NÖ-Modell bei Investitionen in Eisenbahnkreuzungen ist Vorbild

Wilfing: Für Gemeinden stehen jährlich 3,83 Millionen Euro zur Verfügung

St. Pölten (OTS/NLK) - Bereits länger wurde die Kostentragung zwischen Gemeinden und Bund im Fall der Erneuerung und Errichtung einer Eisenbahnkreuzung diskutiert. Mit den im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellten Bundesmitteln sowie den aus den Ertragsanteilen finanzierten Beiträgen stehen für die Gemeinden in Niederösterreich nun 3,73 Millionen Euro jährlich bis 2029 zur Verfügung. Um diese Mittel rasch an die Gemeinden ausschütten zu können, wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet.

Im Rahmen der Landes-Verkehrsreferententagung in Bregenz präsentierte Niederösterreichs Verkehrs-Landesrat Karl Wilfing nun dieses Modell. „Niederösterreich ist das Bundesland mit den meisten Bahnstrecken in Österreich. Wir haben daher rasch eine Förderrichtlinie ausgearbeitet und mit dem Gemeindebund abgestimmt. Dieses neue Modell wurde nun auf der Konferenz den anderen Ländern vorgestellt und von diesen einhellig begrüßt und übernommen. Damit unterstreicht Niederösterreich erneut seine Vorreiterrolle im öffentlichen Verkehr“, informiert Wilfing.

Das Modell sieht vor, dass die Kostenbeiträge für Investitionen zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen geleistet werden. Es sind alle Eisenbahnkreuzungen von Hauptbahnen, Nebenbahnen, Anschlussbahnen und Straßenbahnen mit Gemeindestraßen umfasst. Der Förderbetrag richtet sich nach den tatsächlichen Projektkosten. Überdies wird der Kostenbeitrag in Abhängigkeit von der Streckenkategorie (Haupt- oder Nebenbahn) und der vorgeschriebenen Sicherungsart festgelegt. Die Förderung ist abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde, auch wird für die Auflassung einer Eisenbahnkreuzung ein Pauschalbetrag ausbezahlt.

„Mit unserer niederösterreichischen Initiative stehen wir Modell für alle Bundesländer und haben einen Weg gefunden, keine Gemeinde zu überfordern und die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht zu verteilen. Nichts desto trotz müssen die Mittel für die Errichtung von Eisenbahnkreuzungen mit größtmöglicher Effizienz eingesetzt werden. Das bedeutet auch, dass möglichst kostengünstig gebaut werden muss, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Gemeinden zu entlasten. Das könnte beispielsweise auch damit erreicht werden, dass – analog zur Schweiz – in Hauptstrecken und Nebenstrecken unterschieden wird, für die jeweils andere Sicherheitslevels maßgeblich sind“, stellt Wilfing fest.

Nähere Informationen beim Büro LR Wilfing unter 02742/9005-12324, Florian Liehr, e-mail florian-liehr@noel.gv.at.

Rückfragen & Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Mag. Johannes Seiter
02742/9005-12174
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