Ausgabe vom 7. August 2017
Linz (OTS) - Das Recht geht vom Volk aus, heißt es in unserer Verfassung. Und das heißt nicht nur, dass wir alle paar Jahre unsere gesetzgebende Versammlung wählen dürfen. Es heißt auch, dass die Gesetze und die angedrohten Sanktionen bei Nichteinhaltung dem allgemeinen Rechtsempfinden entsprechen sollten. Und hier hat das österreichische Gesetz eine leichte Schieflage, zum Beispiel liegt das Strafmaß bei einer Vergewaltigung mit ein bis zehn Jahren genauso hoch wie bei Untreue mit einem Schaden ab 300.000 Euro. Es ist daher durchaus sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wie diese Schieflage ins Lot gebracht werden kann.
Die ÖVP will sich in ihrem Wahlprogramm dieser Frage stellen — und erntet dafür Kritik von allen Seiten. Denn das Strafrecht sei kein Thema für den Wahlkampf (Grüne) beziehungsweise hätte der zuständige Justizminister eine solche Reform schon früher einleiten können (SPÖ und FPÖ). Zugegeben ist das Strafrecht eine sensible Sache, aber gerade vor einer Wahlentscheidung wäre es doch interessant zu wissen, wie eine politische Fraktion damit umgehen möchte. Außerdem hätte man selbstverständlich entsprechende Gesetze schon früher einbringen können, aber diese Kritik kann man immer anbringen. Und es beantwortet nicht die Frage, warum man jetzt nicht entsprechende Konzepte ausarbeiten sollte, damit man es in der kommenden Legislaturperiode dann rasch anpacken kann.
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