Wien (OTS) –
- Bekanntgabe eines Sicherheitsbereiches bei
Sportgroßveranstaltungen gem. § 49a SPG - Dursuchungsanordnung bei Großveranstaltungen gem. § 41/1 SPG.
Anlässlich des am 25.10.2017 im Ernst-Happel-Stadion stattfindenden ÖFB Cupspiels FK Austria Wien gegen SK Rapid Wien werden die erlassenen Verordnungen über den Sicherheitsbereich und die Durchsuchungsanordnung kundgemacht.
Auf unserer Homepage unter der Rubrik „Verordnungen der LPD Wien“
(http://www.polizei.gv.at/wien/lpd/verordnungen/start.aspx) können
Sie die Verordnungen einsehen.
Rückfragen & Kontakt:
Landespolizeidirektion Wien – Büro Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin Irina STEIRER
+43 1 31310 72116
lpd-w-ref-pressestelle@polizei.gv.at
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