Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.04.2017 der Nichtigkeitsbeschwerde von Tennismanager Ronnie Leitgeb vollinhaltlich Folge gegeben und das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen zur Gänze aufgehoben. In ihrer Begründung führen die Höchstrichter aus, dass entscheidungswesentliche Feststellungen sich mit den übrigen Entscheidungsgründen nicht in Einklang bringen lassen und dass das Erstgericht wesentliche, Ronnie Leitgeb entlastende Aussagen nicht berücksichtigt und außer Acht gelassen hat.
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