der Grundstufe (sechs Wochen) und den weiteren Steigerungsstufen für die Entgeltfortzahlung (zehn Wochen nach fünfzehn Dienstjahren, zwölf Wochen nach fünfundzwanzig Dienstjahren) würde sich hingegen nichts ändern. Bei wiederholtem Krankenstand innerhalb eines Arbeitsjahres ist eine Zusammenrechnung der in Anspruch genommenen Zeiten vorgesehen, außer es handelt sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit. Günstigere Regelungen in Kollektivverträgen sollen beibehalten werden.

Nicht mehr möglich sein soll es darüber hinaus, den grundsätzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldeten kurzzeitigen Dienstverhinderungen aufgrund wichtiger persönlicher Gründe kollektivvertraglich einzuschränken. Bei ArbeiterInnen ist das derzeit nicht ausgeschlossen. Auch für Lehrlinge sieht der Antrag Verbesserungen vor: Sie sollen künftig im Krankheitsfall acht – statt bisher vier – Wochen lang die volle Lehrlingsentschädigung und weitere vier Wochen (statt zwei) ein Teilentgelt erhalten.

Übernahme der Internatskosten von BerufsschülerInnen durch Betriebe

Ferner drängt die SPÖ darauf, dass die Internatskosten für BerufsschülerInnen künftig von den Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden. Das soll mittels einer Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und zum Berufsausbildungsgesetz umgesetzt werden. Der Fonds weise eine ausreichende Deckung zur Finanzierung der neuen Förderung auf, wird im Antrag festgehalten, wobei man mit jährlichen Kosten von rund 50 Mio. € rechnet.

Mit dem Gesetzesantrag soll die derzeitige Ungleichbehandlung von Lehrlingen beseitigt werden. Abhängig von Lehrberuf und Kollektivvertrag werden Lehrlinge derzeit unterschiedlich finanziell belastet, wie in den Erläuterungen angemerkt wird. So sind im Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft der Privatangestellten in 35 Kollektivverträgen die Internatskosten vom Betrieb zu übernehmen, in 45 Kollektivverträgen hat sie hingegen der Lehrling selbst zu tragen. Laut Berufsausbildungsgesetz muss der Ausbildungsbetrieb grundsätzlich lediglich für die Differenz zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung aufkommen.

Mehr Mittel für die berufliche Integration behinderter Menschen

Ein weiterer Gesetzesantrag der SPÖ zielt darauf ab, die Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen zu verdoppeln. Konkret sollen im kommenden Jahr 90 Mio. € aus allgemeinen Budgetmitteln für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt und der Betrag danach jährlich valorisiert werden. Zudem fordert die Regierungspartei, den Rechtsschutz im Falle von Diskriminierungen zu verbessern und den Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, durch mehr Budget und Unabhängigkeit zu stärken.

Im Sinne eines besseren Rechtsschutzes sieht der Antrag darüber hinaus vor, dem Behindertenanwalt die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen Verbandsklage einzuräumen und dieses Instrumentarium insgesamt auszuweiten. Große Kapitalgesellschaften – Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. € bzw. Umsatzerlöse von mindestens 40 Mio. € und/oder mehr als 250 ArbeitnehmerInnen – sollen demnach auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter Menschen geklagt werden können. Ebenso wird die Verankerung eines individuellen Klagsrechts im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf Unterlassung einer Belästigung vorgeschlagen.

Stärkere Förderung der Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr

Der SPÖ ist es zudem ein Anliegen, TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr einen Einsatz in Krankenanstalten zu ermöglichen sowie den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland stärker zu fördern. Außerdem sollen für Personen, die ein Freiwilliges Jahr absolvieren, hinsichtlich der Gewährung der Familienbeihilfe vor Beginn und nach Ende des Freiwilligendienstes die gleichen Regelungen gelten wie für Zivil- und Präsenzdiener. Die bis 31. Dezember 2017 befristete Einsatzmöglichkeit bei Rettungsdiensten soll auf Dauer verlängert werden.

Im Konkreten sieht der Antrag eine Aufstockung der Fördermittel für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland von 720.000 € auf 1,2 Mio. € vor, wobei das Geld insbesondere für Aufwendungen für TeilnehmerInnen wie Reisekosten, Versicherungen oder Impfungen gedacht ist. Zusätzlich soll der Sozialminister die Möglichkeit erhalten, Gedenkdienst-Trägern jährlich bis zu 100.000 € für Informations- und Aufklärungsarbeit zur Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus zu gewähren. Der Einsatz in Krankenanstalten im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahrs soll sich auf Hilfstätigkeiten beschränken. Keinesfalls sollen Leistungen erbracht werden, die den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen vorbehalten sind. Laut Antrag vorgesehen ist schließlich auch eine Erweiterung des Österreichischen Freiwilligenrates.

Keine Anrechnung der Notstandshilfe an das Partnereinkommen mehr

Geht es nach den Grünen, dann soll das Partnereinkommen bei der Berechnung der Notstandshilfe nicht mehr angerechnet werden. Vor allem Frauen verlören durch die geltende Regelung eine eigenständige Absicherung, argumentieren sie. Eine Umsetzung des Anliegens würde sich aufgrund höherer Steuereinnahmen und positiver Konjunktureffekte durch die erwartete Konsumbelebung – mit Ausnahme von übrig bleibenden Kosten in der Höhe von 15 Mio. € – weitgehend selbst finanzieren. Laut Antrag wurden 2014 wegen eines zu hohen Partnereinkommens 16.336 Anträge auf Notstandshilfe abgelehnt bzw. Notstandshilfezahlungen eingestellt, in 82% der Fälle waren Frauen betroffen.

Konsequenzen aus dem Pflegeskandal in Kirchstetten ziehen

Der erschütternde Pflegeskandal in Kirchstetten habe gezeigt, dass es auch für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe die Möglichkeit für ein befristetes Berufsverbot – ähnlich wie im Ärztegesetz – braucht, damit präventive Maßnahmen nicht erst bei Vorliegen eines gerichtlichen Urteils eingeleitet werden können, begründen die Grünen ihren Antrag nach Konsequenzen aus den Vorfällen. Im konkreten Fall konnten einige Beschuldigte schnell wieder eine neue Tätigkeit in anderen Pflegeeinrichtungen aufnehmen. Daher sollte es in Zukunft den Bezirksverwaltungsbehörden ermöglicht werden, etwaige Präventionsmaßnahmen zum Wohle der pflegebedürftigen Mitmenschen zu ergreifen, wenn die Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshaft oder gelindere Mittel beantragen kann oder will. Die Grünen drängen daher in diesem Bereich auf eine Informationspflicht der Staatsanwaltschaft, klare gesetzliche Bestimmungen für die Verhängung eines Berufsverbots bei groben Verfehlungen sowie analoge Regelungen für alle Gesundheits- sowie Betreuungsberufe, die in direktem Kontakt mit PatientInnen und BewohnerInnen ausgeübt werden.

Bund-Länder-Vereinbarung zum qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung auch für das Jahr 2018

Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Kinderbetreuung wird verlängert. Durch einen Zweckzuschuss in der Höhe von 52,5 Mio. € will der Bund den qualitativen und quantitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots auch im Jahr 2018 weiter vorantreiben. Von Seiten der Länder ist ein Kofinanzierungsanteil von 35% (maximal 18,375 Mio. €) vorgesehen.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auch im nächsten Jahr wieder bei den Kleinkindern, da es in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen -außer in Wien – noch größeren Nachholbedarf gibt. Bei den 3- bis 6-Jährigen wurde das Barcelona-Ziel (mindestens 90%) bereits deutlich übertroffen. Dennoch sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für eine qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Tageselternangeboten, wobei etwa Ausbildungs- oder Investitionskosten übernommen werden sollen. Auf qualitativer Ebene kommt es vorerst nur zu einer freiwilligen Verpflichtung, die Betreuungsschlüssel weiter zu verbessern (Zielwerte: 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige). Fortschritte soll es auch in Bezug auf Barrierefreiheit sowie beim räumlichen Angebot (z.B. Bewegungszimmer, Außenspielfläche etc.) geben.

Ein bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen soll dann in Kooperation mit den Ländern bis spätestens 31. März 2018 entwickelt werden, heißt es in der Vereinbarung. Außerdem wird eine Einigung über die Ausweitung des kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenbesuchs bis spätestens 31. August 2018 angestrebt.

Begrenzung der Bankomatgebühren

Zur Eindämmung der Bankomatgebühren liegt ein weiterer Vorstoß der SPÖ vor. Die Vorgangsweise einzelner unabhängiger Geldautomatenbetreiber, bei Bargeldbehebungen Gebühren einzuheben, hat in der letzten Zeit zu massiven Beschwerden geführt, heißt es in dem diesbezüglichen Antrag. Außerdem gehen auch immer mehr Kreditinstitute dazu über, in ihren Verträgen mit den KundInnen für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte zusätzliche Entgelte zu vereinbaren. Durch eine Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes soll daher in Zukunft die Vereinbarung von Entgelten für einzelne Geldabhebungen mit einer vom kontoführenden Kreditinstitut ausgegebenen Bankomatkarte nur mehr dann zulässig sein, wenn den KundInnen als Alternative auch ein Zahlungskonto zu einem Pauschalentgelt angeboten wird und wenn eine freie Wahl zwischen den beiden Tarifen möglich ist.

Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, die KundInnen von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien. Seit Sommer 2016 verrechnen solche Dienstleister, die insbesondere in dünn besiedelten Gebieten oder stark frequentierten Stellen (Flughäfen, touristische Hotspots etc.) anzutreffen sind, eine Gebühr in der Höhe von 1,95 €.

Reform der Finanzmarktaufsicht

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP kann die Reform der Finanzmarktaufsicht rechnen, die Bestimmungen zum Pre-Clearing, der elektronischen Prospektbilligung und internen Revision enthält, nicht aber die in der Vergangenheit diskutierte Zusammenlegung von FMA und Österreichischer Nationalbank.

Demnach soll die FMA künftig Rechtsauskünfte mittels Bescheid erteilen können. Das Gesetz eröffnet außerdem die Möglichkeit, Verfahren bei der FMA einvernehmlich zu beenden. Vereinfachungen sind auch beim Prospektbilligungsverfahren angedacht, Prospektentwürfe sollen künftig elektronisch abgewickelt werden. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für kleine und mittlere Finanzunternehmen. Konkret sollen nur noch 30 statt bisher 131 Kreditinstitute einen Nominierungs-, Vergütungs- oder Risikoausschuss des Aufsichtsrats einrichten müssen.

Verschärft werden die Bestimmungen zur internen Revision. Die Quote der Institute mit eigener Organisationseinheit für interne Revision soll von 58% auf 70% gesteigert werden. Sehr große Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von 1 Mrd. € und mehr haben, erhalten die Möglichkeit, die Revisionsabteilung innerhalb der Unternehmensgruppe auszulagern. Für die FMA selbst ist nun die interne Revision verpflichtend vorgesehen.

FMA und OeNB: Öffentlich Ausschreibung für Führungspositionen auf zweiter Ebene

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die Nationalbank (OeNB) müssen in Hinkunft auch Positionen in der zweiten Führungsebene öffentlich ausschreiben. Im Finanzausschuss sprachen sich SPÖ, ÖVP und die Grünen dafür aus.

Wegfall der Mietvertragsgebühr für privaten Wohnraum wackelt

In der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl soll außerdem die Mietvertragsgebühr abgeschafft werden. Die FPÖ-Initiative wurde im Finanzausschuss von SPÖ und den NEOS mitgetragen. Die ÖVP winkte ab, sie wolle im Vorfeld der Nationalratswahl keine budgetrelevanten Beschlüsse fällen, so die Begründung. Finanzminister Hans Jörg Schelling will außerdem noch prüfen lassen, ob es verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist, zwischen privatem Wohnraum und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden.

Alle für eine Strategie zur Reduktion von Palmöl

In Sachen Palmöl ziehen alle Fraktionen an einem Strang. Ausgehend von einer Initiative der Grünen einigten sich SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung zur Erarbeitung einer Palmölreduktionsstrategie aufruft. So sollen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung Alternativen zu palmölhaltigen Stoffen geprüft werden, bei Futtermitteln ist Palmölfreiheit anzustreben. Weitere Forderungen sind die Streichung der steuerlichen Begünstigung für Treibstoffe aus Palmöl sowie eine möglichst umfassende Reduzierung von Palmöl in allen Gütern des täglichen Gebrauchs.

Bundesdenkmalamt wurde vom Rechnungshof unter die Lupe genommen

Auch die Ergebnisse einer Überprüfung des Bundesdenkmalamts (BDA) durch den Rechnungshof werden den Nationalrat beschäftigen, sollte der Rechnungshofausschuss seine Beratungen über den Bericht seines Ständigen Unterausschusses abschließen. In seinem Prüfbericht übt der Rechnungshof deutliche Kritik an der wirtschaftlichen Gebarung und der strukturellen Organisation des Bundesdenkmalamts. Untersucht und als mangelhaft befunden wurden etwa die Wahrnehmung der Aufgaben des BDA bei Unterschutzstellungen. Kritik gibt es auch an einer uneinheitlichen Spruchpraxis bei Bescheiden zur Veränderung bzw. Zerstörung denkmalgeschützter Objekte und an Interessenskonflikten von MitarbeiterInnen des BDA, die in der Zusammenarbeit mit fachspezifischen Organisationen zutage traten. Der Rechnungshof kritisiert auch hohe Kosten der Planung und Umsetzung des IT-Projekts Denkmalinformationssystem (DEMIS) bzw. des Teilprojekts Denkmalobjektinformationssystem (DOBIS). Kulturminister Thomas Drozda hat bereits im Mai dieses Jahres im Kulturausschuss erklärt, dass das Bundeskanzleramt aus den aufgezeigten Mängel klare Konsequenzen ziehen werde.

Die Diskussion von weiteren Rechnungshofberichten hängt ebenfalls von den Beratungen im Ausschuss ab. (Schluss) jan

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