OLG Wien stellt Betrugsermittlungen gegen Airbus ein

– Peschorn: Gerichtsentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen – Auch der Beschwerde der WKStA Wien wurde nicht Folge gegeben

Wien (OTS) Das Oberlandesgericht Wien hat mit seinem Beschluss vom 4.11.2020, der heute zugestellt wurde, den Beschwerden der WKStA und der Republik Österreich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betrugs bei der Beschaffung der Eurofighter im Jahr 2003 und beim so genannten Vergleichs im Jahr 2007 durch das Landesgericht für Strafsachen Wien nicht Folge gegeben. Damit sind alle strafrechtlichen Ermittlungen in Österreich, die durch die Anzeige im Jahr 2017 wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter eingeleitet wurden, beendet.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: „Die Einstellung der Ermittlungen gegen Eurofighter Jagflugzeuge GmbH und Airbus lässt sich mit den Entscheidungen der deutschen und US-amerikanischen Strafbehörden und dem Bericht des Verfahrensrichters im Jahr 2019 beendeten Eurofighter-Untersuchungsausschuss nicht in Einklang bringen.“

Die Einstellung erfolgte letztlich mit der Begründung, dass von den österreichischen Anklagebehörden im bisherigen dreieinhalbjährigen Ermittlungsverfahren der begründete Verdacht des Betrugs an der Republik Österreich nicht durch ausreichende eigene Ermittlungsergebnisse soweit dargestellt werden konnte, dass eine Fortsetzung der strafbehördlichen Ermittlungen gerechtfertigt wäre.

In seinem Endbericht stellte Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer unter anderem unmissverständlich fest, dass Gelder zu unlauteren Zwecken aus dem Airbus-Konzern ausgeschleust wurden. Auch akzeptierte Airbus für ihr Fehlverhalten ein gegen den Konzern von der Staatsanwaltschaft München verhängtes Bußgeld in Höhe von EUR 81,25 Mio und gestand gegenüber den US-amerikanischen Behörden ein, einen Teilbetrag des von der Republik Österreich für die Eurofighter bezahlten Kaufpreises von EUR 55, 1 Mio für „politische Zuwendungen“ verwendet zu haben.

Peschorn: „Ich habe die Bundesministerin für Landesverteidigung heute über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien unterrichtet, mit der nun die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Österreich wegen des Verdachts des Betrugs bei der Beschaffung der Eurofighter beendet sind. Unsere entschiedene Haltung bei der Aufarbeitung des begründeten Betrugsverdachts war im Hinblick auf unsere Ermittlungsergebnisse, die von ausländischen Strafbehörden und dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss bestätigt wurden, sowie im Interesse der Steuerzahlerinnen gerechtfertigt. Aber Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren sind.“

Die Finanzprokuratur wurde von der Frau Bundesministerin Tanner beauftragt, gemeinsam mit den Experten des Bundesministeriums für Landesverteidigung die Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien ergeben, umfassend zu analysieren.

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