Parlament: TOP im Nationalrat am 1. März 2018

Fragestunde mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Entscheidung für Richternachfolge am VfGh, Petitionen und Bürgerinitiativen

Wien (PK) - Bundeskanzler Sebastian Kurz beantwortet am Donnerstag erstmals in dieser Funktion Fragen der Abgeordneten. Entschieden wird an diesem Tag auch, wen der Nationalrat für das Amt eines neuen Verfassungsrichters bzw. einer neuen Verfassungsrichterin vorschlägt. Außerdem befasst sich das Plenum wieder mit zahlreichen Petitionen und Bürgerinitiativen.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Fragestunde

Der Sitzungstag startet mit einer Fragestunde, in der Bundeskanzler Sebastian Kurz den Abgeordneten Rede und Antwort steht.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Beschäftigen werden sich die Abgeordneten dann mit Petitionen und Bürgerinitiativen zu den verschiedensten Themen. Welche Anliegen zur Debatte stehen, hängt vom Ausgang der Verhandlungen im Petitionsausschuss am Dienstag ab.

Vorschlag für RichterIn am Verfassungsgerichtshof

Am Ende des zweiten Sitzungstages wird im Plenum des Nationalrats die Entscheidung über die Nachfolge von Richter Rudolf Müller am Verfassungsgerichtshof getroffen. Im Vorfeld fand dazu an zwei Tagen ein Hearing mit den insgesamt 41 BewerberInnen - 38 Männer und drei Frauen - statt. Der Verfassungsausschuss hat dazu ein 15-köpfiges Komitee eingerichtet, dem fünf Abgeordnete der ÖVP, je vier MandatarInnen der SPÖ und der FPÖ sowie je ein Vertreter der NEOS und der Liste Pilz angehörten.

Allgemein haben der Nationalrat und der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für je drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert. Voraussetzung für das Amt von VfGH-RichterInnen ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige juristische Berufserfahrung. Drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder müssen außerdem ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Wien haben. (Schluss) jan/keg

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