Nehammer: Online-Diebstahlsanzeige ab sofort möglich

Digitalisierung bedeutet auch stetige Weiterentwicklung der polizeilichen Arbeit

Wien (OTS) „Die Möglichkeit zur Online-Diebstahlsanzeige ist ein Zeichen für das Fortschreiten der Digitalisierung in der österreichischen Polizei“, sagte Innenminister Karl Nehammer. „Die elektronische Anzeige ist eine Erleichterung für betroffene Menschen, die sich an die Polizei wenden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Ermittlungstätigkeit der Polizei an der notwendigen Akribie und Intensität verliert“, sagte der Innenminister.

Der Zugang erfolge über die Web-Seite www.oesterreich.gv.at, der zentralen Online-Plattform in Österreich, ergänzte Nehammer. „Die Anzeige wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle bzw. in Wien an das zuständige Polizeikommissariat weitergeleitet. Wird im Online-Formular als Tatort ‚unbekannt‘ ausgewählt, wird die Anzeige an die Dienststelle des Hauptwohnsitzes des Opfers zugestellt.“

Missbrauch kann bestraft werden

Eine Diebstahlsanzeige darf nur erstattet werden, wenn Anhaltspunkte für einen Diebstahl gegeben sind. Wird eine Anzeige erstattet, beginnen polizeiliche Ermittlungen, die es erforderlich machen können, dass man die den Fall bearbeitende Polizeidienststelle persönlich aufsuchen muss. Eine Diebstahlsanzeige könne nicht zurückgenommen werden. Wird ein Diebstahl vorgetäuscht, etwa im Zusammenhang mit Versicherungsschäden oder ungerechtfertigter Beschuldigung, so kann es sein, dass sich polizeiliche Ermittlungen gegen den Anzeiger richten.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen zur Erstattung einer Online-Diebstahlsanzeige erfüllt sein:

  • Der Tatort muss in Österreich liegen,
  • man selbst muss der/die Geschädigte sein,
  • es dürfen keine anderen Personen betroffen sein und
  • der Täter muss unbekannt sein.
  • Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur

Es kann keine Online-Diebstahlsanzeige erstattet werden, wenn ein sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist oder wenn von der Polizei Spuren gesichert werden müssen, beispielsweise nach Aufbrechen einer Wohnungs- oder Autotür.

Anzeigebestätigung

Im Online-Formular kann ausgewählt werden, ob man die Anzeigebestätigung persönlich abholen möchte oder ob sie per Brief bzw. an das elektronische Postfach zugestellt werden soll. Werden der Diebstahl eines Führerscheines oder Zulassungsscheines angezeigt, und soll die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument dienen, ist eine Zustellung nicht möglich. Liegt der Tatort in Wien, kann eine Anzeigebestätigung während des Parteienverkehrs beim zuständigen Polizeikommissariat abgeholt werden, liegt er außerhalb Wiens, erhält man diese nach telefonischer Vereinbarung in der zuständigen Polizeidienststelle.

Datenschutz

Alle im Formular ausgefüllten personenbezogenen Daten werden vom Bundesministerium für Inneres im Auftrag der zuständigen Sicherheitsbehörde auf einem Formular-Server verarbeitet. Diese Daten werden nach dem Absenden an die zuständige Sicherheitsbehörde vom Formular-Server gelöscht.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Oberst Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
+43 (0) 1-531 26 – 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen