NR-Präsidentin Bures würdigt großen Einsatz des Entschädigungsfonds- Antragskomitees

Antragskomitee-Mitglied G. Jonathan Greenwald erhält Ehrenzeichen der Republik Österreich

Wien (PK) „Eines der größten Projekte der Zweiten Republik zur Entschädigung nationalsozialistischen Vermögensentzuges ist abgeschlossen“, würdigte Nationalratspräsidentin Doris Bures heute im Rahmen eines Empfangs im Parlament zu Ehren des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds dessen Verdienst um die historische Aufarbeitung. Mit der Kenntnisnahme des Abschlussberichts im Hauptausschuss zuvor (Parlamentskorrespondenz Nr. 397/2017) wurde das Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus aufgelöst. Der Entschädigungsfonds wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von NS-Opfern geschaffen. Seither hat das dreiköpfige Antragskomitee über 20.702 Anträge entschieden, die rund 152.000 Forderungen enthielten.

Die Bewältigung dieses Projekts wäre ohne den großen Einsatz und die große Kompetenz des Antragskomitees nicht möglich gewesen, betonte die Nationalratspräsidentin, und es sei für AntragstellerInnen sicher nicht leicht gewesen, sich so viel später damit auseinanderzusetzen. Das Antragskomitee habe mit seiner Arbeit einen enormen Beitrag zur Aufarbeitung geleistet. Im dreiköpfigen Antragskomitee fehlte bisher einzig für Antragskomitee-Mitglied G. Jonathan Greenwald eine offizielle Auszeichnung für seine Verdienste, so Bures. Sie überreichte ihm heute im Rahmen des Empfangs das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Am Empfang nahmen etwa auch der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf, weiters Abgeordnete des Nationalrats, die Generalsekretärin des Entschädigungsfonds Hannah M. Lessing, Parlamentsdirektor Harald Dossi und der ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol teil.

Der Vorsitzende des Antragskomitees, Sir Franklin Berman, drückte in seinem Schlusswort die Hoffnung des Antragskomitees aus, „dass es durch seine Tätigkeit und durch seine Existenz auf seine eigene Art zu einer Atmosphäre der Versöhnung beigetragen hat, und eventuell auch zur Heilung der Wunden der Vergangenheit.“ Der jetzt vorliegende Bericht könne „nicht ohne eine gewisse Emotion“ präsentiert werden, die nicht der einfachen Befriedigung über eine erledigte Aufgabe, sondern vor allem der Sache selbst entspringe, so Berman. „Dazu beizutragen, zunächst zum Aufbau und daraufhin über einen Zeitraum von 15 Jahren zur erfolgreichen Umsetzung eines Systems, das sich mit dem unerträglichen Unrecht der Vergangenheit befassen soll, ist eine Aufgabe moralischer Natur und wurde von allen Beteiligten gleichermaßen als solche wahrgenommen.“

Das Antragskomitee sei sich von Anfang an bewusst gewesen, „dass die bloße Zahlung von Geldentschädigung niemals das geschehene grobe Unrecht wieder gutmachen kann.“ Der Hauptzweck des Entschädigungsfonds habe vielmehr darin bestanden, „dass mit ihm eine Stelle geschaffen worden war, die Antragstellerinnen und Antragstellern zuhört, die ihre Lebensgeschichte aufnimmt und die in einer gewissen Form anbietet, ihr Leid offiziell anzuerkennen.“

Dem dreiköpfigen Antragskomitee zur Prüfung von Anträgen auf Entschädigung gehört neben Greenwald und Berman noch Kurt Hofmann an. Der Entschädigungsfonds hat die Aufgabe, jene Verluste, die von früheren Rückstellungs- oder Entschädigungsmaßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden waren, zu entschädigen.

Offene Aufgaben des Entschädigungsfonds sind die Suche nach Erbinnen und Erben verstorbener AntragstellerInnen, die Funktion als Geschäftsapparat der Schiedsinstanz für Naturalrestitution, die 2018 ihren Schlussbericht vorlegen wird, sowie die Sicherung und Dokumentation der Datenbanken und des Archivbestandes. Der Entschädigungsfonds wird in seiner Tätigkeit administrativ vom Nationalfonds unterstützt, beide Fonds sind organisatorisch mit dem Parlament verbunden.

Der Schlussbericht des Antragskomitees wird in einer überarbeiteten Form und in englischer Übersetzung als Buch erscheinen, das in Vorbereitung ist. Eine Kurzinformation zum Schlussbericht mit den wichtigsten Ergebnissen, Statistiken und Zahlen steht auf der Website des Entschädigungsfonds www.entschaedigungsfonds.org zur Verfügung. (Schluss) mbu

HINWEIS: Fotos vom Empfang finden Sie auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/ARCHIV.

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