ÖAMTC: Kein Kavaliersdelikt – 2.318 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden im Jahr 2018

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bei Imstichlassen eines Verletzten möglich

Wien (OTS) Die Statistik weist für die Jahre 2012 bis 2018 insgesamt rund 12.000 Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden aus. Das bedeutet: Im Schnitt flüchten pro Jahr etwa 2.000 Verkehrsteilnehmer (also Lenker von Pkw, Lkw, Motorrädern, Fahrrädern oder auch Fußgänger) nach einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet wurden. 2018 gab es bei 2.318 derartigen Unfällen über 2.600 Verletzte und fünf Tote. „Insgesamt dürfte die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst“, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Die mit Abstand meisten Fahrerfluchtunfälle passierten 2018 übrigens in Wien (590), gefolgt von Oberösterreich (386) und Niederösterreich (358).

„Grundsätzlich ist jeder Unfall eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Eine Entschuldigung, sich der Verantwortung zu entziehen, ist das freilich nicht“, stellt die ÖAMTC-Expertin klar. „Auch wenn es im ersten Moment noch so unangenehm sein mag, sich der Situation zu stellen – die Konsequenzen einer Flucht sind in der Regel wesentlich schlimmer.“ Denn je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (je nach Schwere der Verletzung). Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem vielleicht hätte geholfen werden können. Viele Fahrerflüchtige sind aus der Altersgruppe der 15- bis 24-jährigen Verkehrsteilnehmer; die meisten Fahrerfluchtunfälle ereigneten 2018 sich zwischen Mai und September.

So verhält man sich nach einem Unfall

Die ÖAMTC-Verkehrspsychologin hat die wichtigsten Tipps für die Stresssituation Unfall zusammengefasst:

* Auch, wenn es leicht gesagt ist: Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben. Das gilt sowohl für Blechschäden als auch für Unfälle mit Personenschaden.

* Bei Unfällen mit Personenschaden ist immer die Polizei und/oder die Rettung zu alarmieren. Die „Blaulichtsteuer“ entfällt in diesem Fall. Außerdem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher.

* Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer zu stecken. Man muss den Unfall unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist.

* Kann sich ein Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber immer die Exekutive geholt werden, auch wenn es „nur“ ein Sachschaden sein sollte.

Fahrerfluchtunfälle mit Personenschaden 2018 nach
Bundesländern

Burgenland 41
Vorarlberg 121
Kärnten 138
Salzburg 165
Tirol 198
Steiermark 321
Niederösterreich 358
Oberösterreich 386
Wien 590
Gesamt 2.318

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