Ausgabe vom 8. August
Linz (OTS) - Es mag vielleicht ein wenig weit hergeholt sein, wenn der Innenminister der FPÖ vorwirft, bereits jetzt eine Anfechtung der Wahl am 15. Oktober vorzubereiten. Doch gewisse Parallelen zur Hofburg-Wahl lassen sich schon erkennen. Auch im Vorjahr hat die FPÖ noch im Wahlkampf damit begonnen, die Legitimität der Briefwahl in dieser Form in Frage zu stellen. Schon vor der Wahl hat der blaue General Kickl von Ungereimtheiten berichtet und eine genaue Beobachtung seiner Partei angekündigt. Das Ende ist bekannt. Nun warnt das FPÖ-Mastermind vor den Horden türkischer Doppelstaatsbürger, die zu Unrecht zur Wahl gehen und damit das Ergebnis verfälschen. Und bei einer knappen Niederlage steigt bei der FPÖ wohl die Lust auf eine Anfechtung.
Das Problem ist, dass man sich mit der Rechtsansicht der FPÖ ebenfalls gravierende Probleme einfängt. Das ersatzlose Streichen von „Verdächtigen“ aus der Wählerevidenz — wie dies die FPÖ vorschlägt — geht mit Sicherheit in einem Rechtsstaat nicht, die Feststellungsverfahren laufen zwar, ein rechtskräftiger Abschluss vor der Wahl ist aber unwahrscheinlich. Vielleicht wäre es gut, wenn die Verfassungsrichter schon jetzt einen Hinweis geben, wie sie dieses rechtliche Dilemma bewerten und man so entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Denn Wiederholungen sind vielleicht in der Musik und beim Lernen wichtig, bei Wahlen sollten sie tunlichst vermieden werden.
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