Neue Online-Vignette: Lange Wartefrist verunsichert Kunden – braucht bessere Lösung

AK Niederösterreich-Präsident Wieser: Sofortige Nutzung statt 18 Tage Wartefrist

St. Pölten (OTS) Ab sofort gibt es die Vignette erstmals auch als Online-Variante – zwar mit einigen Vorteilen für Konsumenten, aber auch mit einem Schönheitsfehler: Denn gültig ist sie wegen der Rücktrittsfrist erst am 18. Tag nach dem Kauf. Das sorgt für Verunsicherung bei Konsumenten, bereits jetzt gehen erste Anrufe in der Arbeiterkammer ein. Der große „Knall“ wird dann Ende Jänner befürchtet. „Es braucht daher eine kundenfreundlichere Lösung, die auch einfach zu realisieren wäre“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Alternativ zur Klebe-Vignette bietet die ASFINAG nun auch eine online erhältliche Alternative, die digitale Vignette, an. Die Preise sind gleich, allerdings ist diese Vignette nicht wie bisher ans Fahrzeug, sondern ans Autokennzeichen gebunden. Das bedeutet für Nutzer von Wechselkennzeichen zukünftig eine Ersparnis, auch das mühsame Abkratzen der Vorjahresvignette gehört der Vergangenheit an.

Beim Online-Kauf gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag, für den möglichen Rücktritt auf dem Postweg sind weitere drei Tage einkalkuliert. Um den administrativen Aufwand zu begrenzen, hat die ASFINAG eine Wartefrist eingezogen. Daher ist die digitale Vignette erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Damit wird verhindert, dass Kunden die Vignette kaufen, sofort das Autobahnnetz gratis nutzen und sich danach via Rücktritt das Geld wieder zurückholen können.

So weit, so verständlich. In der Praxis sorgt dieses Szenario allerdings für Verunsicherung bei Konsumenten. Bereits jetzt gehen die ersten Anfragen in der Arbeiterkammer ein. Ende Jänner wird das Ganze noch erheblich zunehmen. Dann nämlich, wenn die alte Vignette definitiv ausläuft und eine neue angeschafft werden muss. Es braucht daher rasch Änderungen. „Eine Möglichkeit etwa ist, dass der Kunde beim Kauf auf seinen Wunsch hin die sofortige Nutzung verlangt“, so Wieser. Das könnte etwa mit einem eigenen Button auf der Homepage umgesetzt werden. Bei einem dann folgenden Rücktritt wäre jedenfalls der Preis für die genutzten Tage zu zahlen. „Im Sinne der Kundenfreundlichkeit appelliere ich an die Verantwortlichen, hier eine bessere Lösung zu realisieren“, so Wieser.

„Das Rücktrittsrecht durch eine Wartefrist zu ersetzen hebelt den Willen des Gesetzgebers aus. Wenn der Verbraucher eine sofortige Gültigkeit möchte, ist ihm diese – unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen – auch zu gewähren“, sagt AK-Experte Manfred Neubauer.

Rückfragen & Kontakt:

Gernot Buchegger MA, Pressesprecher des AK Niederösterreich-Präsidenten
Mobil: 0664-8134801
gernot.buchegger@aknoe.at

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