Neues Volksblatt: „Offen“ (von Herbert SCHICHO)

Ausgabe vom 30. Juni 2018

Linz (OTS) Künftig soll es also keine Zweideutigkeit, sondern zumindest eine Dreideutigkeit geben. Neben Frau und Mann kann man sich zu einem dritten Geschlecht bekennen. Die Verfassungsrichter sehen in der Handhabung des Personenstandsgesetzes den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Nun muss im Formular halt eine dritte Spalte gemacht werden. Was angekreuzt werden soll, bleibt vorerst offen. Die Richter empfehlen „divers“, „inter“ oder halt „offen“. Und offen ist auch sonst vieles. Aber — so die Höchstrichter — der Gesetzgeber müsse nicht einmal das Personenstandsgesetz ändern … vermutlich aber viele andere Regelungen. Von der „Arbeitsstättenverordnung“, wo es etwa im Paragraf 33 (Toiletten) im Absatz zwei heißt: „Nach Geschlechtern getrennte Toiletten sind einzurichten, wenn mindestens fünf männliche Arbeitnehmer und mindestens fünf weibliche Arbeitnehmerinnen darauf angewiesen sind.“ Bis zum Wehrgesetz. Ja, da könnte enormer Novellierungsbedarf auf die Juristen im Parlament, in den Ministerien aber auch in den Landtagen zukommen.
Ob und was man in Gesetzen und Verordnungen ändern muss, ist noch offen. Ob es die gefühlte Diskriminierung von intergeschlechtlichen Personen verhindern kann, ist ebenfalls noch offen. Denn vermutlich hat selbst der Kläger Alex Jürgen im Alltag relativ wenig unter dem „Personenstandsgesetz“ zu leiden.

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