ÖGB-Frauen: Mindestlohn von 1.500 Euro sind erst der Anfang

Guzi: Die Mühlen der Lohngerechtigkeit mahlen sehr langsam

Wien (OTS) „Die ÖGB-Frauen weisen seit Jahren auf das Problem der ungleichen Bezahlung hin. Die im Juni verabschiedete Grundsatzvereinbarung, dass alle Kollektivverträge bis 2019 einen Mindestlohn von 1.500 Euro haben sollen, ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Umsetzung unserer Forderung zu einem kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700 Euro“, zeigt sich die ÖGB-Bundesfrauensekretärin, Isabella Guzi, erfreut über die Unterstützung aus der Politik.

„Die Fraueneinkommen müssen gerechter und vor allem höher werden – aber nicht erst in den nächsten zehn Jahren, sondern jetzt. Die Forderung nach einem Lohntransparenzgesetz ist nach wie vor aufrecht, denn wer Veränderungen und gerechte Einkommensverteilung in den Betrieben durchsetzen will, muss zuerst für Transparenz sorgen. Daher sind wir für innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter“, so Guzi weiter.

Da die Familienarbeit oft von Frauen übernommen wird, welche keinen Vollzeitjob annehmen können, braucht es laut Guzi auch Maßnahmen für Teilzeitkräfte: „Wir fordern die Weiterentwicklung des Mehrarbeitszuschlages, Entwicklung von Arbeitszeit-Modellen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, den Ausbau qualifizierter Teilzeitarbeitsstellen und Einführung geteilter Führungsmodelle, um nur einige Punkte zu nennen.“

Außerdem braucht es laut ÖGB-Frauen auch einen raschen Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen mit Öffnungszeiten, die Eltern und vor allem Frauen eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern. (arr)

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