ÖMR-Wansch zu WBV-GFW: Dietmar Teschl in der Pflicht

Umgehungen dürfen nicht durchgewunken werden

Wien (OTS) Rund um die Wohnbauvereinigung GFW – ehemals WBV-GÖD – scheint sich auf Ebene der Aufsichtsbehörde eine Entscheidung anzubahnen. „Hier ist MA50-Leiter Dietmar Teschl in der Pflicht. Der Nationalrathat klargestellt, wie § 10a WGG verbindlich anzuwenden war und ist“, fordert ÖMR-Vorstandsvorsitzender Dr. Alfred Wansch transparente Entscheidungsprozesse. 

„Die Causa WBV-GFW muss einem konstruktiven Ende zugeführt werden. Der Kaufpreis gemeinnütziger Bauvereinigungen ist eindeutig geregelt. Auch hier können Umgehungen nicht durchgewunken werden“, besteht Wanschauf einem klaren Vollzug der Rechtsbestimmungen. „Sonst stellt sich die Frage, ob die MA 50 den neoliberalen Plan A der SPÖ auf eigene Faust umsetzen möchte“, verweist Wanschauf zerstörerische Vorhaben der Sozialdemokratie gegenüber echter Gemeinnützigkeit. 

„Gemeinnützige Bauvereinigungen sind keine Spielwiese für Finanzinvestoren aus dem Umfeld Dr. Franz Guggenbergers“, erinnert Wansch an dessen Tätigkeiten in den Causen ‚Buntes Wohnen‘ und ‚Riedenhof‘. „Wir werden alle Vorgänge im Detail ausleuchten und Entscheidungsträger nicht aus ihrer Pflicht entlassen“, kündigt Wansch weitere Initiativen an.

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