Nein zum neuen „Sicherheitspolizeigesetz“! Nein zur Aushöhlung des Rechtsstaates!

Oliver Stauber mit Sozialdemokratischen Rechtsanwälten gegen neues "Sicherheitspolizeigesetz"

Eine effiziente Strafverfolgung darf nicht auf Kosten der Grundrechte aller österreichischen BürgerInnen gehen.

Oliver Stauber (Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Rechtsanwälte)

Wien (OTS) -

Aushöhlung unzähliger demokratischer Grundrechte

Der Club Sozialdemokratischer RechtsanwältInnen  spricht sich vehement (!) gegen die vorliegenden Ministerialentwürfe 325/ME und 326/ME XXV.GP aus. "Diese sind ein massiver Ausbau staatlicher Überwachung und sogar noch bedenklicher als beim letzten Vorstoß im März 2016", empört sich der Wirtschaftsanwalt und Vorstandsmitglied der Sozialdemokraktischen Rechtsanwälte Oliver Stauber.

Der Entwurf enthält sachlich nicht gerechtfertigte Grundrechtseingriffe. Besonders schwer wiegen dabei Eingriffe in die Sicherheit von Mandanten-Daten bei den österreichischen RechtsanwältInnen. Menschen, die sich zu einer Beratung an österreichische RechtsanwältInnen wenden, müssens stets sicher sein können, dass diese vertrauliche Kommunikation geschützt bleibt! Der Rechtsschutz anwaltlicher Verschwiegenheit ist ein essentieller Bestandteil des österreichischen Rechsstaates. Die vorliegenden Entwürfe zerstören nicht nur die Integrität des Anwalts-Mandanten-Verhältnisses, sondern setzen zahllose Unbeteiligte einer Einbeziehung in polizeiliche und strafrechtliche Ermittlungen aus. 

Auch das von den ÖsterreicherInnen geschättze Briefgeheimnis (vgl. Art. 10 Staatsgrundgesetz, StGG und Art I der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK), sowie das Gesetz zum Schutz des Hausrechtes werden hier beeinträchtigt. Oliver Stauber dazu: "Eine effiziente Strafverfolgung darf nicht auf Kosten der Grundrechte aller österreichischen BürgerInnen gehen." 

Zu guter Letzt sehen die sozialdemokratischen RechtsanwältInnen eine Förderung der Cyberkriminalität und somit ein hohes Sicherheitsrisiko durch die neuen Möglichkeiten im Sicherheitspolizeigesetz. Denn mehr Daten schaffen auch deutlich größere Missbrauchsmöglichkeiten. 

Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof?

Österreich droht eine weitere Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Grundrechte seiner BürgerInnen. Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Grundrechtseingriffe ist auch nicht objektiv mit statistischem Daten untermauert. Trotzdem sollen im Schnitt 10 Mio. Euro pro Jahr mehr an Mitteln für Justiz und Sicherheit ausgegeben werden. 

Forderungen der sozialdemokratischen Rechtsanwälte

  • Gesetzgebungsvorhaben zum Sicherheitspolizeigesetz sind umgehend einzustellen.
  • Neue Vorschläge zur Überwachung der BürgerInnen sollen erst dann vorgelegt werden, wenn stichhaltige statistischen Daten vorliegen.
  • Jede Überwachung soll erst dann ermöglicht werden, wenn technisch ausschließlich eine spezifische Kommunikationsform erfasst wird.
  • Es darf keine routinemäßige und großflächige Speicherung von Überwachungsdaten geben.
  • Sicherheitslücken sind umgehend zu schließen.
  • Das Anwaltsgeheimnis und das Anwalts-Mandanten-Verhältnis ist ohne Vorbehalte zu schützen.

Die vollständige Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_29108/index.shtml

Rückfragen & Kontakt:

Stefan Szakusits
Pressesprecher Sektion ohne Namen
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