Österreich: „Scharia-Staat“ oder „Demokratischer Rechtsstaat“

Presse-Veranstaltung aus Anlass der Begutachtung des aktuellen Entwurfes einer Novellierung vom IslamG.

Wien (OTS) Gemäß seiner Glaubensgrundlagen versteht sich der Islam als ein von Allah geoffenbartes und alle Lebensbereiche umfassendes sowie allzeit gültiges unveränderbares Lebensmodell und Rechtssystem, das für alle Menschen gilt und von allen Menschen wortgetreu angenommen werden muss.

Die Glaubensgrundlagen betreffen zum überwiegenden Anteil nicht die Muslime, sondern die nicht-muslimischen Menschen und streben danach, westliche Rechtsvorstellungen (Demokratie) durch die Scharia mit Hilfe der verschiedenen Formen des Dschihad (Eroberung und Unterwerfung, Migrations- und Geburten-Dschihad) zu ersetzen. („Islam“ heißt „Unterwerfung unter das Unvermeidliche“)

Eine goldene Regel des Zusammenlebens ist unvorstellbar

Das Islamgesetz 2015 hat sich seit dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens als ungeeignetes Instrument zur Verteidigung der traditionellen österreichischen Kultur-Ordnung und zur Bewahrung des religiösen Friedens erwiesen. Weiters hat es viele der seit diesem Zeitpunkt massenhaft hereindrängenden muslimischen Migranten animiert, ihr islamisches Lebensmodell unverändert auf doktrinäre Weise in Österreich auszuleben.

1. Entstehungsgeschichte des IslamG und langjähriges Politik-Versagen

Das IslamG 1912 war ein langjähriges Provisorium, das dem Wildwuchs zahlloser islamischer Organisationen und Moscheen-Vereinen Tür und Tor geöffnet hat. Der Versuch, mit dem IslamG 2015 den Freiheiten zur islamischen Religionsausübung Pflichten gegenüber der Mehrheitsgesellschaft und Grenzen des Islamisierungsdruckes zu setzen und den Auslands-Einfluss, insbesondere der Muslimbruderschaft/Hamas sowie der Milli-Görüs-Bewegung, zu beseitigen, ist an der stümperhaften Legistik sowie möglicherweise einer Klientelpolitik gescheitert.

2. Die islamische Glaubenslehre und die Notwendigkeit der Offenlegung

Die Bundesregierung reagiert auf die verbreitete Kritik mit einem Entwurf zur Novellierung des IslamG, in dem zwar der Aspekt des Auslandseinflusses angesprochen wird, aber die Frage der Glaubenslehre und ihrer potentiellen Gesetzeswidrigkeit ebenso wenig behandelt wird wie die gesetzliche Zulassung des Moscheen-Wildwuchses.

3. Bringt der Novellierungs-Entwurf ein friedliches Zusammenleben durch Beseitigung des Auslandseinflusses?

Welche konstruktiven Vorschläge zur Bewahrung der kulturellen Identität und des religiösen Friedens gibt es?

Österreich: „Scharia-Staat“ oder „Demokratischer Rechtsstaat“

Datum: 28.01.2021, 10:00 – 12:00 Uhr

Ort: Wiener Akademikerbund, Parterre, rechter Hausflügel, Zutritt durch Glastüre
Schlösselgasse 11/I, 1080 Wien, Österreich

Url: https://isoe.at/

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