NEOS zu 380-kV-Leitung: Befangenheit des zuständigen Verfassungsrichters muss rasch und lückenlos geklärt werden

Sepp Schellhorn: „Mit den Anliegen einer Bürgerinitiative derart umzugehen, erachte ich als im höchsten Maße kritisch.“

Wien (OTS) Mit scharfen Worten reagiert NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn auf die publik gewordene mögliche Befangenheit des – für eine Bürgerbeschwerde gegen die 380-kV-Salzburgleitung – zuständigen Verfassungsrichters am VfGH: „Wenn es sich bewahrheiten sollte und der zuständige Richter einen Posten in der E-Wirtschaft hat, liegt eine Befangenheit in der Sache klar auf der Hand. So etwas darf nicht passieren und erweckt den üblen Beigeschmack von Vorsatz. Mit den Anliegen einer Bürgerinitiative so umzugehen ist inakzeptabel! Das Höchstgericht darf in dieser Causa keinesfalls auch nur den geringsten Anschein einer Befangenheit haben.“

Der zuständige Verfassungsrichter soll laut Medienberichten Aufsichtsrat eines Stromanbieters sein, der durch Beteiligungen in den Bau der Hochspannungsleitung durch Salzburg involviert ist. „Der Verfassungsgerichtshof muss nun klar und transparent überprüfen, ob eine Befangenheit vorliegt und dann entsprechend handeln. Auf gar keinen Fall darf es am Ende Zweifel an der Unabhängigkeit der Entscheidung über die Bürgerbeschwerde geben. Das wäre ein fatales Zeichen sowohl was den Umgang mit Bürgerinitiativen angeht, als auch für die Unabhängigkeit der Justiz und des Höchstgerichts.“

Zusätzlich ist es höchst bedauerlich, dass sich ein für die Energiewende derartig wichtiges Infrastrukturprojekt jetzt womöglich noch weiter verzögert.

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