NEOS Wien/Wiederkehr: Reform des Stadtrechnungshofes ist Gebot der Stunde

Christoph Wiederkehr: „Unabhängigkeit und Prüfkompetenz müssen ausgebaut werden!“

Wien (OTS) Mit der Neubesetzung des Direktors des Wiener Stadtrechnungshofes ergibt sich auch ein günstiges Zeitfenster für dringende Reformen des Kontrollgremiums, betont NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr: „Der Stadtrechnungshof hat immens wichtige Aufgaben. Seine Kompetenzen und Stellung sind aber nicht zeitgemäß. Wir fordern deshalb umfangreiche Reformen, um die Kontrollfunktion des Stadtrechnungshofes auszuweiten und seine Unabhängigkeit sicherzustellen! Daran sollte auch die rotgrüne Stadtregierung ein Interesse haben – wir können die Reformen also noch vor der Wien-Wahl beschließen!“

NEOS Vorschläge für eine Reform des Wiener Stadtrechnungshofes:

  • Prüfungskompetenz im Wiener Parteienförderungsgesetz: Nach dem Vorbild Salzburgs soll der Stadtrechnungshof umfassende Prüfrechte für die Parteifinanzen erhalten. Zudem sollen auch die Finanzen der Landtagsklubs und der Landesparteiakademien vom Stadtrechnungshof geprüft werden. Wie in Salzburg soll der Stadtrechnungshof auch die Einhaltung der Wahlkampfkosten-Obergrenzen überwachen und bei Überschreitungen Sanktionen verhängen können.
  • Bestellung des Stadtrechnungshofs-Direktors: Um die Unabhängigkeit des Rechnungshofdirektors zu gewährleisten, soll der StRH-Direktor nach einem öffentlichen (derzeit nicht öffentlich) Hearing der bestgereihten Kandidaten auf 10 Jahre bestellt werden. Eine Wiederwahl soll danach nicht möglich sein.
  • Der Stadtrechnungshof als Organ des Landtages: Alle acht anderen Bundesländer haben ihre Landesrechnungshöfe als Organe des Landtages installiert. Nur in Wien ist der Stadtrechnungshof Organ der Gemeinde – der Direktor wird vom Bürgermeister (auf Vorschlag des Gemeinderates) bestellt, die personellen Ressourcen werden ebenfalls vom Bürgermeister zur Verfügung gestellt. Auch Wien braucht eine klare Trennung im Institutionengefüge, um mehr Unabhängigkeit zu gewährleisten – der Stadtrechnungshof soll daher zu einem Organ des Landtages werden.
  • Erweitertes Prüfrecht: Der Stadtrechnungshof soll ein Prüfrecht bei Minderheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand ab einem Beteiligungsgrad von 25% erhalten.
  • Laufende Berichterstattung an das Plenum des Gemeinderates: Bislang wird nur einmal im Jahr der Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes öffentlich debattiert – in diesem Block werden 150 bis 200 Berichte diskutiert, deren Prüfzeitraum oft schon mehrere Jahre zurück liegt. Analog zum Bund sollten auch in Wien Berichte von besonderem öffentlichem Interesse von einer qualifizierten Minderheit dem Plenum zur Berichterstattung vorgelegt werden können.

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