Online-Shopping: Europaparlament stärkt Schutz vor Betrügern

Mehr Befugnisse für Vollzugsbehörden

Wien (OTS) - Am Dienstag verabschiedeten die Abgeordneten EU-weite Vorschriften zum besseren Schutz der Verbraucher vor Betrügereien und zur schnelleren Erkennung unseriöser Geschäftemacher.

37% der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste verstießen 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht.

Daher stimmten die Europaabgeordneten für mehr Befugnisse für die nationalen Behörden, um Online-Betrug einzudämmen und koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße in der EU zu ermöglichen.

Die zuständigen Behörden sollten unter anderem befugt sei:

  • Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern,
  • Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich „mystery shopping“ (anonyme Testkäufe), durchzuführen,
  • die Anzeige eines ausdrückliches Warnhinweises oder die Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einer Online-Schnittstelle anzuordnen, wenn keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen, um die Einstellung oder das Verbot des Verstoßes zu bewirken,
  • Strafen wie zum Beispiel Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen,
  • mit Unternehmern Verpflichtungen zu vereinbaren, um Folgen von Verstößen zu beheben sowie betroffene Verbraucher darüber zu informieren, wie sie Schadensersatz beantragen können.

Der Gesetzestext, der vom Parlament mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.

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Mag. Huberta Heinzel, Presse-Attaché
+43 1 516 17/201
huberta.heinzel@europarl.europa.eu



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