ÖH an Mitterlehner und Hammerschmid: Ziel ist Zusammenarbeit im Sinne der Studierenden | ÖH

Offener Brief zur Einforderung eines Platzes am Verhandlungstisch von BMWFW und BMB zur Reformierung des Studienbeihilfensystems

Wien (OTS) Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Sonja Hammerschmid,

als Interessenvertretung der Studierenden ist es ein zentrales Element unserer Arbeit uns für die soziale Absicherung der Studierenden durch das Studienbeihilfensystem einzusetzen. Mit dem Studienförderungsgesetz wird die Basis für die soziale Hauptmaßnahme gelegt, um sozio-ökonomisch schlechter gestellten Menschen ein Studium zu ermöglichen. Es ist daher für uns vollkommen unverständlich und nicht tragbar, dass die Beihilfenhöhe nicht nur seit 18 Jahren nicht vollständig an die Inflation angepasst wurde, sondern auch, dass das Einkommen der Beziehungsberechtigten als Bemessungsgrundlage seit 2008 nicht valorisiert wurde. 2009 haben 18% der Studierenden Studienbeihilfe bezogen, 2015 waren es nur noch 12% – so sinkt Jahr für Jahr die Anzahl der Bezieher_innen einer regulären Studienbeihilfe, während die Lebenserhaltungs- und Studienbezogenen Kosten stetig steigen.

Die Studierenden-Sozialerhebung 2015 hat von Neuem gezeigt wie prekär die finanzielle Lage vieler Studierenden ist. So arbeiten 75% der berufstätigen Studierenden nicht, um sich etwas dazu zu verdienen, sondern in erster Linie um ihre Lebenserhaltungskosten decken zu können. Gleichzeitig können sich ein Drittel der Student_innen keine plötzlichen Ausgaben von 450 Euro leisten, wobei es hier nicht um Luxusausgaben, sondern um Alltagsgegenstände wie etwa eine Waschmaschine oder Kaution geht. 13% aller Studierenden war es in den letzten 12 Monaten nicht möglich regelmäßige Zahlungen wie Miete oder Heizkosten zu bezahlen.

Für erwerbstätige Studierende kommen erschwerend die einzuhaltenden Toleranzsemester hinzu. Aber nicht nur für sie, sondern auch für viele andere Studierende sind diese eine Hürde die es abzubauen gilt. Die Mindeststudienzeit inklusive Toleranzsemester entspricht bei Weitem nicht der durchschnittlichen Studiendauer und somit nicht der Lebensrealität der Studierenden.

Es ist offensichtlich, dass diese Situation Verbesserung bedarf. Umso mehr freut uns darum, dass seitens der Bundesregierung ein Bekenntnis besteht das Studienförderungsgesetz spürbar zu überarbeiten und an die Lebensrealität der Studierenden anzupassen. Dass eine Inflationsanpassung hier weiterhin nicht in Sichtweite ist, während eine Valorisierung in anderen Bereichen, wie etwa bei der Anhebung des Richtwertmietzins, als selbstverständlich erscheint, ist für uns nicht nachvollziehbar.

In Vergangenheit gab es bereits mehrfach gute Zusammenarbeit und Verhandlungsergebnisse zwischen der ÖH Bundesvertretung und dem BMWFW, wie etwa beim Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetz 2014. Diese positive Zusammenarbeit möchten wir fortsetzen. Als gesetzlich implementierte und demokratisch gewählte Interessenvertretung aller Studierenden halten wir es für essentiell, an den Verhandlungen zum Studienförderungsgesetz teilzunehmen, um unsere Expertise einzubringen – damit dieses Gesetz nicht über unsere Köpfe hinweg sondern mit und für uns Studierende zum Besseren verändert wird.

Hochachtungsvoll,
Lucia Grabetz, Magdalena Goldinger, Philip Flacke und Marie Fleischhacker

Rückfragen & Kontakt:

ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft
Katharina Krischke
Pressesprecherin
Tel.: +43/676/888522-12
kathi.krischke@oeh.ac.at
https://www.oeh.ac.at

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