Österreichische Krankenkassenreform: Schaffung fairer Verhältnisse für PRIKRAF-Häuser

Die kolportierte Erhöhung des Budgets für die Privatspitäler ist kein ‚Geldsegen‘. Vielmehr wird hier seitens der Politik auf die jahrelangen Forderungen der Privatkrankenanstalten reagiert, die Ungleichbehandlungen bei der Leistungsabgeltung zumindest zum Teil zu reduzieren

Prim. Dr. Josef Macher, Präsident des Verbands der österreichischen Privatkrankenanstalten

Wien (OTS) Privatkrankenanstalten sind integraler Bestandteil und wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in Österreich. Als Reaktion auf diverse, kürzlich in österreichischen Medien getätigte Aussagen im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Krankenkassenreform nimmt der Verband der Privatkrankenanstalten wie nachfolgend Stellung:

Privatkrankenanstalten sind eine tragende Säule des österreichischen Gesundheitssystems. Seit jeher erhält eine Privatklinik jedoch für dieselbe Leistung deutlich weniger als ein öffentliches Spital – dabei entlasten sie die öffentlichen Spitäler jährlich um mehr als 100.000 Patienten, die sonst in landesfondsfinanzierten Spitälern behandelt werden müssten. „Die kolportierte Erhöhung des Budgets für die Privatspitäler ist kein ‚Geldsegen‘. Vielmehr wird hier seitens der Politik auf die jahrelangen Forderungen der Privatkrankenanstalten reagiert, die Ungleichbehandlungen bei der Leistungsabgeltung zumindest zum Teil zu reduzieren“, betont Prim. Dr. Josef Macher, Präsident des Verbands der österreichischen Privatkrankenanstalten. 

Weniger Geld für gleiche Leistung

So liegt der Punktewert in PRIKRAF Krankenanstalten bei lediglich € 0,417, während bei landesfondsfinanzierten Krankenanstalten ein LKF-Punkt mit durchschnittlich € 0,71 abgegolten wird*. „Auf Basis der Werte von 2016 erhielt eine Privatklinik in der Steiermark für eine Geburt aus dem PRIKRAF und somit aus Sozialversicherungsmitteln 958 Euro, ein öffentliches Spital erhielt im gleichen Bundesland im Schnitt 1796 Euro – hier besteht also eine Differenz von 87 %. Im Sinne eines effizienten Gesundheitsangebots in Österreich und eines fairen Wettbewerbs ist es daher nur verständlich, dass die Privatkrankenhäuser erwarten, dass sie für gleiche Leistungen gleiches Entgelt erhalten“, zeigt Macher auf. Darüber hinaus erhalten die Privatspitäler keinerlei Beihilfen oder Zuschüsse aus Steuergeldern –die Behandlung einer Patientin/eines Patienten im Privatspital kostet dem Gesundheitssystem weniger als die vergleichbare Behandlung im öffentlichen Spital. 

Qualitätskontrollierte Versorgungsleistung

Privatkrankenanstalten erfüllen ebenso wie die landesfonds-finanzierten Spitäler alle Qualitätskriterien laut ÖSG, auch wäre eine Abrechnung ihrer medizinischen Leistungen ohne Nachweis der gültigen Qualitätskriterien nicht möglich.

Die österreichischen Privatspitäler befürworten seit längerem die Veröffentlichung der Daten aus den A-IQI (Austrian Inpatient Quality Indicators) Untersuchungen. „Diese unabhängigen Untersuchungen der Behandlungsqualität in den österreichischen Spitälern stellen den privaten Krankenanstalten regelmäßig ein hervorragendes Zeugnis aus“, so Macher abschließend.

*Basis: LKF-Modell 2016; Studie von Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber, Donau-Universität Krems 

Über den Verband

Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs ist seit 1953 die Interessensvertretung für Rechtsträger privater Krankenanstalten und verfügt über eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Er repräsentiert eine der tragenden Säulen des österreichischen Gesundheitswesens.

Nähere Informationen unter www.privatkrankenanstalten.at

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Doris Lenhardt
Himmelhoch GmbH
+ 43 650 400 27 81
doris.lenhardt@himmelhoch.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.