Österreich kann aus dem Relocation Programm nicht ohne Genehmigung des Rates aussteigen

Regierungschef ist gefordert auf europäischer Ebene tätig zu werden

Wien (OTS) Der Vorschlag von Verteidigungsminister Doskozil, aus dem Relocation Programm mittels national gefasstem Ministerratsbeschluss auszusteigen, ist rechtlich nicht haltbar.

„Aus dem Relocation Programm mittels nationalem Ministerratsbeschluss auszusteigen, ist rechtlich nicht möglich. Dafür ist vielmehr ein Beschluss des Rates auf EU-Ebene auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments notwendig. Erst dann ist ein Aussetzen rechtlich möglich,“ so Professor Schuhmacher von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper. 

„Selbst wenn morgen im Ministerrat ein Beschluss gefasst werden kann, dann kann er nur als Basis für ein Tätigwerden der Europäischen Kommission und in letzter Konsequenz für eine Beschlussfassung beim Rat herangezogen werden,“ meint der Rechtsexperte weiters. 

Inhaltlich stimme der Innenminister zu, dass Relocation eine nicht geeignete Maßnahme für eine geregelte Migration sei, vielmehr gilt es die EU-Außengrenzen besser zu schützen, das habe er auch immer betont. „Es geht hier aber auch um eine korrekte rechtliche Umsetzung“, heißt es aus dem Büro des Innenministers. „Sollte kein Beschluss auf europäischer Ebene zu Stande kommen dann ist der der Relocation Prozess umzusetzen, da Österreich sonst ein Vertragsverletzungsverfahren droht.“

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