NEOS Wien/Emmerling: Stadtregierung nützt Gesetzeslücke, um UVP bei Städtebauvorhaben zu umgehen

NEOS Wien Umweltsprecherin Emmerling empört: „Diese neue, flapsige Interpretation des UVP-Gesetzes schließt Bürger_innen bewusst von Verfahren aus.“

Wien (OTS) Die Wiener Landesregierung hat binnen kurzer Zeit eine Reihe von negativen Feststellungsbescheiden zu Städtebauvorhaben beschlossen, nämlich die Projekte „Berresgasse“, „Coca-Cola Areal“, „Hausfeld“ und „Wohnallee mit Campus Nordbahnhof“. Rot-Grün beruft sich dabei auf ein Schreiben des Umweltministeriums. NEOS Wien Umweltsprecherin Bettina Emmerling erklärt: „Laut Interpretation der Stadt müssen Städtebauvorhaben nur dann einer UVP unterzogen werden, wenn sie eine Versorgungseinrichtung mit „Magnetwirkung“ und eine Erschließungsstraße beinhalten. Das heißt mit anderen Worten: Anrainer_innen und Umweltorganisationen werden aus dem Verfahren ausgeschlossen, Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt werden gar nicht oder viel zu spät berücksichtigt. Aber wir NEOS setzen uns dafür ein, dass Bürgerinitiativen und Anrainer_innen gehört und ernst genommen werden“, betont Emmerling. 

Die Umweltsprecherin warnt vor weiteren Fällen wie dem „Zieselgate“ in Stammersdorf: „Diese neue, flapsige Interpretation von Gesetz und Judikatur führt eigentlich dazu, dass kein einziges Stadtentwicklungsgebiet in Wien mehr UVP-pflichtig sein wird. Mit dem negativen Feststellungsbescheid zur Berresgasse wurde ein Präzedenzfall geschaffen. Hier wurde argumentiert, dass keine UVP notwendig sei, weil das neue Viertel im Inneren autofrei sein soll. Das ist absurd, denn es wird ja trotzdem mehr Verkehr im bestehenden Siedlungsgebiet rundherum verursacht“, betont Emmerling.  

Mehrere Initiativen bereiten nun Beschwerden gegen die Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht vor. „Das ist typisch für Österreich: Wir legen Gesetze kreativ aus, die Entscheidungen überlassen wir dann den Gerichten. NEOS Wien fordern deshalb eine seriöse gesetzliche Definition des Tatbestandes der Städtebauvorhaben, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. Dafür ist jetzt der ideale Zeitpunkt, denn bis Mai muss durch eine neue EU-Richtlinie ohnehin eine Novelle des UVP-Gesetzes kommen“, schließt Emmerling.

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