ÖPR Guggenbichler: Bekanntgabe Vorstandsbeschluss | …, 30.01.2018

Wien (OTS) - Aufgrund der aktuellen Ereignisse rund um die pennale Burschenschaft Germania Wiener Neustadt trat der Vorstand des Österreichischen Pennälerrings (ÖPR) am 29. Jänner 2018 zu einer Sitzung zusammen. 

In dieser Sitzung wurden folgende Punkte einstimmig vom Vorstand beschlossen:

Die pennale Burschenschaft Germania Wiener Neustadt ist aus dem ÖPR ausgeschlossen.

  • Die Satzung des Österreichischen Pennäler Rings wird um eine Präambel ergänzt:
  • „Korporationen, die im Verband Österreichische Pennäler Ring (ÖPR) Mitglied sind, verfolgen den Zweck der Wahrung, Pflege und Festigung der Liebe zur Heimat.
  • Um diesen Zweck zu erfüllen, werden traditionelle studentische Sitten und Bräuche gepflegt. Die Förderung der Mitglieder in schulischer, kultureller, gesellschaftlicher und sportlicher Hinsicht steht im Mittelpunkt. Um die Förderung sicherzustellen, werden Vorträge und Versammlungen, gesellige Zusammenkünfte, Diskussionsabende, Bildungsreisen, gemeinsame sportliche Aktivitäten, Seminare angeboten und abgehalten.
  • Der Verband und seine Korporationen bekennen sich zur demokratischen Republik Österreich und achten die Bundesverfassung als ihr höchstes Gut. Der Österreichische Pennäler Ring und seine Mitglieder lehnen jede Form eines totalitären Systems entschieden ab. Als Verband stellt sich der ÖPR gegen jede Form des Antisemitismus und Rassismus. Die Verbrechen, die an den Juden in der Zeit des Nationalsozialismus begangen wurden, verpflichten uns, mit allen uns zu Verfügung stehenden Möglichkeiten Totalitarismus und antisemitischen Tendenzen immer energisch entgegenzutreten.
  • Die Wahrung von Demokratie, Freiheit und Menschrechten ist höchstes Streben und Verpflichtung für jedes Mitglied im Österreichischen Pennäler Ring.“

Die Formulierung der Präambel basiert auf einem ähnlichen burschenschaftlichen Beschluss aus dem Jahr 1958.

Rückfragen & Kontakt:

Rückfragehinweis:
Österreichischer Pennälerring (ÖPR)
Ing. Udo Guggenbichler
0664/6196008



Quelle

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