NEOS zu VfGH-Urteil: Jetzt Chance für faire, bundeseinheitliche Mindestsicherung nutzen

Gerald Loacker: „Der Verfassungsgerichtshof hat klar gestellt, dass eine Sozialpolitik, die auf Auseinanderdividieren der Gesellschaft basiert, unzulässig ist.“

Wien (OTS) Bestätigt in seiner Kritik sieht sich NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker anlässlich der Aufhebung des niederösterreichischen Mindestsicherungsmodells durch den Verfassungsgerichtshofs: „Es ist gut, dass der VfGH mit seinem Urteil Klarheit geschaffen hat. Sozialpolitik auf dem Fundament dumpfer Ausländerfeindlichkeit ist rechtlich nicht zulässig. Vor allem die Wartefrist, die auf anerkannte Flüchtlinge ausgerichtet war, entstammte nämlich genau solchen Überlegungen. Umso unverständlicher ist, dass die Bundesregierung bei ihren Reformplänen die Erkenntnis des VfGH ignorieren will.“ Die Mindestsicherung sei für NEOS ein soziales Auffangnetz, das im Verhältnis zu den Erwerbsmöglichkeiten durch Arbeitstätigkeit durchaus Verbesserungsbedarf habe. Dabei dürfe man aber die Ebene der Sachlichkeit nicht verlassen.

Loacker appelliert jetzt an die Bundesregierung, die Chance für eine faire, bundeseinheitliche und rechtlich stabile Mindestsicherung zu nutzen: „Es ist völlig unverständlich, dass aktuell jedes Bundesland eine eigene Regelung hat, womit innerösterreichische Wanderungsbewegungen ausgelöst werden.“ Bei den NEOS sieht man einen Lösungsweg für die Verantwortlichen in Bund und Ländern: „Das Vorarlberger Modell mit mehr Sachleistungen und einem besseren Leistungsanreiz geht in die richtige Richtung. Es kann hier als Vorbild für eine bundesweit einheitliche Lösung dienen. Die Zahl der Kinder sollte sich weniger in Geld, sondern in den Sachleistungen widerspiegeln. Schließlich verdienen Erwerbstätige auch nicht deswegen mehr, weil sie mehr Kinder haben. Stattdessen muss beispielsweise die Sachleistung Wohnraum den Unterhaltspflichten angepasst werden“, umreißt der NEOS-Sozialsprecher seine Forderungen für eine funktionierende Mindestsicherung.

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