Neues Volksblatt: „Zweifel“ von Markus EBERT

Ausgabe vom 9. Mai 2018

Linz (OTS) - Einzelfälle oder Spitze eines Eisbergs? Diese Frage ist zwar auch nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (LVwG OÖ) nicht definitiv zu beantworten, doch Signalwirkung hat das Erkenntnis in Sachen „Türkische Doppelstaatsbürger“ jedenfalls. Es besagt nämlich nicht mehr und nicht weniger, als dass in dieser Frage jeder selbst seines Glückes Schmied ist. Weniger prosaisch formuliert könnte man sagen: Wer eine österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat, muss wissen, dass damit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden sind. Wie etwa die Pflicht, nicht umgehend einen Antrag auf Wiederaufnahme in den türkischen Staatsverband zu stellen, wie das in den beiden am LVwG OÖ anhängigen Beschwerden der Fall war. Die im Verfahren aufgezeigte Vorgangsweise lässt erahnen, dass in der Frage von Staatsbürgerschaften in Teilen der türkischstämmigen Community offenbar eine gewisse Nonchalance an der Tagesordnung stand. Was wohl nur möglich war, weil seitens der hiesigen Behörden lange Zeit offenbar niemand größeres Interesse hatte, genauer hinzusehen. Kein Mensch, der die Nationalität wechselt, muss deswegen seine Herkunft leugnen. Aber die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft ist kein Freibrief für eine Rosinenklauberei, die am Ankommen in der neuen Heimat starke Zweifel aufkommen lässt.

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