ÖRV-Pangl zum VfGH-Urteil zu Bankomatentgelten: „Alles andere hätte uns überrascht“

Wien (OTS) Der österreichische Raiffeisenverband begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu den Bankomatentgelten. „Wir sind froh, dass der Verfassungsgerichtshof der Argumentation der Raiffeisenbanken gefolgt ist. Alles andere hätte uns aber auch sehr überrascht“, sagte Andreas Pangl, Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes.

Kurz vor der Wahl hatte der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen ein Gesetz beschlossen, dass Banken verpflichtet ihren Kunden die Behebungsentgelte bei Drittanbietern (z.B. Euronet) ersetzen zu müssen. Die Banken müssen nach dem Gesetz die Kosten ihrer Kunden übernehmen, obwohl sie weder einen Einfluss darauf haben, ob ihre Kunden bei so einem Bankomaten abheben noch die Höhe der Behebungsentgelte der Drittanbieter mitbestimmen können. ÖVP und NEOS hatten dem Gesetz nicht zugestimmt.

Gemeinsam mit anderen betroffenen Banken wurde eine Klage gegen dieses problematische Gesetz von den Raiffeisenbanken eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung nunmehr als verfassungswidrig aufgehoben, da er einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Banken sieht.

„Alle Parteien, die dieses Gesetz beschlossen haben, wurden vor der entscheidenden Abstimmung auf die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen von der Kreditwirtschaft hingewiesen. Ein sinnloses Wahlkampfzuckerl, das glücklicherweise vom Verfassungsgerichtshof entsorgt wurde“, freut sich auch Johannes Rehulka, der Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, der die gemeinsame Klage der Raiffeisenbanken koordiniert hat. Künftig wünscht sich der Raiffeisenverband ein Stillhalteabkommen aller Parteien, das Gesetze, die Unternehmen ungebührlich belasten, vor einer Wahl verhindern soll.

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Mag. Edith Unger
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