ORF Gehaltsabschluss für 2019 und 2020

Wien (OTS) Die vom Zentralbetriebsrat und der Gewerkschaft younion/Sektion elektronische Medien mit der ORF-Geschäftsführung geführten Verhandlungen über die Valorisierung der Gehälter und Honorare für 2019 fanden dieses Jahr in einem schwierigen – um nicht zu sagen feindlichen – Umfeld statt. Das Drohszenario reicht vom neuen ORF-Gesetz bis zu den jüngsten finanziellen Einsparungs-Forderungen der Mehrheitsfraktion im Stiftungsrat.

Dementsprechend mühsam haben sich die Gehaltsverhandlungen gestaltet. Gestern konnten sich Zentralbetriebsrat und Geschäftsführung auf einen Zweijahresabschluss für die Jahre 2019 und 2020 einigen:

1) ABSCHLUSS 2019

Angestellte nach KV03 und KV14, Mitarbeiter/innen nach dem Honorarkatalog

Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach KV03 und KV14 sowie die Mindest­honorarsätze des Honorarkatalogs (auch die E-Honorare bspw. für Autorentätigkeiten) werden mit 1.1.2019 um 2% erhöht.

Angestellte nach KV96, FBV und § 2.2-Angestellte

a) Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach dem Kollektivvertrag 1996 (A/B) werden mit 1.1.2019 um 1% erhöht.

b) Die FBV-Ansätze und die Zulagen (auch die Funktionszulagen für die Dienstneh­mer/innen des ORF-Symphonieorchesters) werden mit 1.1.2019 ebenfalls um 1% erhöht.

Zusätzlich werden 2019 die laufenden Einmalzahlungen in der FBV in folgender Höhe ausgezahlt:

VG 1 bis VG 14: 13,7963 %

VG 15: 13,3549 %

VG 16: 12,9135 %

VG 17: 12,4720 %

VG 18: 12,0304 %

Die laufende Einmalzahlung zu Wohnungszulage, Kinderzulagen und Gehaltszulage beträgt 2019 13,7963%. Gleich hoch ist die laufende Einmalzahlung im Orchesterschema einschließ­lich der Funktionszulagen.

Einmalige Sonderzahlung für KV96 und FBV

Um die Gehaltsabschlüsse von FBV und KV96 nominell jenen von KV03 und KV14 anzupassen, erhalten alle KV96- und FBV-Mitarbeiter/innen, die zum 31.12.2018 in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, am 31.12.2018 eine einmalige Sonderzahlung von 800,– Euro. Sofern die wöchentliche vertragliche Normalarbeitszeit weniger als 20 Stunden beträgt, wird diese Sonderzahlung halbiert. Wenn im Jahr 2018 kein durchgängiger Entgeltanspruch bestanden hat, gebührt für jeden Kalendermonat mit Entgeltanspruch 1/12 der Einmalzahlung.

Mehrdienstpauschalen

Die unbefristeten, schematisierten Mehrdienstpauschalen werden um denselben Prozentsatz angehoben wie die Gehälter in den jeweiligen Vertragssystemen. Sofern in den dezentralen MDP-Vereinbarungen eine Valorisierung vorgesehen ist bzw. seitens der zuständigen Direktion ein Ansuchen auf Valorisierung erfolgt, werden auch diese analog zum jeweiligen Vertragssystem angehoben.

Pensionsbetriebsvereinbarung 3 (P-BV 3) und Pensionszuschussregulativ (PZR)

Pensionswirksam ist der FBV-Gehaltsabschluss in Höhe von 1%.

Für die P-BV 3 wurde zusätzlich vereinbart, dass die für die Berechnung der fiktiven ASVG-Pension wirksame Bemessungsgrundlage um 1% (statt wie vorgesehen um 2%) steigt, das verhindert die weitere Auszehrung der Pensionskassenpension.

2) ABSCHLUSS 2020

Angestellte nach KV03 und KV14, Mitarbeiter/innen nach dem Honorarkatalog

Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach KV03 und KV14 sowie die Mindest­honorarsätze des Honorarkatalogs (auch die E-Honorare) werden mit 1.1.2020 mit dem Prozentsatz der Inflationsrate von Dezember 2018 bis November 2019 erhöht.

Angestellte nach KV96, FBV und § 2.2-Angestellte

a) Die Gehälter und Zulagen der Angestellten nach dem Kollektivvertrag 1996 (A/B) werden mit 1.1.2020 mit dem halben Prozentsatz der Inflationsrate von Dezember 2018 bis November 2019 erhöht.

b) Die FBV-Ansätze und die Zulagen (auch die Funktionszulagen für die Dienstneh­mer/innen des ORF-Symphonieorchesters) werden mit 1.1.2020 ebenfalls mit dem halben Inflationsprozentsatz erhöht. Die laufenden Einmalzahlungen in der FBV werden 2020 in unveränderter Höhe ausgezahlt. Auch die laufende Einmalzahlung zu Wohnungszulage, Kinderzulagen und Gehaltszulage und die die laufende Einmalzahlung im Orchesterschema einschließlich der Funktionszulagen bleiben 2020 unverändert.

Einmalige Sonderzahlung für KV96 und FBV

Auch für 2020 erhalten jene KV96- und FBV-Mitarbeiter/innen, die zum 31.12.2019 in einem aufrechten ORF-Dienstverhältnis stehen, am 31.12.2019 eine einmalige Sonderzahlung von 800,– Euro. Für eine eventuelle Aliquotierung gelten dieselben Regeln wie 2019.

Mehrdienstpauschalen

Die unbefristeten, schematisierten Mehrdienstpauschalen werden 2020 mit demselben Prozentsatz angehoben wie die Gehälter in den jeweiligen Vertragssystemen. Sofern in den dezentralen MDP-Vereinbarungen eine Valorisierung vorgesehen ist bzw. seitens der zuständigen Direktion ein Ansuchen auf Valorisierung erfolgt, werden auch diese analog zum jeweiligen Vertragssystem angehoben.

Pensionsbetriebsvereinbarung 3 (P-BV 3) und Pensionszuschussregulativ (PZR)

Pensionswirksam ist der FBV-Gehaltsabschluss in Höhe der halben Inflationsrate von Dezember 2018 bis November 2019.

Für die P-BV 3 wurde vereinbart, dass die für die Berechnung der fiktiven ASVG-Pension wirksame Bemessungsgrundlage mit demselben Prozentsatz steigt.

Wir sagen es in aller Offenheit. Mit diesem Abschluss sind wir tatsächlich an die Grenzen der Zumutbarkeit gegangen. Wie schon eingangs erwähnt, befinden wir uns in einem dem ORF alles andere als wohlgesonnenen politischen Milieu, dessen Vertreter teilweise auch im Stiftungsrat sitzen.

Was uns allerdings wichtig war, ist der Punkt, dass wir einen Zweijahresabschluss erreichen konnten. Das sollte uns zumindest einen gewissen Grad an Sicherheit in Zeiten verschaffen, die nicht nur medienpolitisch noch rauer werden.

Rückfragen & Kontakt:

Bettina Cerny-Veits
Büroleitung ORF-Zentralbetriebsrat / ZBR
ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF
T: +43 1 87878-12400
E-Mail: bettina.cerny-veits@orf.at

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