Wetter hält sich nicht an gesetzliche Fristen
Wien (OTS) - Die gesetzliche Winterausrüstungspflicht endete zwar am 15. April, aufgrund der aktuellen Witterung und der Wettervorhersage empfiehlt der ÖAMTC aber, die Winterreifen noch einige Tage am Auto zu lassen. "Vorschrift ersetzt Vernunft nicht", bringt es ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer auf den Punkt. "Nur weil die Winterreifenpflicht vorbei ist, heißt das nicht, dass es automatisch Zeit für Sommerreifen ist. Auch jetzt müssen Fahrzeuge den Verhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Sind sie das nicht, drohen nach Unfällen Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen", so der ÖAMTC-Experte. Außerdem kann es passieren, dass sogar die eigene Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit eine Zahlung verweigert.
Die österreichische Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April. In dieser Zeit können Beamte der Exekutive bei winterlichen Verhältnissen Lenker strafen, die nicht mit Winterreifen unterwegs sind. Bei einem Verstoß können Verwaltungsstrafen bis 5.000 Euro verhängt werden, je nach Grad der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Im Normalfall sind es bei erstmaliger Begehung rund 50 Euro.
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