Novellen im Waffengesetz, Symbole- und im Abzeichengesetz

Waffengesetz legt Rahmen für Rückverfolgbarkeit von Waffen fest; Erweiterung des Symbole-Gesetzes auf weitere Extremistengruppen

Wien (PK) Im Innenausschuss wurden heute eine umfassende Waffengesetznovelle, eine Erweiterung des Symbole-Gesetzes und ein Antrag der SPÖ auf Ausdehnung des Abzeichengesetzes behandelt. Bis auf Letzteres wurden die Anträge angenommen.

Änderungen im Waffengesetz

Die bessere und systematische Rückverfolgung von Schusswaffen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg und Regelungen für halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität stehen im Mittelpunkt der Umsetzung einer EU-Richtlinie im Waffengesetz. Darüber hinaus beschäftigt sich ein entsprechender Gesetzesvorschlag ( 379 d.B. ) unter anderem mit großteils erleichternden Bestimmungen für Jägerinnen und Jäger, die regelmäßig die Jagd ausüben. Ihnen soll künftig bei der Jagd das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B (in der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie Schalldämpfer verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich hörbar ist, mit denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird. Erstmals wird der Begriff „Sportschützen“ definiert und die Rahmenbedingungen des Schießsports werden geregelt. Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise bestimmte Messer fallen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass beantragen, entfällt schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das Führen von Faustfeuerwaffen gegeben ist. Künftig sollen auch JustizwachebeamtInnen und Angehörige der Militärpolizei in den Genuss einer solchen Regelung kommen.

ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer wies auf zwei neue Bestimmungen besonders hin, und zwar auf das generelle Waffenverbot für Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht und die Ausweitung der Erleichterungen zum Erwerb eines Waffenpasses von PolizistInnen auf Angehörige der Justizwache und der Militärpolizei – dies sei ein wichtiges Signal, weil es sich um Angehörige von Berufsgruppen handle, die besonders gefährdet seien. Mahrer machte darauf aufmerksam, dass die Zahl der mit Stichwaffen verübten Delikte in Österreich von 2013 bis 2017 um 75 Prozent gestiegen sei. Die nun von einem generellen Waffenverbot umfasste Personengruppe weise einen auffallend hohen Anteil bei den ausgeforschten Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich auf.

Aus Anlass des Bekanntwerdens, dass ein Security-Mitarbeiter mit möglichen Verbindungen zu rechtsextremen Szenen beim BVT-Untersuchungsausschuss tätig war, wurde festgestellt, dass mehrere Personen, die einer extremistischen Szene zuzurechnen sind, über Waffenpässe verfügten. Daher verlangen die Abgeordneten Werner Amon (ÖVP), Maurice Androsch (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ) in einem Abänderungsantrag zum Waffengesetz die Einführung eines entsprechenden Kriteriums wonach bei der Verlässlichkeitsprüfung auch festzustellen sei, ob bei einer bzw. einem AntragstellerIn die Gefahr besteht, dass sie oder er einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Polizeiliches Staatsschutzgesetz begehen werde. Diese Überprüfung kann bei Angehörigen der Polizei, der Militärpolizei und der Justizwache entfallen.

NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper brachte einen Abänderungsantrag ein. Ihr geht die geplante Bestimmung zu weit, wonach JägerInnen das Führen von Schusswaffen der Kategorie B (z. B. Pistolen) während der Jagd erlaubt werden soll. Das komme einer „extremen Ausweitung des Rechts auf offenes Führen“ gleich. Zudem sei den Erläuterungen zu entnehmen, dass dieses Führen auch am Weg zur und von der Jagd mit umfasst sein soll. Alma Zadić (JETZT) wird der Kreis der Personen, die Faustfeuerwaffen führen dürfen, zu „überschießend erweitert“. Zudem sehen die NEOS im Zusammenhang mit der Erlaubnis, Schalldämpfer zu verwenden, Mängel in der Kontrollierbarkeit des Umstands der „regelmäßigen“ Jagdausübung. Aus dem Gesetzesantrag gehe nicht hervor, wie die Behörde diese „Regelmäßigkeit“ überprüfen sollte. Auch die Ausnahmebestimmung bei der Erlangung eines Waffenpasses von Bundesheerangehörigen geht den NEOS zu weit. Sie stoßen sich daran, dass waffenpsychologische Testungen der Militärbehörde für die Verlässlichkeitsprüfung bis zu fünf Jahre nach Beendigung eines Dienstverhältnisses zum Bundesheer gelten sollen.

Der Gesetzesantrag zur Änderung des Waffengesetzes wurde mehrheitlich angenommen. Der Drei-Parteien-Antrag betreffend die Verlässlichkeit in Bezug auf § 6 Polizeiliches Staatsschutzgesetz fand ebenso eine Mehrheit. Auch ein angeschlossener Entschließungsantrag der SPÖ wurde angenommen. Demnach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, mit den Ländern in Gespräche zu treten, damit die Polizei bei Aussprechen eines vorläufigen Waffenverbots auch Jagdkarten abnehmen könne. Der Antrag der NEOS wurde abgelehnt.

Tragen von Ustascha-Symbolen und türkischer „Wolfsgruß“ werden in Österreich strafbar

Das Parlament hat bei der Verabschiedung eines Anti-Terror-Pakets 2014 auch ein neues Symbole-Gesetz beschlossen. Seither ist die Verwendung und Verbreitung von Symbolen des Islamischen Staates, der Al-Qaida und diesen Gruppierungen nahe stehenden Organisationen verboten. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 € oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs Wochen Haft.

Nun soll dieses Verbot auf weitere extremistische Gruppierungen ausgedehnt werden. Die Regierung hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt ( 377 d.B. ). Betroffen sind die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die türkischen „Grauen Wölfe“, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah, die seinerzeit mit dem NS-Regime kooperierende kroatische Ustascha sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden. Außerdem soll normiert werden, dass nicht nur Abzeichen und Embleme zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird das Zeigen des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt.

Begründet wird der Gesetzentwurf von der Regierung damit, dass die Ziele der betreffenden Gruppierungen im Widerspruch zu den Grundwerten Österreichs und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen und einschlägige Symbole als Aufruf zur Verherrlichung und Unterstützung von Gewalt verwendet werden. Im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sei es daher geboten, die Verwendung von Symbolen dieser Gruppierungen zu verbieten. Um welche Embleme, Zeichen und Darstellungen es konkret geht, wird in einer Verordnung näher ausgeführt. Diese ist laut Innenminister Kickl bereits in Ausarbeitung. Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll.

Diese Intention des Gesetzgebers wollte FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz betont wissen. „Es geht darum, das Gutheißen der angesprochenen Ideologien unter Strafe zu stellen“, sagte er und brachte gemeinsam mit Werner Amon (ÖVP) einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Zu einer Debatte zwischen Regierung und Opposition führte die Wortmeldung der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper, in der sie anmerkte, es gebe keinerlei Erkenntnisse darüber, dass Verbote geeignet seien, ideologische Einstellungen zu ändern. Insbesondere Rosenkranz und Innenminister Kickl beharrten darauf, dass der Staat auch mit Verboten reagieren müsse. Darüber hinaus gibt es für Krisper schon jetzt ausreichend Tatbestände wie etwa die „Verhetzung“ (§ 283 Strafgesetzbuch), um gegen das Anpreisen von Ideologien vorzugehen. Bei der Symbole-Gesetz-Novelle handle es sich um „wirkungslose Symbolpolitik“.

Irritiert darüber, dass sich in der Auflistung der betroffenen Organisationen nicht die „Identitären“ befinden, zeigten sich Sabine Schatz von der SPÖ und Alma Zadi ć von JETZT. Für Schatz erweckt die Liste den Eindruck, sie sei willkürlich zustande gekommen. Werner Amon von der ÖVP entgegnete, dass immer wieder neue Bewegungen hinzukommen, die rechtsstaatlich bedenklich sind. Daher müsse man flexibel reagieren, am besten im Verordnungsweg. Wie es zu der neuen Organisationen-Liste in der Symbol-Gesetz-Novelle gekommen ist, wollte Kickl nicht im Innenausschuss diskutieren, sondern im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses.

SPÖ beantragt Änderung des Abzeichengesetzes

In Reaktion auf die Diskussion um das jährlich abgehaltene „Ustascha-Treffen“ in Bleiburg schlug die SPÖ eine Änderung des Abzeichengesetzes vor ( 246/A ). Sabine Schatz brachte den Abänderungsantrag ihrer Fraktion im Ausschuss ein. Demnach soll nicht nur das Tragen von Abzeichen und Uniformen einer in Österreich verbotenen Organisation untersagt sein, sondern auch das Verwenden einschlägiger Symbole, Embleme und Uniformteile ausländischer Organisationen, die mit einer in Österreich verbotenen Organisation zusammengearbeitet oder in anderer Weise kooperiert haben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper bezeichnete die Formulierung der „Zusammenarbeit mit einer in Österreich verbotenen Organisation“ als zu vage. Der Antrag zur Erweiterung des Symbole-Gesetzes fand eine Mehrheit im Ausschuss, ebenso wie der Abänderungsantrag von Rosenkranz und Amon, womit die Intention der- oder desjenigen in die Beurteilung einer Symbolverwendung einfließen soll, wenn er oder sie ein verbotenes Zeichen anwendet. (Schluss) gs/gb

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