Parlament beschließt Kennzeichnung Herkunft von Tierprodukten aber nicht Haltung | VGT

VGT warnt: wesentlich dafür ist die Anhebung der Mindeststandards in Österreich über die EU-Richtlinie hinaus – Verbot des Vollspaltenbodens mit verpflichtender Stroheinstreu.

Dass ein Tierprodukt aus Österreich kommt allein, hat für das Tierwohl so lange nichts zu sagen, so lange die Haltungsbedingungen hierzulande nicht deutlich über dem EU-Mindeststandard liegen.

DDr. Martin Balluch, VGT – Verein gegen Tierfabriken

Wien (OTS) Der VGT fordert es schon seit Jahrzehnten: eine Kennzeichnungspflicht von Tierprodukten nach Herkunft und Haltung. Das Parlament hat gestern abend eine Herkunftskennzeichnung beschlossen. „Das ist leider nicht ausreichend“, meint VGT-Obmann Martin Balluch dazu. „Dass ein Tierprodukt aus Österreich kommt allein, hat für das Tierwohl so lange nichts zu sagen, so lange die Haltungsbedingungen hierzulande nicht deutlich über dem EU-Mindeststandard liegen. Das ist zwar bei Legehühnern der Fall, aber leider überhaupt nicht bei Mastschweinen. Daher muss eine Herkunftskennzeichnung unbedingt mit einem Verbot des Vollspaltenbodens und einer verpflichtenden Stroheinstreu für Schweine einhergehen, sonst ist sie wertlos.“

Um diesen Appell an die Landwirtschaftsministerin zu unterstreichen, hat der VGT entsprechend animierte Plakate für 2 Wochen auf 40 Rolling Boards am Wiener Westbahnhof geschaltet. Sie zeigen ein Schwein auf Vollspaltenboden und die Frage, ob Ministerin Köstinger allen Ernstes das für eine vorbildliche Haltung hält, wie sie oft betont. Zusätzlich werden täglich Aktionen und Proteste in ganz Österreich dazu durchgeführt.

In der Debatte vor der Abstimmung im Parlament hat die Grüne Tierschutzsprecherin Faika El-Nagashi diese Problematik auch erwähnt, ein Verbot des Vollspaltenbodens gefordert und die Wichtigkeit der Aufdeckungen der Zustände in derartigen Schweinefabriken durch den VGT aufgezeigt. Der ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl dagegen, der ein strafrechtliches Verbot der Aufdeckarbeit von Tierschutzorganisationen fordert, sagt zu Verbesserungen von Mindeststandards für Nutztiere: „Mein Zugang zu Tierschutz ist nicht Law and Order“. Also Law and Order gegen den Tierschutz, aber nicht für den Tierschutz. Da setzt er auf Selbstbeschränkung der kapitalistischen Interessen, die es bisher in der Geschichte noch nie gegeben hat.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Man muss sich unsere Aufdeckungsvideos von Lichtenwörth und Sieghartskirchen ansehen, um zu wissen, was Selbstbeschränkung der Tierindustrie und EU-Mindeststandards für die Tiere bedeutet. Das Wesentliche an der Haltung, die zu so schrecklichen Zuständen geführt hat, ist völlig legal und entspricht der Verordnung zur Haltung von Schweinen. Um so etwas in Zukunft zu verhindern, muss es gesetzliche Anpassungen geben. Wenn wir Kinder gesetzlich streng schützen, warum dann nicht auch Tiere, die genauso hilflos denjenigen ausgeliefert sind, die für sie Verantwortung haben. Und das umso mehr, wenn diese Menschen ihre Tiere für den eigenen Profit nutzen!“

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